- 17.05.2011, 09:27:06
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- OTS0047 OTW0047
Erfolg der Filmwirtschaft gegen Internet Provider UPC vor Gericht
Aufgrund einer soeben erlassenen Entscheidung des Handelsgerichts Wien muss UPC die illegale Filmplattform www.kino.to für ihre Kunden sperren.
Wien (OTS) - Österreichische und deutsche Filmproduzenten führen
 derzeit mit Unterstützung des Vereins für Antipiraterie (VAP) gegen
 den Internet-Provider UPC einen Musterprozess. Nun hat das
 Handelsgericht Wien in einer einstweiligen Verfügung dem VAP recht
 gegeben: UPC darf seinen Kunden vorerst die Domain www.kino.to samt
 den IP-Adressen, unter denen diese illegale Streaming-Plattform
 erreicht werden kann, nicht mehr zugänglich machen. Damit die
 Entscheidung wirksam werden kann, müssen die Filmunternehmen aber
 noch eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen. Gegenstand des
 Rechtsstreites sind Domain-Sperren bzw das Blockieren von
 IP-Adressen.
Der VAP hat UPC vor der Klagseinbringung detailliert darauf
 hingewiesen, dass Filme, wie zB der vielfach preisgekrönte
 österreichische Film "Das weiße Band" von Michael Haneke,
 rechtswidrig auf der Piratenfilm-Seite www.kino.to präsentiert
 werden. Die Betreiber der Seite, die in Russland gehostet wird, seien
 nicht feststellbar. Der VAP hat daher UPC - stellvertretend für viele
 Internet Access Provider - aufgefordert, ihren Kunden den Zugang zu
 diesen Filmen zu sperren. Der VAP stützte sich auf die im
 Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht ausdrücklich genannte
 Unterlassungspflicht von Internet Providern (Vermittlern), die
 eintritt, sobald der Provider von einer konkreten Rechtsverletzung
 Kenntnis erlangt.
Das Gericht folgte nun der Argumentation der Kläger und ordnete
 die verlangten Domain- und IP-Sperren an. Dr. Werner Müller,
 Geschäftsführer des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und
 Videobranche (VAP), begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung:
 "Internet Provider können sich ihrer Verantwortung für die Inhalte
 nicht entziehen. Erhalten sie Informationen, dass ihre Dienste für
 konkrete Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden, dann müssen
 sie auch Gegenmaßnahmen ergreifen."
Über den VAP:
Seit seiner Gründung 2003 setzt sich der "Verein für
 Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP)" engagiert für die
 Rechte von österreichischen Filmverleihern,
 Home-Entertainment-Unternehmen, Film- und Fernsehproduzenten,
 Zulieferer der Filmbranche und Kreativen ein. Der VAP versucht, die
 Filmpiraterie in Österreich im Wesentlichen auf drei Wegen
 einzudämmen. Einerseits wird durch Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
 das Unrechtsbewusstsein der Konsumenten gefördert, andererseits wird
 kommerzielle Film-Piraterie, insbesondere in Form der Server- und
 Internetpiraterie und in Form des Hard-Good Selling auf Flohmärkten,
 usw gerichtlich verfolgt, und drittens wird durch Lobbying-Arbeit
 auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene angestrebt den
 Stellenwert von geistigem Eigentum bei den Politikern und Behörden
 anzuheben.
Rückfragehinweis:
 Monique Göschl, Project Coordinator, VAP
 Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien
 Tel: +43 (0) 590 900 3035, Fax: +43 (0) 590 900 276, 
 E-Mail: goeschl@vap.cc
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