- 09.05.2011, 10:07:22
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Europäischer Meilenstein gegen Gewalt an Frauen gesetzt
Österreich will gemeinsam mit anderen europäischen Staaten die Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen unterzeichnen
Wien (OTS) - Bei der nächsten Sitzung des Ministerkomitees am 11.
Mai 2011 in Istanbul wird ein richtungsweisendes Übereinkommen über
die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche
Gewalt zur Unterzeichnung bereitgestellt. Dieses Übereinkommen ist
das erste rechtlich verbindliche völkerrechtliche Instrument der
europäischen Welt das einen umfassenden Rahmen schafft um Gewalt zu
verhindern, Opfer zu schützen und die Straflosigkeit der Täter zu
beenden.
Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen in der Familie, ungeachtet der
Familienform, ist enorm. Gemäß einer aktuellen EUROSTAT-Umfrage kennt
je eine/r von fünf Österreicher/innen in seinem/ihrem Bekannten- und
Familienkreis sowohl eine Frau die Opfer von häuslicher Gewalt wurde,
als auch eine Person die Gewalt ausübt/ausgeübt hat (EUROSTAT 2010).
Gewalt gegen Frauen ist eine Verletzung der Grundfreiheiten und
Menschenrechte. Bisher gab es keine völkerrechtlichen Regelwerke,
welche Nationalstaaten wirksam in die Pflicht nehmen konnten. Die
dringend erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen beruhten ausschließlich auf Empfehlungen. Für Opferschutz- und
Beratungseinrichtungen, die im Bereich Gewalt gegen Frauen und
häusliche Gewalt tätig sind, ist dieses Übereinkommen deshalb
richtungsweisend.
Gemäß der Europaratskonvention müssen die Vertragsstaaten Gewalt
(und Folgegewalt) an Frauen nicht nur besser verhindern, sondern auch
eine Vielzahl von allgemeinen und spezifischen
Unterstützungsleistungen für Opfer von häuslicher Gewalt zur
Verfügung stellen. Generelle Leistungen umfassen Rechtsberatung,
psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu
Unterbringungsmöglichkeiten, Aus- und Weiterbildung sowie
Unterstützung bei der Suche nach Arbeit (Artikel 20). Frauen müssen
über rechtliche und sonstige Beratungsmöglichkeiten auch in einer
ihnen verständlichen Sprache informiert werden (Artikel 19). Mit
Bezug auf Unterbringungsmöglichkeiten für Opfer von Gewalt,
insbesondere Frauen und Kinder, müssen ausreichende, angemessene, gut
zugängliche und sichere Schutzmöglichkeiten wie Frauenhäuser
errichtet werden (Artikel 23). Des Weiteren müssen Vertragsstaaten
landesweit, kostenlose rund um die Uhr (24/7) erreichbare
Telefonhelplines finanzieren die anonyme Beratung gegen Gewalt an
Frauen (Frauenhelplines) anbieten (Aritkel 24).
"Dieses verbindliche Übereinkommen gibt uns nun endlich die
Chance, dass die seit Jahren geforderten Mindeststandards für die
Gewaltpräventionsarbeit gegen Gewalt an Frauen und ihre Kinder von
den Vertragsstaaten auch tatsächlich eingehalten werden müssen", so
Maria Rösslhumer, die Geschäftsführerin des Vereins Autonome
Österreichische Frauenhäuser.
Einige Länder, darunter Österreich, Deutschland, Norwegen, die
Slowakei, Spanien und die Türkei haben zugesagt der Konvention, die
ab 11. Mai zur Unterzeichnung aufliegt, rasch beizutreten. Sie
definiert und kriminalisiert die verschiedenen Formen von Gewalt
gegen Frauen (einschließlich Zwangsheirat, Genitalverstümmelung,
Stalking, physische und psychische Gewalt sowie sexuelle Gewalt). Das
Übereinkommen sieht auch die Einrichtung einer internationalen Gruppe
unabhängiger ExpertInnen vor, welche die Umsetzung auf nationaler
Ebene überwachen sollen.
Weiterführende Links:
Women against Violence Europe (WAVE):
http://www.wave-network.org/start.asp?ID=23079
Council of Europe Convention on preventing and combating violence
against women and domestic violence:
http://www.ots.at/redirect/convention
Council of Europe. Stop domestic violence against women:
http://www.coe.int/t/dc/campaign/stopviolence/default_en.asp
Council of Europe: Combating Violence against women. Stocktaking
study on the measures and actions taken in Council of Europe member
States. Prepared by Carol Hagemann-White with the assistance of
Judith Katenbrink and Heike Rabe, Strasbourg 2006:
http://www.wave-network.org/images/doku/stocktaking_study.pdf
Rückfragehinweis:
Mag.a Felice Drott, Informationsstelle gegen Gewalt,
Tel.: 01/544 08 20, mailto:[email protected]
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