- 18.05.2011, 12:52:02
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FPÖ-Stefan, Herbert: Kritik der FPÖ an Vorratsdatenspeicherung bestätigt sich
Vorstoß der österreichischen Delegation bei der zuständigen Arbeitsgruppe ist ein gangbarer Weg
Wien (OTS) - "Mit dem Vorschlag des "Quick Freeze"-Verfahrens
wurde von der österreichischen Delegation ein Weg gewählt, der auch
für die FPÖ in Frage käme", kommentierten der freiheitliche
Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan und der freiheitliche
stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates, NAbg. Werner
Herbert, diesen Vorschlag in der zuständigen Arbeitsgruppe des
EU-Ministerrates.
Anstatt, wie bei der datenschutzrechtlich bedenklichen
Vorratsdatenspeicherung, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die
Grundrechte aller Bürger auf Achtung ihrer Privatsphäre, der
Vertraulichkeit ihrer Telekommunikation und auf freie
Meinungsäußerung zu tätigen, würden hier sämtliche im System des
Netzanbieters vorhandene Daten eines Anschlusses, der etwa zu
Betrugszwecken benützt wurde, gesichert. Das ganze System der
Vorratsdatenspeicherung würde sich in der Praxis ohnehin ad absurdum
führen, da europaweit keinerlei einheitliche Gesetzgebung gelten
würde, sich die EU-Staaten total uneinig bezüglich der
Vorratsdatenspeicherung sind, ja die Vorratsdatenspeicherung sogar in
manchen Ländern von den nationalen Verfassungsgerichten abgelehnt
wurde.
Die Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch die
Kommission ist Mitte April generell auf ziemlich viel Kritik
gestoßen. EU-Kommissarin Cecilia Malström ist unseriöser Umgang mit
Statistiken und die Publikation von "unbelegten Einschätzungen" als
Fakten vorgeworfen worden.
Der österreichische Vorstoß, der von Deutschland, Schweden und den
anderen Skeptikern unterstützt wurde, ist allerdings ausgerechnet von
der tschechischen Delegation abgelehnt worden, deren Höchstgericht
vor wenigen Wochen das betreffende nationale Gesetz in weiten Teilen
aufgehoben hat. Dagegen waren auch Dänen, Franzosen, Briten, Spanier
und Polen. Wobei von zwei Millionen europaweit an die Kommission
gemeldeten Zugriffen auf "Vorratsdaten" eine Million allein aus Polen
stammt. Dabei dürften alle Polen, sofern sie Festnetz, Handy oder
Internet benutzten, bereits mindestens einmal betroffen gewesen sein.
Wie österreichische Staatsanwälte bestätigen, dient dabei die
Vorratsdatenspeicherung allerdings weder als Instrument gegen
Terroristen oder Schwerverbrecher, sondern gegen Kleinbetrüger,
entgegen der Behauptung, unter der die sogenannte "Data Retention"
eingeführt worden wäre. Die Vorratsdatenspeicherung wird also auch
hierzulande für gänzlich andere Zwecke eingesetzt, als für jene, die
jahrelang von europäischen Politikern getrommelt wurden, nämlich den
internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität.
"Hier bestätigen sich wieder die Befürchtungen der FPÖ, dass bei der
Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig die Bürger- und
Freiheitsrechte der Österreicher beschränkt werden, eine Alternative
ist also wünschenswert und dringend notwendig", so NAbg. Harald
Stefan und NAbg. Werner Herbert.
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