• 15.05.2011, 10:52:57
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Bures schickt neue Eisenbahnkreuzungsverordnung in Begutachtung - Vorrang für die Sicherheit

2010 13 Tote und 25 Schwerverletzte bei Zusammenstößen von Zug und Auto

Wien (OTS/BMVIT) - Im Vorjahr sind 13 Menschen bei Zusammenstößen
auf Eisenbahnkreuzungen ums Leben gekommen, 25 wurden schwer, 28
leicht verletzt. Drei Jahre davor im Jahr 2007 waren es 31 Tote, 41
Schwerverletzte und 50 Leichtverletzte. Die in den letzten Jahren
verstärkten Investitionen in die Sicherheit von Kreuzungen von
Schiene und Straße machen sich also bezahlt. Jetzt setzt
Verkehrsministerin Doris Bures den nächsten Schritt. Am Mittwoch
kommende Woche wird sie die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung in
Begutachtung schicken. Die derzeit geltende Verordnung stammt aus dem
Jahr 1961 und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

"Es geht um die Sicherheit. In den letzten Jahren haben wir dort, wo
es Unfallhäufungen gegeben hat, sehr viel investiert. Mit Erfolg, wie
der starke Rückgang bei den tödlichen Unfällen zeigt. Diesen Weg will
ich gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden fortsetzen", betont
Verkehrsministerin Doris Bures.

Die neue Verordnung sieht klare Kriterien für die Sicherungsart von
Eisenbahnkreuzungen vor, abhängig vom Verkehrsaufkommen auf der
Straße, der gefahrenen Höchstgeschwindigkeit auf der Schiene, den
Sichtverhältnissen auf der Kreuzung. Eine technische Sicherung ist
u.a. nötig bei mehr als 3000 Kfz/Tag auf der Straße und wenn die
örtlich zulässige Geschwindigkeit des Zugs mehr als 80 km/h beträgt.

Handlungsbedarf gibt es bei 2.200 Eisenbahnkreuzungen. Dabei wird
bei maximal 1.700 eine technische Sicherung in Form einer
Rotlichtanlage kommen. Die übrigen werden z.B. durch Verbesserung des
Sichtraums und ähnliche kleinere Maßnahmen sicherer gemacht. Die
Kostenobergrenze liegt bei 250 Mio. Euro. Die Übergangsfrist beträgt
zehn Jahre. Pro Jahr müssen daher 25 Mio. Euro investiert werden. Das
ist eine Summe, die unter den Investitionsraten der letzten Jahre
liegt.

Bures: "Es ist gelungen, die Kosten in Grenzen zu halten und den
Gewinn an Sicherheit zu maximieren. Den Großteil der Kosten trägt der
Bund. Aber natürlich gibt es auch eine Verantwortung der
Straßenerhalter. Deshalb vertraue ich darauf, dass die Länder und
Gemeinden genauso wie der Bund und die ÖBB zu ihrer Verantwortung
stehen, weil wir gemeinsam menschliches Leid verhindern können."

Das Verkehrsministerium trägt über den ÖBB-Rahmenplan und die
Privatbahnförderung den Großteil der Kosten. Das war bisher so und
wird in Zukunft so sein. Im Schnitt der letzten Jahre wurden per anno
35 Mio. Euro in die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen investiert,
dabei kamen 75 Prozent vom Verkehrsministerium, 25 Prozent von den
Straßenerhaltern, also den Ländern und/oder Gemeinden. Damit ist auch
klar, dass mit einer Weiterführung der bisherigen Investitionsraten
kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Hintergrund: Eine Eisenbahnkreuzung pro Bahnkilometer

Österreichweit gibt es mit Stand 31.12.2010

* 6.163 Eisenbahnkreuzungen, davon sind
* 1.944 technisch gesichert (Rotlicht, Rotlicht plus Schranken),
* 4.219 nicht-technisch gesichert (durch Sicht, Sicht/Pfeifen,
Pfeifen oder Bewachung)

In den vergangenen zehn Jahren wurde im österreichischen
Eisenbahnnetz die Gesamtzahl der Kreuzungen um 1.500 verringert.
Österreich hat immer noch die höchste Dichte an Eisenbahnkreuzungen.
Der internationale Schnitt liegt bei einer Kreuzung auf zwei
Kilometern Bahnstrecke, in Österreich gibt es auf knapp 6.000
Bahnkilometern 6.163 Kreuzungen.

Unfallstatistik (ÖBB, Privatbahnen, Anschlussbahnen)

Jahr Unfälle Tote Schwerverletzte Leichtverletzte
2007  191     31     41              50
2008  150     18     25              59
2009  167     14     35              56
2010  170     13     25              28

(Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk, Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto:susanna.enk@bmvit.gv.at

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