- 27.04.2011, 09:34:09
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Konsument: Jugendschutzgesetz und gesundheitsgefährdende Risiken in Solarien oft missachtet
Sechs von 15 getesteten Solarien ignorieren Jugendschutz - neun Anbieter wenden zu hohe Strahlendosis an
Wien (OTS/VKI) - Wie abschreckend ist eine Strafe von 2.810 Euro?
Das ist jener Betrag, den Solarien seit dem 1. September 2010 zu
zahlen haben, wenn sie Jugendliche - trotz gesetzlichem Verbot - ein
Sonnenbad nehmen lassen. Wie ein Test des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) in der morgen erscheinenden Ausgabe des
Magazins Konsument zeigt, erwiesen sich sechs von 15 Wiener Solarien
als furchtlos. Sie hätten einer minderjährigen Testperson ohne
weiteres Zutritt gewährt. Damit nicht genug: In nahezu allen Solarien
hätte sich eine zweite, erwachsene Testperson des empfindlichen
Hauttyps 1 bräunen lassen können. Personen mit Hauttyp 1, also
Menschen mit rötlichen oder hellblonden Haaren, heller Haut und
vielen Sommersprossen, sollten allerdings "unter keinen Umständen"
auf die Sonnenbank - so zumindest ist es im Anhang der
Solarienordnung nachzulesen. Nur zwei Solarien verwehrten der
Testperson aber aufgrund gesundheitlicher Bedenken die Benützung.
Darunter der einzige mit "gut" bewertete Anbieter: "Sonnentreff das
Solarium". Hier wurde auch der Jugendschutz eingehalten.
"Das Ergebnis des Tests ist ernüchternd. Minderjährige können
offenbar in vielen Sonnenstudios problemlos ihr Sonnenbad nehmen",
resümiert Konsument-Gesundheitsredakteur Bernhard Matuschak. "Zum
Teil werden die Zugangskontrollen auch mit ,kreativen' Methoden
umgangen - wie etwa in einem Fall mit der e-card einer anderen
Person." Doch auch der Testlauf mit der erwachsenen Testperson mit
Hauttyp 1 gibt nicht das beste Bild ab: In neun Fällen hätte der
Aufenthalt auf der Sonnenbank unweigerlich zum Sonnenbrand geführt.
Matuschak: "Einigen Betreibern scheint der Umsatz wichtiger zu sein
als die Gesundheit ihrer Kunden."
Ein vermeintlich positiver Aspekt der künstlichen Bräune ist, dass
dadurch der Eigenschutz der Haut aufgebaut wird. "Das ist allerdings
ein Mythos", so Matuschak, "denn dieser Schutz entspricht lediglich
dem Lichtschutzfaktor 4 - und ist daher fast vernachlässigbar. Sonnen
im Solarium als Vorbräunung für den Urlaub ist nicht sinnvoll." Wer
dennoch auf einen Besuch im Solarium nicht verzichten möchte, sollte
sich vor der Besonnung vom Personal gut beraten lassen, auf eine
Schutzbrille bestehen und auf der Sonnenbank auf Make-up, Deo und
sonstige Kosmetika verzichten.
Alle Testdetails und Stellungnahmen der mit "nicht
zufriedenstellend" bewerteten Solarien gibt es auf www.konsument.at
sowie ab dem 28.4. im Mai-Konsument.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation/Testmagazin "Konsument"
Mag. Andrea Morawetz, Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01/588 77 - 256
mailto:[email protected]
www.konsument.at
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