- 01.05.2011, 11:20:10
- /
- OTS0026 OTW0026
Urteil im Tierschützerprozess am Montag: VIER PFOTEN erwartet Freispruch für alle Angeklagten
Beweisverfahren blieb ohne Beweise - Tierschutz darf nicht kriminalisiert werden
Wien (OTS) - Seit 14 Monaten sitzen 13 Tierschützer auf der
Anklagebank in Wiener Neustadt. Ihnen wird die Beteiligung an einer
kriminellen Organisation vorgeworfen. Dem Prozess gingen
Lauschangriffe, verdeckte Ermittlungen und monatelange
Untersuchungshaft der Angeklagten voraus. Doch im Zuge des selbst von
juristischer Seite hart kritisierten Prozesses konnte sich gegen die
Angeklagten kein Verdacht erhärten. Eine Verurteilung nach Paragraph
278a wäre ein demokratiepolitisch extrem gefährliches Signal für die
Kriminalisierung zivilgesellschaftlicher Anliegen.
Für VIER PFOTEN ist klar: Tierschutz mag für manche lästig sein,
ist für die Gesellschaft aber enorm wichtig. Da die Ermittlungen im
Vorfeld nichts ergeben hatten, wurde der Paragraph 278a herangezogen.
"Dieser Paragraph darf nicht herangezogen werden, um gemeinnützige
Arbeit zu kriminalisieren", betont VIER PFOTEN Präsident Helmut
Dungler: "Daher erwarten nichts anderes als einen Freispruch für alle
Angeklagten und fordern weiterhin eine Spezifizierung des
Paragraphen. Gesinnungsjustiz hat in einem Land mit so langer
demokratischer Tradition wie Österreich nichts verloren."
Der umstrittene Paragraph 278 muss dringend auf seine eigentliche
Bestimmung hin ausgerichtet werden: Die Bekämpfung organisierter
Kriminalität - ohne ein Untergraben der demokratischen Grundrechte.
"NGOs dürfen nicht nur, sondern müssen sogar kritisch sein - auch das
ist eine Aufgabe innerhalb eines Rechtsstaates", betont Helmut
Dungler abschließend.
Rückfragehinweis:
VIER PFOTEN: Mag. Nunu Kaller Press Office Austria Tel: +43-1-545 50 20-66 Mobile: +43 664 308 63 03 Fax: +43 1 545 50 20-99 mailto:[email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPF






