- 02.05.2011, 18:29:12
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Der Standard Kommentar "Bittere Freude" von Irene Brickner
TIERSCHÜTZER- FREISPRUCH // Ausgabe vom 03.05.2011
Wien (OTS) - Für die freigesprochenen Tierschützer ist es ein Tag
der Genugtuung, für Prozessbeobachter und rechtsstaatlich engagierte
Menschen ein Tag der Erleichterung. Und dennoch: Obwohl Richterin
Sonja Arleth die 13 NGO-Aktivisten von allen Anklagepunkten
freigesprochen und dabei massive Kritik am überbordenden
Verfolgungsverhalten der Polizei und der Staatsanwaltschaft geübt
hat, bleiben am (vorläufigen) Ende dieses Monsterverfahrens
Nachdenklichkeit und Bitternis.
Bitternis wegen der Negativfolgen, die die Tierschützercausa für die
vor Gericht Gestellten, für ihre Familien und Freunde bisher schon
hat. Erstens die psychische Belastung: In den 13 Prozessmonaten haben
mehrere Angeklagte Zusammenbrüche erlebt. Zweitens die existenzielle
Vernichtung: Sämtliche Beschuldigten, die vorher einen Job außerhalb
einer NGO hatten, haben diesen seit Prozessbeginn im März 2010
verloren. Sie leben jetzt von Zuwendungen, denn arbeitslos können sie
sich nicht melden: Bei drei Tagen Verhandlung pro Woche gilt man als
unvermittelbar.
Und jetzt: Freispruch! Vielleicht wirklich, so Staatsanwalt Wolfgang
Handler akzeptiert. Tut er dies - und angesichts des
Auseinandernehmens sämtlicher Verdachtsmomente in Arleths
Urteilsbegründung wäre ihm zuzuraten -, hätte die Anwendung des
Anti-Mafia-Paragrafen auf Vertreter der Zivilgesellschaft diesmal
zwar nicht zu jahrelanger Haft geführt. Aber - Stichwort
Nachdenklichkeit - die Paragrafenfolge 278, 278a, 278b etc. hätte
dennoch ihr gesamtes Drohpotenzial entfaltet.
Dieses lautet: Wer sich in Österreich entschlossen engagiert und
Vertretern des Establishments dabei lästig fällt, lebt mit dem
Risiko, in jahrelange Gerichtsverfahren verwickelt zu werden. Der
muss damit rechnen, monatelang in U-Haft zu kommen - so wie es zehn
der 13 Wiener Neustädter Angeklagten erlebt haben. So wie es vier
Wiener Studierenden geschehen ist, gegen die erst wegen
Brandanschlagverdachts und jetzt wegen Erstellung einer
Abschiebungsdokumentation nach der Antiterrorbestimmung 278b
ermittelt wurde und wird.
Dem folgt: Paragraf 278 und Folgeparagrafen müssen dringend
reformiert werden. Denn solange sie in der derzeitigen Form
existieren, sind paranoid anmutende Verfahren möglich - und es ist
höchst unsicher, ob sie rechtzeitig gestoppt werden. Im
Tierschützerfall hatte sich die Firma Kleider Bauer, entnervt von
geschäftsschädigenden Protesten gegen den Pelzverkauf, ans
Innenministerium gewandt. Dort wurde eine eigene Sonderkommission
gegründet, was auf beträchtlichen Einfluss der Modehausinhaber
schließen lässt.
Die Soko sammelte Beweise, wenn auch höchst unzureichend - und
dennoch wurde Anklage erhoben. Wer das so gewollt, so entschieden hat
- und damit einigen Schaden über NGO-Aktivisten brachte: Diese Frage
muss nach dem Tierschützerfreispruch dringend beantwortet werden.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
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