• 18.04.2011, 15:30:58
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ISPA: Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie jetzt abschaffen!

Schlüsse der Europäischen Kommission aus dem Evaluierungsbericht sind zu wenig weitreichend

Wien (OTS) - "Die Interpretation der Evaluierungsdaten zur
Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie geht nicht weit genug",
kommentiert ISPA Generalsekretär Andreas Wildberger die mit sieben
monatiger Verspätung erschienene Analyse der Europäischen Kommission.
Der Bericht zeige, wie heterogen die bisher erfolgten
Richtlinien-Umsetzungen seien. Mit der hauchdünnen Faktenlage, die
eher einem Fleckerlteppich als einer soliden Datenbasis gleiche,
versuche man nun die von Anbeginn fragliche Sinnhaftigkeit der
Maßnahme zu begründen. "Die Law and Order-Fraktion hat sich offenbar
durchgesetzt - denn würde man dieselben Daten strenger
interpretieren, könnte man auch die Abschaffung der Richtlinie
empfehlen. Dazu raten wir auch eindringlich", so Wildberger weiter.

Akzeptierter Wildwuchs anstatt klarer Zugriffsregeln

Wie der heute veröffentlichte Evaluierungsbericht der Europäischen
Kommission zur Vorrats-datenspeicherungsrichtlinie zeigt, sind die
nationalen Umsetzungen in Bezug auf die Begründung der
Speicherungspflicht, die Aufbewahrungsfrist, vor allem aber auch
hinsichtlich des Zugriffs auf die einmal gespeicherten Vorratsdaten
äußerst heterogen. Im Bericht kommt zu Tage, dass vom
Richtervorbehalt bis zur reinen Schriftlichkeit des
Auskunftsbegehrens hier alles möglich ist. "Genau diese
Zugriffsregelung wäre aber der Knackpunkt jeder Umsetzung" so der
ISPA Generalsekretär. "Wir haben deswegen beispielsweise für die
österreichische Regierungsvorlage massiv den Richtervorbehalt für
jede Beauskunftung eingefordert, um Verhältnismäßigkeit und
Rechtssicherheit zu garantieren", erläutert Wildberger.

90 Prozent der Abfragen innerhalb von sechs Monaten:
Verrechnungsdaten für Beauskunftungen ausreichend

Im Evaluierungsbericht wurde auch das Alter der Vorratsdaten zum
Zeitpunkt der Abfrage überprüft. Dabei wurde evident, dass in 90
Prozent der Fälle die Daten maximal sechs Monate alt waren. "Viele
dieser Daten gibt es bei Providern für Verrechnungszwecke ohnehin
während dieses Zeitraums", erklärt der ISPA Generalsekretär. Dass der
Schritt zu einer europaweiten generellen verdachtsunabhängigen
Speicherverpflichtung, wie sie die Richtline zur
Vorratsdatenspeicherung vorsieht, überzogen ist, würden nun also auch
die Fakten zeigen.

Vorhandene Informationspflichten gesetzlich optimieren und Richtlinie
abschaffen

"Damit ist aber klar", schließt Wildberger, "dass es ausreichen
würde, die bereits existierenden Informationspflichten von Providern
gesetzlich zu vereinheitlichen und den Zugriff eindeutig und
transparent zu regeln. Damit würde man auch das gleiche Maß an Schutz
und Sicherheit erreichen wie ohne die Vorratsdatenspeicherung. Die
Kommission sollte daher auch den Mut aufbringen, dies öffentlich zu
kommunizieren und die Richtline jetzt abschaffen. Der Zeitpunkt dazu
war nie günstiger."

Über die ISPA

Die ISPA - Internet Service Providers Austria - ist der
Dachverband der österreichischen Internet Service-Anbieter und wurde
im Jahr 1997 als eingetragener Verein gegründet. Ziel des Verbandes
ist die Förderung des Internets in Österreich und die Unterstützung
der Anliegen und Interessen von rund 200 Mitgliedern gegenüber
Regierung, Behörden und anderen Institutionen, Verbänden und Gremien.
Die ISPA vertritt Mitglieder aus Bereichen wie Access, Services,
Hosting und Content und fördert die Kommunikation der Marktteilnehmer
untereinander.

Rückfragehinweis:
ISPA Internet Service Providers Austria
Mag. Edith Michaeler
Tel.: 014095576
mailto:edith.michaeler@ispa.at
www.ispa.at

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