- 24.05.2011, 09:19:51
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VKI-Sammelklagen gegen AWD - OLG Wien weist Rekurs zurück
Auch Sammelklage II wird fortgesetzt - Verzögerungstaktik des AWD erneut gescheitert
Wien (OTS/VKI) - Der VKI führt gegen den AWD fünf Sammelklagen
wegen systematischer Fehlberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung
von Aktien der Immofinanz und Immoeast. Es sind rund 2.500
Geschädigte beteiligt, der Streitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.
Nachdem alle fünf Sammelklagen vom Handelsgericht Wien rechtskräftig
als zulässig erklärt wurden, versucht der AWD jetzt, durch
Rechtsmittel gegen verfahrensleitende Beschlüsse, ein inhaltliches
Eingehen des Gerichts auf den Vorwurf der Fehlberatung zu verzögern.
Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) erneut einen solchen Rekurs
des AWD (konkret: gegen die bloß teilweise Offenlegung einer Urkunde)
zurückgewiesen. Daher ist nun auch in Sammelklage II endlich zur
Sache zu verhandeln.
Im Zuge der Finanzkrise im Herbst 2008 wandten sich rund 7.000
AWD-Kunden mit Beschwerden an den VKI: Ihnen seien von AWD-Beratern
Immobilienaktien als "so sicher wie ein Sparbuch", als "mündelsicher"
oder gar als "Immobilienfonds" vermittelt worden. Entgegen all diesen
Zusagen waren die Aktien-Kurse 2008 ins Bodenlose gestürzt und haben
sich bislang nur sehr bescheiden erholt. Viele Kunden verloren durch
die Beratung des AWD einen Gutteil Ihres Vermögens. Daher schlossen
sich 2.500 Geschädigte den Sammelklagen des VKI gegen den AWD an.
Die erste Sammelklage wurde bereits Ende Juni 2009 bei Gericht
eingebracht; die zweite im September 2009. Bis heute wurde aber -
aufgrund der Vorgangsweise des AWD, zunächst alle formalen
Voraussetzungen für die Klage zu bestreiten - noch kein einziger
Geschädigter vom Gericht vernommen. Vielmehr musste erst das Argument
des AWD, Sammelklagen wären in Österreich nicht zulässig, widerlegt
werden. Seit Herbst 2010 steht fest, dass alle fünf Sammelklagen
rechtkräftig zugelassen sind.
Nun bestreitet der AWD die Rechtswirksamkeit der Abtretungen der
Schadenersatz-Ansprüche an den VKI mit dem Argument, die Vereinbarung
einer Erfolgsquote für einen Prozessfinanzierer wäre in Österreich
verboten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung legte der VKI im Auftrag
des Gerichtes eine Vereinbarung zwischen VKI und dem
Prozessfinanzierer FORIS vor, berief sich aber gleichzeitig darauf,
dass diese Urkunde auch Geschäftsgeheimnisse enthalte und daher dem
AWD nicht zur Gänze offen gelegt werden dürfe. Das Gericht schloss
sich dem VKI-Standpunkt an und legte dem AWD nur jene Teile der
Urkunde offen, die es zur Frage der Zulässigkeit der
Prozessfinanzierung als entscheidungswesentlich erachtete. Obwohl
derartige (verfahrensleitende) Beschlüsse laut Gesetz unanfechtbar
sind, erhob der AWD wiederum jedes Mal Rekurs. In Sammelklage II
hatte der Erstrichter - ebenso wie bei Sammelklage I - einen
derartigen Rekurs als unzulässig zurückgewiesen. Darin wurde er nun
durch das OLG Wien bestätigt. Daher sollte jetzt endlich zur Sache
verhandelt werden.
Derweilen schließt der AWD mit jenen Klägern, die
rechtsschutzversichert sind und daher nicht an der Sammelklage
teilnehmen, sondern einzeln geklagt hatten, Geheimvergleiche, um
klagsstattgebende Urteile zu vermeiden.
"Es ist eine alte Taktik des AWD, Beschwerden erstens zu leugnen
und zweitens als Einzelfälle abzutun. Da diese Taktik bei den
Sammelklagen nicht greift, versucht der AWD, die Klärung der Vorwürfe
so gut es geht mit Formalargumenten zu verzögern", sagt Dr. Peter
Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Es ist zu hoffen, dass
diese Strategie - nach den genannten Entscheidungen - nicht weiter
aufgeht.
"Es ist ein großer Unterschied, ob man im Wege des
Strukturvertriebes Plastikgeschirr verkauft oder sich rühmt, als
,unabhängiger Finanzoptimierer' für die Kunden die jeweils
individuell beste Lösung zu finden. Das nämlich ist mit Verkaufs- und
Provisionsdruck nicht in Einklang zu bringen", bringt Dr. Kolba den
derartigen Vertriebssystemen immanenten Interessens-Konflikt auf den
Punkt. "Davor müssen in Finanzfragen unbedarfte Kunden unbedingt
geschützt werden."
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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