• 23.05.2011, 13:34:18
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Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 23. Mai 2011

Wien (OTS) - Österreich konnte die Finanz- und Wirtschaftskrise
deutlich besser bewältigen als die meisten anderen Staaten der
Europäischen Union. Die Wirtschaft wächst, die Beschäftigungsquote
steigt und die Arbeitslosigkeit geht kontinuierlich zurück. Diese
positive Entwicklung, die zu deutlich höheren Staatseinnahmen als
erwartet führt, ist auch ein Verdienst der professionell und
qualitätsvoll arbeitenden öffentlich Bediensteten in Österreich. Wie
zahlreiche Statistiken (u.a. von der OECD) belegen, ist der
Öffentliche Dienst in Österreich im internationalen Vergleich schlank
aufgestellt, erbringt effizient höchst effektive Leistungen und hat
in allen Bereichen bestens qualifizierte und motivierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Um dieses hohe Niveau halten und ausbauen zu können, ist es
notwendig optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst hat stets darauf hingewiesen, dass Modernisierung
ein andauernder Prozess ist. Zentrale Forderungen der GÖD sind in
diesem Kontext zu sehen und dulden keinen Aufschub mehr. Insbesondere
sind daher folgende Themen umgehend zu behandeln:

Dienstrecht neu

Ein neues Dienstrecht samt neuer Besoldungsstruktur ist in allen
Bereichen absolut notwendig, um den künftigen Anforderungen am
Arbeitsmarkt gerecht zu werden und junge, qualifizierte Kolleginnen
und Kollegen ansprechen zu können.

Am 5. März 2010 wurde im Zuge einer politischen Verhandlungsrunde
vereinbart in drei Arbeitsgruppen ("Schutz der Rechtsstaatlichkeit
vor willkürlichem, unbilligem Einfluss", "Aus- und Fortbildung" sowie
"Bauprinzipien einer zukünftigen Besoldung") die Basisarbeit zu
leisten, damit zeitnahe eine legistische Umsetzung erfolgen kann.
Seit Monaten fand keine Arbeitsgruppensitzung mehr statt. Stattdessen
wurde verkündet, dass ohnehin kein Geld für die Umsetzung dieses
Projektes vorhanden sei.

Die GÖD fordert mit Nachdruck die Arbeitsgruppensitzungen mit dem
Ziel wieder aufzunehmen möglichst rasch in die legistische
Umsetzungsphase eintreten zu können.

Bachelor

Auf europäischer Ebene wurde bereits im Jahre 1999 vereinbart bis
Ende 2010 die sog. "Bolognaarchitektur" (Bachelor, Master, PhD)
umzusetzen. Dazu gehört auch die dienst- und besoldungsrechtliche
Bewertung des ersten akademischen Grades "Bachelor" für
öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse. Diese Einstufung hat weit
über den Öffentlichen Dienst hinaus Bedeutung für die Akzeptanz
dieser neuen Ausbildungsstruktur im tertiären Bildungsbereich. Die
Arbeitsgruppe konnte sich zu diesem wichtigen Thema auf kein
gemeinsam getragenes Modell einigen. Ein Dissenspapier wurde
vorgelegt.

Die GÖD fordert, dass eine Einstufung (Ernennung) der
Bachelorabsolventinnen und -absolventen entsprechend der
Ausbildungsdauer und der akademischen Qualifikation in die
akademische Besoldung greifen können muss.

Reisegebührenordnung

In der politischen Verhandlungsrunde am 5. März 2010 wurde auch
vereinbart ab dem 2. Quartal 2010 ein neues Reisegebührenrecht zu
verhandeln. Diese Zusage wurde nicht eingehalten.
Die GÖD fordert die Einhaltung dieser politischen Zusage und
Verhandlungen auf Beamtenebene unverzüglich aufzunehmen.

