OTS0280   28. Apr. 2011, 16:00

Vorratsdatenspeicherung: BZÖ startet Initiative für Verfassungsklage

Drittelbeschwerde der Opposition wird Vorratsdatenspeicherung zu Fall bringen


BZÖ-Klubobmannstellvertreter Sicherheitssprecher
Peter Westenthaler kündigt heute an, dass das BZÖ mittels einer so
genannten Drittelbeschwerde eine Verfassungsklage gegen die
Vorratsdatenspeicherung der Regierung einbringen will. Nachdem sowohl
FPÖ wie auch Grüne sich im Laufe der heutigen Debatte im Parlament
eindeutig gegen die Spitzelpläne der Regierung ausgesprochen haben,
rechnet das BZÖ fix mit den nötigen Unterschriften der restlichen
Oppositionsabgeordneten.

Das BZÖ unterstützt auch die namentliche Abstimmung über die
Vorratsdatenspeicherung, denn gerade die SPÖ habe sich massiv gegen
diese ausgesprochen und stimme jetzt zu. "Es ist unverständlich, wie
sich die SPÖ und gerade der Vorsitzende des Datenschutzrates Johann
Maier, der sich immer gegen diese Überwachungsmethode ausgesprochen
hat, verhält und wider besseren Wissens zustimmt. Dieser Beschluss
ist falsch, hält nicht und die EU wird im Dezember eine neue
Richtlinie vorlegen, weil selbst in Brüssel erkannt wurde, dass die
Vorratsdatenspeicherung in dieser Form grundrechtswidrig ist",
erklärt Westenthaler.

Westenthaler verweist auf Schweden, das die Umsetzung verweigere oder
mehrere europäische Länder, wo Höchstgerichte die Umsetzung der
Richtlinie als verfassungswidrig gekippt hätten. Seit wenigen Tagen
gebe es auch ein Gutachten des deutschen Bundestages, das ein
EU-weites Verbot des Überwachungsinstrumentes Vorratsdatenspeicherung
empfiehlt. Das Argument der ÖVP, eine Umsetzung bringe eine viel
höhere Aufklärungsquote kontert Westenthaler mit Deutschland, wo es
laut Bundestagsgutachten eine Steigerung von lächerlichen 0,006
Prozent gegeben hat. Auch der brandneue Evaluierungsbericht der
EU-Kommission vom 18. April stelle fest, dass es mit der
Vorratsdatenspeicherung keine Gewähr für den Schutz der Privatsphäre
mehr gebe.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0280 2011-04-28 16:00 281600 Apr 11 BZC0010 0259



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