• 28.04.2011, 10:25:59
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Bures: StVO-Novelle wesentlicher Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit

Schutz der Kinder steht im Mittelpunkt

Wien (OTS/BMVIT) -
Verkehrsministerin Doris Bures blickt der heutigen Novellierung der
StVO zuversichtlich entgegen: "Menschliches Leid zu verhindern steht
seit Anfang an im Zentrum meiner Verkehrspolitik. Besonders
erfreulich ist, dass die Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahre nun
noch vor dem Sommer in Kraft treten kann, und ich appelliere an alle
Erwachsenen, Eltern, LehrerInnen, KindergärtnerInnen und alle
anderen, mit gutem Beispiel voranzugehen." ****

Wesentliche Neuerungen, die heute voraussichtlich Eingang in die
Straßenverkehrsordnung (StVO) finden werden, sind das
Rücksichtnahmegebot, die Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahre,
das neue Verkehrszeichen "Radfahrübergang", die Möglichkeit der
Kundmachung von Halte- oder Parkverboten durch Bodenmarkierung und
die Anpassung der Annäherungsgeschwindigkeit an Radüberfahrten.

Die Änderungen der StVO im Detail

* Verankerung des Rücksichtnahmegebots in der StVO

Jeder, der einen Führerschein besitzt, kennt den Vertrauensgrundsatz:
"Jeder Verkehrsteilnehmer darf darauf vertrauen, dass andere Personen
die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften
befolgen." Genauso selbstverständlich wie der Vertrauensgrundsatz
soll auch das Rücksichtnahmegebot für alle VerkehrsteilnehmerInnen
werden. "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht
und gegenseitige Rücksichtnahme", so soll es ab nun in der StVO
heißen.

"Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine sehr effektive Maßnahme zur
Steigerung der Verkehrssicherheit. Wir alle können tagtäglich dazu
beitragen, Österreichs Straßen sicherer zu machen", so die
Verkehrsministerin.

* Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr

Seit 2005 hat der Radverkehr in Österreich über ein Drittel
zugenommen. Bei den Unfallzahlen zeigt sich ein positiver Trend - die
Zahl der verletzten RadfahrerInnen ist insgesamt rückläufig. Im
Gegensatz dazu ist allerdings seit 2005 die Zahl der verletzten
Kinder bis 12 Jahre im Radverkehr, laut Kuratorium für
Verkehrssicherheit, von 3700 auf 4800 gestiegen. Um das Radfahren für
Kinder sicherer zu gestalten, wird nun die Radhelmpflicht für Kinder
unter 12 Jahre in der StVO verankert, sie gilt voraussichtlich ab 31.
Mai 2011. Das Tragen eines Radhelms kann nach Ansicht von ExpertInnen
900 Kinder pro Jahr vor Kopfverletzungen schützen. Die Radhelmpflicht
wird vorerst nicht sanktioniert und auch ein Mitverschulden wird in
Paragraf 68 der StVO explizit ausgeschlossen werden.

* Neues Verkehrszeichen "Radfahrübergang"

Mit diesem neuen Zeichen wird es möglich, einen Schutzweg und eine
Radfahrerüberfahrt, die nebeneinander liegen, mit einem einzigen
Zeichen anzuzeigen, während bisher zwei Zeichen notwendig waren.
Somit kann ein Verkehrszeichen eingespart werden, dies erleichtert
die Wahrnehmung und reduziert den Schilderwald.

* Anpassung der Annäherungsgeschwindigkeit zur Radfahrerüberfahrt

Mit der Neufassung dieser Bestimmung soll festgelegt werden, dass
sich RadfahrerInnen einer Radfahrerüberfahrt nur mit einer
Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern dürfen; auf diese Weise
soll sichergestellt werden, dass sowohl Autofahrer als auch Radfahrer
ausreichend Zeit haben, sich auf den jeweiligen Querverkehr
einzustellen.

* Bodenmarkierungen für Halte- und Parkverbote

In Zukunft sollen Halte- und Parkverbote auch mit am Straßenrand
angebrachten gelben (durchgehenden oder unterbrochenen) Linien
angezeigt werden. Die derzeitige Ausschilderung von Halte- und
Parkverboten verliert nicht an Gültigkeit. Bodenmarkierungen dieser
Art sind bereits internationaler Standard.

* Vorgezogene Haltelinien für alle ZweiradfahrerInnen

Alle ZweiradfahrerInnen (Motorrad- und MopedlenkerInnen und auch
RadfahrerInnen) soll ermöglicht werden in Zukunft vorgezogene
Haltelinien zu nutzen. Diese Haltelinien ermöglichen eine Wegfahrt
vor der Autokolonne und nicht wie bisher nur neben den LKWs.

Mit der Radhelmpflicht für unter 12-Jährige und der Verankerung des
Rücksichtnahmegebots stehen zwei wesentliche Maßnahmen aus dem
Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 kurz vor ihrer Umsetzung.
Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 verfolgt die
Verkehrsministerin ein ehrgeiziges Ziel: Die Zahl der Verkehrstoten
soll bis 2020 nochmals halbiert, die Zahl der Schwerverletzten um 40
Prozent reduziert und Unfälle mit Personenschaden um 20 Prozent
reduziert werden. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk, Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto:[email protected]

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