OTS0237   18. Mai 2011, 15:31

Hauptverband setzt e-Medikation plangemäß fort

Das für die Patienten wichtige Pilotprojekt darf nicht durch standespolitsch motivierte Störaktionen gefährdet werden


"Der Hauptverband weist die Anschuldigungen der
Wiener Ärztekammer entschieden zurück und wird das Pilotprojekt
e-Medikation aufgrund des Bescheides des Bundesvergabeamtes auf
keinen Fall stoppen": So reagiert der für das Projekt verantwortliche
stv. Generaldirektor im Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger, Volker Schörghofer, auf die
unverhältnismäßige Aufforderung des Vizepräsidenten der Wiener
Ärztekammer das Projekt abzubrechen. Denn im Detail bedeutet die
Entscheidung des Bundesvergabeamtes, dass für die noch zu
erbringenden Unterstützungsleistungen für am Pilotprojekt
teilnehmende Ärzte eine vertragliche Grundlage sicherzustellen ist.
Alle vor der Vertragsaufhebung durch das Bundesvergabeamt erbrachten
Leistungen - dazu zählt die Ausstattung der Pilotärzte mit der
e-Medikationssoftware - sind davon nicht betroffen. Die weiteren
Leistungen durch die Arztsoftware-Hersteller wird durch den
Hauptverband vergaberechtskonform und unter Berücksichtigung des
Bescheides des Bundesvergabeamtes sichergestellt werden.
"Wir werden dieses für unsere Versicherten so wichtige Projekt zur
Erhöhung der Patientensicherheit und Qualität in der
Medikamentenversorgung mit aller Sorgfalt weiterführen", betont
Schörghofer. und warnt die Ärztekammer vor "Fehldiagnosen": "Wenn man
vergaberechtliche Aspekte mit Datenschutz-Themen und ELGA vermischt,
verwechselt man Äpfel mit Birnen. Es mutet einigermaßen seltsam an,
so Schörghofer weiter, "dass ausgerechnet die Ärztekammer, die von
Anfang an in das Projekt eingebunden war und die Integration des
e-Medikationsservice in die bestehende Arztsoftware der
Pilotteilnehmer als Voraussetzung für die Teilnahme an e-Medikation
gefordert hat, nun genau diesen Weg in Frage stellt und so die
PatientInnen und Patienten verunsichert".
Sämtliche Rahmenbedingungen des Projektes wurden im Vorfeld mit
allen Projektpartnern - darunter auch mit der Ärztekammer -
erarbeitet und abgestimmt. Das hat sowohl die Funktionalität der
e-Medikation als auch die Art und Weise der Einbindung der
Arztsoftwarehersteller der Ärzte umfasst.
Mit heutigem Stand haben sich 4200 PatientInnen und Patienten zur
Teilnahme an e-Medikation angemeldet. Österreichweit arbeiten derzeit
87 ÄrztInnen und 53 Apotheken beim Pilotprojekt zur e-Medikation mit.
Inzwischen ist die Anmeldung zur Teilnahme bei praktisch allen
teilnehmenden ÄrztInnen und Apotheken möglich.
Primäres Ziel des Pilotbetriebes ist es, zu testen, wie eine
e-Medikation sich auf die Verbesserung der Patientensicherheit
auswirkt. Die Evaluierung der Ergebnisse erfolgt in 6 Monaten. "Wir
sind überzeugt, dass das Projekt für alle Beteiligten und
insbesondere für die Patientinnen und Patienten absolut Sinn macht
und einen wesentlichen Beitrag in Richtung mehr Sicherheit bei der
Einnahme von Medikamenten darstellt", so Schörghofer abschließend.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen,
sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und
eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen
Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte
Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird
beim Arzt durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als
Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt
aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten bzw.
einer Patientin und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das
organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und
Pensionsversicherung Österreichs.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0237 2011-05-18 15:31 181531 Mai 11 NHS0002 0481



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