Polizei und Justizwache

Die berechtigte Forderung der Kolleginnen und Kollegen im
Exekutivbereich nach einem Zeitkontomodell, das für die Lehrerinnen
und Lehrer bereits verwirklicht wurde, ist endlich umzusetzen. Die
diesbezüglich letzte Verhandlungsrunde hat am 2. November 2010
stattgefunden. Das widerspricht der politischen Zusage vom 5. März
2010!

Die Gewaltbereitschaft gegen Exekutivorgane hat drastisch
zugenommen. Immer häufiger werden Kolleginnen und Kollegen von
Personen verletzt, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass eine
übertragbare Krankheit vorliegt. In solchen Fällen ist eine
verpflichtende Blutabnahme bei den Tätern vorzusehen (siehe auch
Regierungsprogramm). Die bisherigen Bemühungen sind im
"Kompetenzwirrwarr" zwischen den Ministerien gescheitert.
Die GÖD fordert das Zeitkontomodell im Exekutivbereich - entsprechend
der politischen Zusage vom 5. März 2010 - endlich umzusetzen.

Weiters wird der Herr Bundeskanzler aufgefordert zwischen den
Ministerien koordinierend einzugreifen, damit die verpflichtende
Blutabnahme gesetzlich geregelt werden kann.

Lehrerinnen und Lehrer

Das österreichische Bildungswesen hat dafür zu sorgen, dass jeder
junge Mensch entsprechend seiner Eignungen und Neigungen seinen
Bildungsweg frei wählen kann und das optimale Bildungsangebot und die
bestmögliche Förderung seiner Fähigkeiten angeboten bekommt. Es sind
moderne und zeitgemäße Arbeitsplätze an Schulen einzurichten und die
Rahmenbedingungen sind zu verbessern. Wichtig ist, dass unsere
künftigen Lehrerinnen und Lehrer, die wesentliche Träger des
Bildungssystems sind, geeignete Ausbildungsstrukturen vorfinden.
Daher muss die Ausbildung eine gleichwertige Qualifizierung aller
Lehrerinnen und Lehrer auf "Master"-Ebene beinhalten. Das neue
Besoldungsrecht mit höheren Anfangsbezügen hat auch die gestiegenen
Anforderungen der Lehrerinnen und Lehrer abzubilden. Eine Erhöhung
der Arbeitszeit ist dabei kein Thema.

Die GÖD fordert diese Rahmenbedingungen unter Einbindung der
internen Expertinnen und Experten und Berücksichtigung des großen
Erfahrungsschatzes der Dienstnehmervertretung zu gestalten und
einvernehmlich und zügig umzusetzen.

Universitäten

Die chronische Unterfinanzierung der österreichischen
Universitäten ist ein öffentliches Ärgernis. Die Fortschreibung der
Mittelzuteilung für die Jahre 2013 bis 2015 in unzureichender Höhe,
so wie sie für die Jahre 2010 bis 2012 vorgesehen ist, wird von der
GÖD strikt abgelehnt.

Die GÖD verlangt im Rahmen der Budgetverhandlungen, die im Herbst
2011 zur Ausgestaltung des Budgetrahmens zu führen sind, eine
signifikante Erhöhung der Gelder für die Universitäten und für die an
den Unis beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

KV-Verhandlungen für ausgegliederte Museen und Nationalbibliothek
Vergangene Woche konnte eine Verhandlungsperspektive für die Aufnahme
von KV-Verhandlungen für die Beschäftigten der ausgegliederten
Bundesmuseen und der Nationalbibliothek vereinbart werden.

Justiz

Wesentliche Voraussetzung für ein tadelloses Funktionieren von
Gerichten und Staatsanwaltschaften ist eine ausreichende
Ressourcenzuteilung in allen Bereichen.

Eine allfällige politische Einflussmöglichkeit auf den Gang von
Strafverfahren unterminiert das Vertrauen in die Justiz und ist zu
verhindern. Die begonnen Gespräche über alternative Lösungskonzepte
zur bestmöglichen Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz sind
fortzuführen. Weiters sind in allen Bereichen, auch im Bereich der
Justizverwaltung sowie der Rechtspflegerinnen und -pfleger,
ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen damit Verfahren in
einer einem Rechtsstaat angemessenen Dauer abgeschlossen werden
können.

