• 30.04.2011, 14:52:49
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  • OTS0062 OTW0062

ÖH Uni Graz: Zurückweisung der Vorwürfe des RFS gegen Cengiz Kulac

Weitergabe von sensiblen Studierendendaten darf nur an zugelassene Gruppen erfolgen

Graz (OTS) - Die Vorwürfe des RFS wegen Amtsmissbrauchs weist
Cengiz Kulac scharf zurück. Das HochschülerInnenschaftsgesetz sieht
im § 10 Abs 5 vor, dass das Studierendenverzeichnis den wahlwerbenden
Gruppen und den zugelassenen KandidatInnen auf Antrag zur Verfügung
zu stellen ist. Der RFS führt kein Mandat in der
Universitätsvertretung der Universität Graz und bis dato gab es keine
Verlautbarung der dafür zuständigen Wahlkommission über die
Zulassung des RFS als wahlwerbende Gruppe. Daher wäre eine Weitergabe
der sensiblen Daten an den RFS zum jetzigen Zeitpunkt nicht
rechtmäßig.

"Wir nehmen den Datenschutz und das Gesetz sehr ernst - es ist
wichtig, dass die Weitergabe von tausenden sensiblen
Studierendendaten nur unter strengster Einhaltung der Gesetze und
Formalia erfolgt. Sobald der RFS offiziell als wahlwerbende Gruppe
anerkannt ist, werden ihm bei Beantragung die Studierendendaten
ausgefertigt", erklärt Cengiz Kulac die Vorgangsweise. "Der
vorsichtige Umgang mit Studierendendaten und die Einhaltung der
geltenden Gesetze ist unerlässlich, auch der RFS muss sich daran
halten", so Kulac abschließend.

Rückfragehinweis:
Cengiz Kulac
0676/ 89 75 19 321

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