- 12.05.2011, 12:50:23
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AKNÖ-Vollversammlung 3: Langzeitversicherten-Pensionen Thema im ArbeitnehmerInnen-Parlament
AKNÖ-Präsident Haneder stellt die Tagung unter das Motto "Gerechtigkeit muss sein"
St. Pölten (OTS) - AKNÖ-Präsident Hermann Haneder behandelte in
seiner Ansprache vor dem NÖ ArbeitnehmerInnen-Parlament neben
aktuellen Themen wie die Arbeitsmarktöffnung für osteuropäische
EU-Mitgliedsstaaten und die Schließung der ATW Hainburg auch die neue
AK-Kampagne "Gerechtigkeit muss sein".
Überschattet wird die Sitzung von den aktuellen Entwicklungen in
Niederösterreich. "Die Schließung der ATW in Hainburg hat Bestürzung
ausgelöst, da gehen wir Kammerräte nicht drüber hinweg", hält
AKNÖ-Präsident Hermann Haneder fest. Umstritten sei daher auch die
Idee der weiteren Privatisierungen: "Ich glaube, der Staat und das
Land sollten Eigentümer zentraler Versorgungsleistungen bleiben. Das
ist eine der Kernaufgaben der Wirtschaftspolitik." Er tritt daher für
eine klare Absage des ArbeitnehmerInnen-Parlaments zu
Privatisierungen ein. Wichtiges Thema war auch die
Langzeitversichertenregelung, die seit den Antrittsinterviews der
neuen ÖAAB-Chefin Mikl-Leitner wieder diskutiert wird. In ihren
Wortmeldungen sprachen sich die Kammerätinnen und Kammerräte für
einen Erhalt bzw. für Neuregelungen aus, die Menschen mit langer
Lebensarbeitszeit weiterhin den Pensionsantritt ermöglichen soll.
Ztl.: "Gerechtigkeit muss sein!"
"Gerechtigkeit muss sein!" Das ist der Slogan der diesjährigen
Frühlingskampagne der Arbeiterkammer. "Für mich ist dieser Slogan
gleichzeitig das Motto der Sitzung des ArbeitnehmerInnen-Parlaments",
erklärt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder, "und ich fordere ganz
besonders, dass wir unser Augenmerk auf Menschen mit Behinderung
legen, die faire Chancen am Arbeitsmarkt brauchen. Deswegen
beschäftigen wir uns auch intensiv mit der Lage dieser Gruppe von
ArbeitnehmerInnen."
Der AKNÖ-Präsident will die Integration von Menschen mit Behinderung
am Arbeitsmarkt forcieren. Ein wichtiger Schritt dazu ist der
Rechtsanspruch für persönliche Assistenz für Menschen mit
Behinderung. Mit dieser Hilfe können Menschen mit Behinderung ihre
Berufstätigkeit besser ausüben. Obwohl diese persönliche Assistenz in
einer von Österreich ratifizierten UN-Konvention beinhaltet ist, gibt
es sie nicht flächendeckend. Teilweise ist das Bundessozialamt
zuständig, teilweise das Land. Die AKNÖ will erreichen, dass im
nächsten Finanzausgleich die Finanzierung gesichert wird.
Rückfragehinweis:
AKNÖ-Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Bettina Heise
Tel: 01/58883-1511
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