Landesverteidigung

Die Entscheidung über ein Wehrsystem darf keine ideologische Frage
sein oder nach Gesichtspunkten der medialen Akzeptanz getroffen
werden. Das Wehrsystem muss die staatliche Souveränität nach außen
sicherstellen und bei inneren Notfällen und Zwangslagen zum Schutz
und zur Unterstützung der Bevölkerung uneingeschränkt zur Verfügung
stehen.

Logischer Ausgangspunkt für die Frage, welches Wehrsystem für
Österreich das bestgeeignete ist, sind die verfassungsrechtlich
vorgegebenen Aufgaben des Bundesheeres, also die drei Inlandsaufgaben
Militärische Landesverteidigung, Sicherheitspolizeilicher
Assistenzeinsatz und Katastrophenassistenz sowie die solidarischen
Friedenseinsätze im Ausland.

Die GÖD fordert eine Versachlichung der Debatte sowie ein klares
Bekenntnis zur Wehrpflicht.

Landesverwaltungen

Die GÖD ist bereit in den Landesverwaltungen notwendige und
sinnvolle Reformen mitzugestalten. Allerdings sind die
Grundprinzipien erfolgreicher Reformprozesse unabdingbar einzuhalten.
Das bedeutet die Betroffenen in die Prozesse einzubinden und die
sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten einzuhalten.

Reformen können nur erfolgreich umgesetzt und von der
Kollegenschaft akzeptiert werden, wenn die Reformprozesse
einvernehmlich mit der Dienstnehmervertretung ausgearbeitet und
umgesetzt werden.

Pensionistinnen und Pensionisten

In der politischen Verhandlungsrunde vom 5. März 2010 wurde
vereinbart, im Herbst 2010 Gespräche bezüglich
Pensionssicherungsbeitrag zu beginnen. Diese Terminzusage wurde nicht
eingehalten.

Die GÖD fordert die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages im
Sinne des Regierungsprogramms. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind
umgehend aufzunehmen.

Vorrang für Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstgebers sind verstärkt
Maßnahmen für die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
öffentlichen Dienst zu setzen.

Die GÖD fordert von der Bundesregierung dringend den Ausbau von
Maßnahmen zur Gesundheitsprävention ein.

In vielen Bereichen ist der Arbeitsdruck durch eine restriktive
Personalpolitik und zusätzlicher Arbeit in den letzten Jahren enorm
angestiegen. Die Belastungsgrenzen sind vielfach bereits
überschritten. Es sind daher Maßnahmen im Sinne einer profunden
Aufgabenkritik zu setzen oder zusätzliche Ressourcen bereitzustellen.

Kaufkraft

In letzter Zeit häufen sich öffentliche Äußerungen aus dem Bereich
der Industrie bzw. Wirtschaft, in denen ernsthaft behauptet wird die
Krise sei durch zu hohe Löhne verursacht und es müsse bei den
Gehalts- und Lohnverhandlungen Zurückhaltung geübt werden. Diesen
plumpen Argumentationsketten ist entschieden entgegenzutreten.
Selbstverständlich müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom
steigenden Wirtschaftswachstum profitieren. Die Steigerung der
Kaufkraft ist das beste Rezept um das Wirtschaftswachstum nachhaltig
stabil zu halten.

Die GÖD stellt fest: zentrale politische Zusagen wurden nicht
eingehalten. Dieses einseitige Abgehen von Zusagen widerspricht den
sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten und wird von der GÖD nicht
akzeptiert.

Die GÖD fordert daher ehestens Verhandlungen zu den offenen Themen
anzuberaumen!

Rückfragehinweis:
Otto Aiglsperger, GÖD-Presse, Tel.: 01 / 53 454 - 233

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