• 21.04.2011, 11:19:20
  • /
  • OTS0106 OTW0106

Ertrinken - lautloser Unfalltod bei Kleinkindern

Ertrinken geschieht lautlos. Vor allem Kleinkinder besonders gefährdet. KFV appelliert: Aufsicht und Sicherungsmaßnahmen essentiell!

Österreich (OTS/KFV) - Wasser zieht Kleinkinder magisch an. 24
Kinder unter fünf Jahren sind zwischen 2005 und 2009 in natürlichen
Gewässern, Swimmingpools oder Gartenteichen in Österreich ums Leben
gekommen. Im Durchschnitt ertrinken pro Jahr fünf Kleinkinder. Neben
Verkehrsunfällen ist Ertrinken damit eine der häufigsten
Todesursachen bei Kindern unter fünf Jahren, im Jahr 2008 war
Ertrinken sogar die häufigste Todesursache bei Kleinkindern. In
Oberösterreich sind in den letzten fünf Jahren (2005 - 2009)
insgesamt 59 Personen ertrunken, fünf davon waren Kleinkinder bis
vier Jahre.

Kleinkinder verfallen in Schockstarre
Meistens passiert es lautlos, und schon geringe Wassertiefen von 10
bis 20 cm können Kindern zum Verhängnis werden. "Im Gegensatz zu
Erwachsenen gehen Kleinkinder einfach lautlos unter, ohne um sich zu
schlagen und dadurch auf sich aufmerksam zu machen", sagt Dr. Othmar
Thann, Direktor des KFV (Kuratoriums für Verkehrssicherheit). Durch
ihren verhältnismäßig schweren Kopf und die noch ungeübte Muskulatur
können Kinder unter fünf Jahren ihren Kopf nicht eigenständig aus dem
Wasser heben. Sie verfallen in eine Starre mit Atemsperre. Noch dazu
haben die meisten Kinder in diesem Alter noch keinerlei
Schwimmerfahrung.

Aufsicht der Eltern notwendig
Oberste Prämisse ist daher, dass Kleinkinder in der Nähe von
Gewässern und Pools oder in Bädern nie unbeaufsichtigt bleiben. Im
Unglücksfall ist nach der Bergung aus dem Wasser die sofortige
Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzmassage lebensnotwendig, um die
Sauerstoffzufuhr zu sichern und damit das Risiko von Folgeschäden zu
minimieren.

Beste Sicherung von Teich und Pool ist ein Zaun
Wer einen Swimmingpool oder ein Biotop im Garten hat, sollte diese
offene Wasserfläche auf jeden Fall umzäunen - auch wenn man selbst
keine Kinder hat, aber zum Beispiel in der Nachbarschaft Kinder
zuhause sind. "Eine Mindesthöhe von einem Meter und eine Tür, die von
Kindern nicht geöffnet werden kann, sind dabei wichtig. Keine
Querlatten für den Zaun benutzen: Sie laden Kinder geradezu zum
Klettern ein", betont Thann. Für kleinere Wasserflächen wie Brunnen
oder Zierbiotope eignen sich Gitterkonstruktionen unter der
Wasseroberfläche. Kinder werden dann zwar nass, gehen aber nicht
unter. Das Gitter muss einwandfrei montiert sein und darf sich bei
Belastung nicht durchbiegen.

Pool-Alarm als einzige Schutzmaßnahme unzureichend
Manche Pool-Besitzer greifen zu technischen Hilfsmitteln wie
sogenannten Pool-Alarmen oder Pool-Wächtern. Diese Geräte werden z.B.
ins Wasser gelegt und schwimmen an der Wasser-oberfläche. Bei
Wellengang, wenn beispielsweise ein Kind ins Wasser fällt, wird ein
Kontakt ausgelöst, das Gerät schlägt Alarm. Ein Pool-Alarm ersetzt
jedoch keinen Zaun. "Problematisch bei diesen Geräten ist, dass sich
das Kind bereits im Wasser befindet, wenn der Alarm anschlägt. Das
Gerät muss funktionieren und man muss den Alarm hören - bis man dem
Kind zur Hilfe eilt, vergeht wertvolle Zeit. Denn bei
Ertrinkungsunfällen zählt jede Sekunde. Je länger man braucht, desto
größer ist die Gefahr, dass das Kind bereits ertrunken ist oder
bleibende Schäden davongetragen hat", gibt Thann zu bedenken.

Rückfragehinweis:
Rückfragehinweis: Dr. Johanna Karner, Kuratorium für Verkehrssicherheit, Kommunikation & Marketing, Tel.: 05-77077-1903, Mail: [email protected], www.kfv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KVS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel