• 11.05.2011, 09:31:17
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Zivilcourage: KFV zeigt auf wann und wie man am besten hilft

Wien (OTS) - Allein im Mai hat es bereits zwei Fälle von
Zivilcourage gegeben, bei denen mutige Außenstehende in das Geschehen
eingeschritten sind und dabei selbst schwer verletzt wurden: Ein
couragierter Kärntner wollte einen handgreiflichen Streit zwischen
einer jungen Frau und einem jungen Mann schlichten und landete am
Ende mit einer Schädelprellung und einer leichten Gehirnerschütterung
im Spital. In Wien nahm ein ambitionierter Pensionist die Verfolgung
zweier Männer auf, die gerade in eine Nachbarwohnung eingebrochen
waren. Als er die Einbrecher zur Rede stellen wollte, wurde er brutal
niedergeschlagen und schwebt nun in Lebensgefahr.

Wann ist Zivilcourage gefragt?

"Grundsätzlich gibt es in Österreich keine Verpflichtung, bei im
Gange befindlichen Straftaten einzuschreiten", erklärt Armin
Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen im KFV (Kuratorium
für Verkehrssicherheit). Handlungspflicht besteht lediglich dann,
wenn Gefahr für Leib und Leben eines anderen zu befürchten ist und
eine MÖGLICHE und ZUMUTBARE Hilfeleistung unterlassen wird, durch die
das Leben des anderen gerettet oder eine beträchtliche
Körperverletzung verhindert werden könnte. "Bemerkt man also eine
offensichtlich verletzte Person, die regungslos am Gehsteig liegt,
ist man verpflichtet, helfend einzuschreiten, soweit dies möglich und
zumutbar ist", nennt Kaltenegger ein Beispiel.
Wird die Hilfeleistung unterlassen, obwohl sie nötig, möglich und
zumutbar gewesen wäre, droht eine Geldstrafe oder eine
Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Hat die Unterlassung den
Tod eines Menschen zur Folge, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu
einem Jahr.

KFV-Tipps für richtig heldenhaftes Verhalten

Prinzipiell empfiehlt das KFV, auf keinen Fall den Helden zu
spielen, sondern immer die eigene Sicherheit im Auge zu behalten.
"Wird man Zeuge einer - eventuell auch gewalttätigen
-Auseinandersetzung, ist es am besten, möglichst viele andere
Personen zu involvieren. In jedem Fall sollte die Polizei verständigt
werden, sie verfügt über die für solche Situationen geschulten
Einsatzkräfte." Außerdem empfiehlt das KFV, Lärm zu machen, zu
schreien, das schafft Verunsicherung seitens der Täter.

Zivilcourage: Nicht verwechseln mit verpflichtender Erste-Hilfe!

"In Österreich gilt eine allgemeine Hilfeleistungspflicht bei
Unfällen oder Notfällen, d.h. als erster zu einem Unfall zu kommen
und nicht zu helfen, indem man beispielsweise zumindest Rettung oder
Polizei verständigt, kann man nur schwer mit mangelnder Zivilcourage
rechtfertigen. Hier ist Hilfeleistung definitiv angebracht und
verpflichtend!", erinnert Kaltenegger.

Rückfragehinweis:
Dr. Johanna Karner, Kuratorium für Verkehrssicherheit,
Tel.: +43 (0)577077 - 1903, Mobil: +43-(0)664 333 82 13,
E-Mail: [email protected], www.kfv.at

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