Wien (OTS/BMLVS) - Das BMLVS bestätigt, dass eine Vorgesetzte sich
gegenüber einem Mitarbeiter völlig ungebührlich verhalten hat. Der
Mitarbeiter hat sich über seine Vorgesetzte im Jahr 2010 beschwert;
dies führte zu sofortigen internen Erhebungen und in weiterer Folge
zu disziplinären Maßnahmen gegen die Vorgesetzte. Diese war voll
einsichtig. Der Verdacht des Mobbings oder der Diskriminierung hat
sich allerdings nicht bestätigt. Seit September 2010 gab es keinerlei
weiteren Vorfälle in dieser Angelegenheit.
Zahlreiche Gespräche, unter anderem mit dem betroffenen Mitarbeiter,
seiner Mutter und der Personalvertretung führten dazu, dass eine
außerhalb des Bundesheeres angesiedelte Sozialeinrichtung die
spezielle Begleitung des Mitarbeiters übernommen hat. Im Rahmen des
Projekts Arbeitsassistenz sollte ein Job Coach den Mitarbeiter sechs
Monate lang vier Stunden in der Woche am Arbeitsplatz begleiten.
Zusätzlich sollte eine Psychologin des Heerespsychologischen Dienstes
diesen Prozess begleiten. Nach Medienberichten im November 2010 wurde
dieses Angebot durch die Sozialeinrichtung wieder zurückgezogen. Dem
Mitarbeiter wurde die Unterstützung durch den Heerespsychologischen
Dienst angeboten. Er hat dieses Angebot ausgeschlagen.
Das BMLVS bedauert die Vorfälle und wird weiterhin alle Maßnahmen
setzen, um eine optimale Betreuung des Mitarbeiters sicherzustellen.
Das BMLVS bietet 1.108 Menschen mit besonderen Bedürfnissen einen
sicheren Arbeitsplatz. Damit übererfüllt das BMLVS die gesetzliche
Quote um 198 Personen.
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