• 17.05.2011, 09:27:06
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  • OTS0047 OTW0047

Erfolg der Filmwirtschaft gegen Internet Provider UPC vor Gericht

Aufgrund einer soeben erlassenen Entscheidung des Handelsgerichts Wien muss UPC die illegale Filmplattform www.kino.to für ihre Kunden sperren.

Wien (OTS) - Österreichische und deutsche Filmproduzenten führen
derzeit mit Unterstützung des Vereins für Antipiraterie (VAP) gegen
den Internet-Provider UPC einen Musterprozess. Nun hat das
Handelsgericht Wien in einer einstweiligen Verfügung dem VAP recht
gegeben: UPC darf seinen Kunden vorerst die Domain www.kino.to samt
den IP-Adressen, unter denen diese illegale Streaming-Plattform
erreicht werden kann, nicht mehr zugänglich machen. Damit die
Entscheidung wirksam werden kann, müssen die Filmunternehmen aber
noch eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen. Gegenstand des
Rechtsstreites sind Domain-Sperren bzw das Blockieren von
IP-Adressen.

Der VAP hat UPC vor der Klagseinbringung detailliert darauf
hingewiesen, dass Filme, wie zB der vielfach preisgekrönte
österreichische Film "Das weiße Band" von Michael Haneke,
rechtswidrig auf der Piratenfilm-Seite www.kino.to präsentiert
werden. Die Betreiber der Seite, die in Russland gehostet wird, seien
nicht feststellbar. Der VAP hat daher UPC - stellvertretend für viele
Internet Access Provider - aufgefordert, ihren Kunden den Zugang zu
diesen Filmen zu sperren. Der VAP stützte sich auf die im
Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht ausdrücklich genannte
Unterlassungspflicht von Internet Providern (Vermittlern), die
eintritt, sobald der Provider von einer konkreten Rechtsverletzung
Kenntnis erlangt.

Das Gericht folgte nun der Argumentation der Kläger und ordnete
die verlangten Domain- und IP-Sperren an. Dr. Werner Müller,
Geschäftsführer des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und
Videobranche (VAP), begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung:
"Internet Provider können sich ihrer Verantwortung für die Inhalte
nicht entziehen. Erhalten sie Informationen, dass ihre Dienste für
konkrete Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden, dann müssen
sie auch Gegenmaßnahmen ergreifen."

Über den VAP:

Seit seiner Gründung 2003 setzt sich der "Verein für
Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP)" engagiert für die
Rechte von österreichischen Filmverleihern,
Home-Entertainment-Unternehmen, Film- und Fernsehproduzenten,
Zulieferer der Filmbranche und Kreativen ein. Der VAP versucht, die
Filmpiraterie in Österreich im Wesentlichen auf drei Wegen
einzudämmen. Einerseits wird durch Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
das Unrechtsbewusstsein der Konsumenten gefördert, andererseits wird
kommerzielle Film-Piraterie, insbesondere in Form der Server- und
Internetpiraterie und in Form des Hard-Good Selling auf Flohmärkten,
usw gerichtlich verfolgt, und drittens wird durch Lobbying-Arbeit
auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene angestrebt den
Stellenwert von geistigem Eigentum bei den Politikern und Behörden
anzuheben.

Rückfragehinweis:
Monique Göschl, Project Coordinator, VAP
Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien
Tel: +43 (0) 590 900 3035, Fax: +43 (0) 590 900 276,
E-Mail: goeschl@vap.cc

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