- 19.05.2011, 15:46:38
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- OTS0258 OTW0258
Korrektur zu OTS0230: FPK-Gallo: Verschärfung des Kärntner Prostitutionsgesetzes einstimmig beschlossen
Klagenfurt (OTS) - Zu einer beachtlichen Verschärfung des Kärntner
Prostitutionsgesetzes soll es nach dem Willen des Landtagsausschusses
für Bildung, Schule, Kindergärten, Kultur, Sport und Jugend kommen,
berichtet der Ausschussvorsitzende, Dritter LT-Präsident DI Johann A.
Gallo. Ein entsprechender Initiativantrag des Ausschusses ist heute
einstimmig beschlossen worden und kommt damit auf die Tagesordnung
der nächsten Landtagssitzung am 26. Mai dieses Monats.
Nach Anhörung von Vertretern des Städte- und Gemeindebundes der
zuständigen Gemeindeabteilung sowie der Verfassungsabteilung war man
sich über alle Parteigrenzen hinweg einig, das Gesetz in mehreren
Punkten zu adaptieren und dem Wildwuchs an einschlägigen
Etablissements gesetzlich Einhalt zu gebieten. So sollen künftig
nicht nur zahlenmäßig festgesetzte und damit konkrete Mindestabstände
von Bordellen und vergleichbaren Einrichtungen zu Kindergärten,
Schulen, Kirchen sowie weiteren Einrichtungen mit Kinder- und
Jugendbezug eingeführt werden, sondern auch Stationen öffentlicher
Verkehrsmittel in das Genehmigungsverfahren miteinbezogen werden.
Desweiteren sollen einschränkende Regelungen für sogenannte
Swinger-Clubs, die im bisherigen Gesetz noch nicht erfasst sind,
normiert werden. Ferner wird auch die Grundstückswidmung als
sachliche Voraussetzung für eine Bordellbewilligung heranzuziehen
sein. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer soll auch geprüft werden
ob eine gesetzliche Regelung mit der eine Gemeinde für das gesamte
Gemeindegebiet ein Prostitutionsverbot erlassen kann, zulässig ist.
"Die für die Bewilligung zuständigen Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister bekommen damit einwandfreie rechtliche Handhaben, die
sie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Lebensqualität
der Anrainer nur nützen müssen", schließt Gallo
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Landtagsklub
Landhaus, 9020 Klagenfurt
Tel.: 0463 513 272
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