• 20.04.2011, 13:39:18
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FP-Stefan, Obermayr : Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung formiert sich auf europäischer Ebene

Der deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung setzt sich für ein Verbot flächendeckender Vorratsdatenspeicherung ein

Wien (OTS) - "Da der FPÖ die Nichteinführung der
Vorratsdatenspeicherung ein Großes Anliegen ist, ist es
selbstverständlich, dass wir die Forderungen des deutschen
Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung unterstützen und wir werden
uns dafür einsetzen, dass diese auch in Österreich umgesetzt werden",
kommentierten die freiheitlichen Abgeordneten Mag. Harald Stefan und
Mag. Franz Obermayr eine Presseaussendung der in Deutschland tätigen
Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

In dieser Presseaussendung anlässlich der Vorstellung eines
Evaluierungsberichts zur Vorratsdatenspeicherung durch die
EU-Kommission lehnten die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und
Internetnutzer diese als einen erheblichen Eingriff in das
Privatleben und mit großen Missbrauchsrisiken behaftet ab.

Mit diesem Bericht gestehe die EU-Kommissarin Malmström in vielerlei
Hinsicht Fehler und Risiken einer Vorratsdatenspeicherung ein,
vermeide allerdings die einzig richtige Konsequenz daraus, nämlich
die Abkehr vor einer flächendeckenden Erfassung aller
Verbindungsdaten.

Die EU müsse zur Kenntnis nehmen, dass eine Vorratsdatenspeicherung
weder die Quote der aufgeklärten Straftaten erhöht noch die Zahl der
begangenen Straftaten vermindert hätte. Eine anlasslose Speicherung
aller Standortdaten und Verbindungsdaten sei ein unverhältnismäßiger
Eingriff in die Grundrechte aller Bürger auf Achtung ihrer
Privatsphäre, der Vertraulichkeit ihrer Telekommunikation und auf
freie Meinungsäußerung. Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hätten
gerichtlicher Überprüfung bereits mehrfach nicht standgehalten.
Voraussichtlich im Jahr 2012 werde auch der Europäische Gerichtshof
die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verletzung der
EU-Grundrechtecharta aufheben.

In der Zwischenzeit verbiete die Europäische Menschenrechtskonvention
Deutschland eine Umsetzung der Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung. Dass eine Vorratsdatenspeicherung gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention verstöße, sei bereits
gerichtlich festgestellt worden. Solange der Europäische Gerichtshof
den Widerspruch zwischen Menschenrechten und der Brüsseler Richtlinie
nicht beseitigt hätte, müssten die Freiheitsrechte der Bürger Vorrang
haben.

Analog zu den Forderungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
stellten die beiden freiheitlichen Abgeordneten deshalb folgende
Forderungen an die Bundesregierung und den Nationalrat:

1. Keinerlei verdachtslose Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten
über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail oder jede
Internetverbindungen europäischer Bürger einzuführen und auch den
Vorschlag einer IP-Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.
2. die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Gültigkeit dieser
Richtlinie und über den Genehmigungsantrag nicht umzusetzen, selbst
wenn der Gerichtshof gegebenenfalls eine Geldbuße gegen Österreich
verhängen könnte,
3. sich gemeinsam mit Belgien, Deutschland, Rumänien, Schweden und
Tschechien für eine Aufhebung der unverhältnismäßigen EU-Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung und für ein europaweites Verbot jeder
verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten einzusetzen.

" Die FPÖ ist bereit, sich in einem gemeinsamen Europa für die
gemeinsamen Bürgerrechte der europäischen Bürger und deren
Freiheitsrechte einzusetzen und lehnt alle
Überwachungszwangsmaßnahmen gegen unbescholtene Bürger ab", schlossen
die beiden Abgeordneten.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:presse-parlamentsklub@fpoe.at
   
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