ÖH-Wahl: Barrieren für sehbehinderte und blinde Studierende abgebaut
Wahlschablonen kommen erstmals zum Einsatz
Wien (OTS) - Bei den ÖH-Wahlen (24. - 26. Mai) haben sehbehinderte
und blinde Studierende zum ersten Mal die Möglichkeit, ihr geheimes
Wahlrecht auszuüben: Mittels Wahlschablonen können sie ohne eine
Vertrauensperson einweihen zu müssen an der Wahl teilnehmen.
"Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen der ÖH", so das
Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung. "Es gab an den Universitäten und
Fachhochschulen zuletzt einige Verbesserungen für Studierende mit
Behinderung", verweist Wissenschafts- und Forschungsminister Dr.
Karlheinz Töchterle etwa auf einen Modellversuch an der TU Wien zur
Unterstützung von gehörlosen Studierenden und die Aufstockung des
Sozialfonds der ÖH speziell für Studierende mit Behinderung. "Es ist
sehr erfreulich, dass nun auch bei den ÖH-Wahlen entsprechende
Schritte gesetzt werden und das Wählen für sehbehinderte und blinde
Studierende erleichtert wird", so Töchterle.
"Durch das Einsetzen von Wahlschablonen können erstmals
sehbehinderte und blinde Menschen von ihrem geheimen Wahlrecht
Gebrauch machen, das ihnen verfassungsrechtlich zusteht - ein
wichtiger Schritt zum Abbau von Barrieren", so das Vorsitzteam der
ÖH-Bundesvertretung weiter. Der oder die Studierende erhält auf
Wunsch eine Schablone ausgefolgt und die Wahlkommission gibt ihm/ihr
die Reihenfolge der wahlwerbenden Gruppen bzw. der Kandidat/innen
bekannt. In der Wahlkabine füllt der oder die Studierende
selbstständig den Stimmzettel aus. Die Schablone verbleibt bei der
betreffenden Person. Der oder die Studierende kann die Wahl auch -
wie bisher - mittels einer Vertrauensperson ausüben.
Diese Maßnahme entspricht auch der UNO-Konvention zum Schutze
behinderter Personen, die von Österreich ratifiziert wurde.
Mag. Elisabeth Grabenweger,
Pressesprecherin
Tel.: +43 1 531 20-9014
elisabeth.grabenweger@bmwf.gv.at
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Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH)
Pia Kranawetter,
Pressesprecherin
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pia.kranawetter@oeh.ac.at
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