• 24.05.2011, 11:49:19
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  • OTS0157 OTW0157

FMA verlängert das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in ausgewählte Finanztitel

Wien (OTS) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat das
bis 31. Mai 2011 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am
Kassamarkt in Aktien der "Erste Group Bank AG", "Raiffeisen Bank
International AG", "UNIQA Versicherungen AG" und "VIENNA INSURANCE
GROUP Wiener Städtische Versicherung AG" per Verordnung bis
einschließlich 30. November 2011 verlängert. Diese Maßnahme stützt
sich auf § 48d Abs. 12 Börsegesetz. Vom Verbot ausgenommen sind
lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die "Market
Maker" oder "Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen
Verpflichtungen eingehen.

Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0676)/882 49 516

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMA

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