Verfassungsgerichtshof bestätigt Wiener Hundeführschein - Hundefreunde können aus rund 350 Rassen wählen
Salzburg (OTS) - Dass der Anschaffung eines Kampfhundes Hürden in
den Weg gestellt werden, ist durchaus zu begrüßen! Ebenso, dass der
Verfassungsgerichtshof die Kampfhunde-Klage des Besitzers eines
American Staffordshire Terriers und der Wiener FPÖ abgewiesen hat.
Somit steht fest: Der Wiener Hundeführschein ist verfassungskonform.
Der Österreichische Tierschutzverein hält jedoch daran fest: Es
muss kein Kampfhund sein! Jeder Hundefreund kann aus rund 350
Hunderassen auswählen. Der Großteil davon ist völlig unproblematisch.
Wer sich dennoch unbedingt für eine problematische Rasse entscheidet,
dessen Motive sollten zumindest hinterfragt werden! Die Erfahrung
lehrt, dass die Besitzer von Kampfhunden oftmals mit ihren Tieren
völlig überfordert sind oder diese aus äußerst zweifelhaften Motiven
halten. Grundsätzlich sollte es das Ziel sein, einige Hunderassen,
die als besonders problematisch gelten, nicht mehr zu züchten.
Rückfragehinweis:
Peter Gamsjäger
Pressesprecher
Österreichischer Tierschutzverein
Tel.: 0662 / 84 32 55-20
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