• 21.04.2011, 10:30:11
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Bestattung Wien startet Info-Offensive: 10 Dinge, die zu Lebzeiten geregelt werden sollten

Wienerinnen und Wiener wünschen sich mehr Informationen um auf einen Sterbefall in ihrer Umgebung vorbereitet zu sein.

Wien (OTS) - Das Informationsbedürfnis der Wienerinnen und Wiener,
wie sie mit einem Todesfall in der unmittelbaren persönlichen
Umgebung umgehen beziehungsweise welche Vorsorge sie für ihr eigenes
Ablegen treffen können, ist nach wie vor groß. Dies hat eine aktuelle
Umfrage im Auftrag der Bestattung Wien vor den Osterfeiertagen
ergeben.

Demnach fühlen sich nur acht Prozent der Befragten sehr gut auf einen
Todesfall im persönlichen Umfeld vorbereitet. Auch für den eigenen
Todesfall haben lediglich ein Drittel der befragten Wienerinnen und
Wiener bereits Vorsorge getroffen. Darunter haben 28 Prozent der
Befragten bereits ihre Wünsche bezüglich Bestattungsart
bekanntgegeben und 17 Prozent eine Sterbeversicherung abgeschlossen.
Nur 8 Prozent geben an, bereits ihren finanziellen Nachlass per
Testament geregelt zu haben. Für Vorsorge in Form eines Grabkaufs
haben sich lediglich 7 Prozent entschieden.

"Wir nehmen diese aktuelle Befragung zum Anlass, noch mehr in Sachen
Information zu tun, um als größtes Bestattungsunternehmen Österreichs
der Bevölkerung bei diesem sensiblen Thema ein bisschen mehr
Sicherheit zu geben", sagt Dr. Christian Fertinger bei der
traditionellen Pressekonferenz der Bestattung Wien in der Karwoche.

Das Unternehmen hat daher neben dem erprobten Ratgeber ein neues,
noch kürzeres Informations-Blatt entwickelt, das auf einen Blick die
zehn wichtigsten Vorsorgeschritte zeigt, die noch zu Lebzeiten
geregelt werden können. Das neue Informationsblatt kann kostenlos
gemeinsam mit dem bewährten Ratgeber der Bestattung Wien unter der
Telefonnummer 0800 555 800 bestellt werden beziehungsweise liegt es
in allen Kundenservice-Stellen der Bestattung Wien und auf den Wiener
Friedhöfen auf.

"Auf dem doppelseitig bedruckten A4-Blatt findet man eine Checkliste,
die alle wesentlichen Entscheidungen anführt, die noch zu Lebzeiten
getroffen werden können", erklärt Dr. Fertinger. Der erste Punkt rät
zum Anlegen einer Dokumentenmappe (Geburtsurkunde, Heirats- bzw.
Scheidungsurkunde, Meldenachweis, Vorsorgepolizzen, etc.) und zur
Information nahestehender Personen über die eigenen Wünsche, was den
letzten Weg betrifft.

In Punkt 2 weist die Bestattung Wien auf die Möglichkeit der
Errichtung einer Patientenverfügung hin. Eine bestimmte medizinische
Behandlung kann darin vorweg abgelehnt werden. Diese Erklärung soll
für den Fall gelten, dass sich der Patient / die Patientin nicht mehr
wirksam äußern kann, sei es, weil er oder sie nicht mehr reden und
auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er oder sie
nicht mehr über die notwendigen geistigen Kapazitäten verfügt.

Punkt 3 spricht die Vorsorgevollmacht an. In dieser wird eine
Vertrauensperson bestimmt, die alle wichtigen Entscheidungen treffen
kann, wenn der Austeller oder die Ausstellerin der Vollmacht dazu aus
gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist.

Ein wesentlicher Teil jeder Vorsorge für den Todesfall ist die
finanzielle Vorsorge. Wer die Hinterbliebenen hinsichtlich der
Bestattungskosten entlasten will, kann zu Lebzeiten eine
Vorsorgeversicherung, etwa beim Wiener Verein, abschließen. Die
Bestattung Wien bietet die Möglichkeit eines sogenannten Depoterlags
an. Jeder/jede kann in den Kundenservice-Stellen des Unternehmens
eine Bestattung bis ins kleinste Detail bestellen. Er bzw. sie
bekommt eine Übersicht über die Kosten und einen Vorschlag für die
Anzahlung dieser Kosten in ein Depot. So kann der Besteller bzw. die
Bestellerin sicher sein, dass die Bestattung exakt nach den eigenen
Wünschen abläuft und die dafür vorgesehenen Mittel nicht in die
Hinterlassenschaft fallen.

Im Zusammenhang mit diesem Thema steht auch die Vermögensweitergabe
an sich bzw. die Errichtung eines Testaments: Wer die gesetzliche
Erbfolge verändern möchte, muss ein gültiges Testament machen. Um
sicherzustellen, dass das Testament auch gefunden wird, sollte dies
sicher - zum Beispiel im österreichischen Testamentsregister -
verwahrt werden. Eine erste unentgeltliche Auskunft zu diesem Thema
kann jeder/e österreichische Notar/in oder die Österreichischen
Notariatskammer geben.

Dazu noch ein wichtiger Tipp: Nicht ins Testament gehören die Wünsche
über die Durchführung der Bestattung oder die Art und Lage des
Grabes, da das Testament in der Regel erst Wochen nach der Bestattung
eröffnet wird.

Schließlich führt das Informationsblatt noch eine kurze Checkliste zu
der gewünschten Art der Bestattung (Feuer- oder Erdbestattung), zum
Ort der Bestattung und zum Ablauf der Trauerfeier an. Nach wie vor
wenig bekannt ist, dass bereits zu Lebzeiten das Benützungsrecht
einer Grabstelle erworben werden kann. Die Wahl des Friedhofes ist in
Wien mittlerweile völlig frei.

Rückfragehinweis:
BESTATTUNG WIEN GmbH
Goldeggasse 19, 1041 Wien
Mag. Jürgen Sild, Pressesprecher
Tel.: (01) 501 95-4110, Fax: (01) 501 95-4320 mailto:[email protected]
http://www.bestattungwien.at

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