LR Anschober: Keine Änderung der Rechtsstellung von altem und neuen Antiatom-Beauftragten
Entgegen einzelnen Fehlmeldungen gibt es bei der Handlungsfreiheit des Antiatom-Beauftragten keine Änderungen
Linz (OTS) - Im Jahr 1998 kam es erstmals zur Bestellung eines
Antiatom-Beauftragten. In der Regierungssitzung von 09. Februar 1998,
in der der Beschluss gefasst wurde, wurde laut Protokoll
einvernehmlich festgestellt, dass formal keine dezitierte
Weisungsfreiheit bestehe, weil der Antiatom-Beauftragte ja auch
Regierungs- und Landtags-Beschlüsse umsetzen müsse.
Anschober: "Dass Radko Pavlovec auch heute noch davon ausgeht, als
Antiatom-Beauftragter dezitiert weisungsfrei gewesen zu sein,
bestätigt, dass ich ihm in der jahrelangen Zusammenarbeit nie
Weisungen erteilt habe. Dies wird sich selbstverständlich auch bei
Dalibor Strasky nicht ändern. Der neue Antiatom-Beauftragte wird
unter denselben Rahmenbedingungen arbeiten wie der bisherige."
Mag.a Sandra Urban
Öffentlichkeitsarbeit,
sandra.urban@ooe.gv.at
Tel. 0664 / 829 86 51,
Promenade 37,
4020 Linz,
www.anschober.at













