- 13.04.2011, 11:02:40
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ÖAMTC/ÄKVÖ-Symposium: Legale und illegale Drogen und ihre Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit
Forderungen des Clubs zur besseren Information bei Medikamteneinnahme und Drogenmissbrauch
Wien (OTS) - Heute Dienstag fand ein ÖAMTC/ÄKVÖ-Symposium zum
Thema "legale und illegale Drogen im Straßenverkehr" statt. Folgende
Referenten haben medizinische, psychologische und juristischen
Aspekte beleuchtet: Gabriele Fischer (FA f. Psychiatrie, Univ. Klinik
f. Psychiatrie u. Psychotherapie Wien), Reinhard Fous (Amtsarzt,
Allgemeinmediziner), Martin Hoffer (ÖAMTC-Jurist), Ilsemarie
Kurzthaler (FA f. Psychiatrie, Univ.Klinik f. Psychiatrie
Innsbruck), Leonidas Lemonis (Allgemeinmediziner, Ärztlicher Leiter
des Grünen Kreises), Brigitte Nedbal-Bures, (Polizeijuristin,
Bundespolizeidirektion Wien), Bettina Schützhofer, (Klinische u.
Gesundheitspsychologin, "sicher unterwegs"), Andreas Walter (FA f.
Psychiatrie u. Neurologie), Karl Wohak (OA Abteilung f.
Anästhesiologie u. Intensivmedizin, KH Barmherzige Brüder Wien).
Das Gesetz besagt klar: Wer sich in einem durch Alkohol oder
Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf weder ein Fahrzeug
in Betrieb nehmen, noch lenken. Weniger leicht ist die Vollziehung
dieses Gesetzes. Die Straßenverkehrsordnung 1960 sieht für den Fall
des Vorliegens einer Alkohol- oder Suchtgift-Beeinträchtigung
Zwangsmaßnahmen vor. Diese sollen Personen an der Inbetriebnahme oder
am weiteren Lenken eines Fahrzeuges hindern. Das Führerscheingesetzt
sieht für den Fall der Fälle die Abnahme von Führerschein und
Mopedausweis bzw. die anschließende Entziehung der Lenkberechtigung
vor.
Während die Hauptdroge Alkohol leicht messbar ist (Vortestgeräte
und Alkomat), stellt sich die Situation bei Drogen anders dar. Im
Jahr 2010 wurden 1.094 Drogenlenker gefasst (+ 16,4 Prozent gegenüber
dem Jahr davor, Quelle: BMI). Ihnen gegenüber stehen rund 40.000
Alkolenker, unter denen sich allerdings auch Fahrer befinden, die
einen Mix aus Drogen und Alkohol intus haben.
Über die rechtlichen Folgen nach dem Lenken eines Fahrzeuges unter
dem Einfluss von Suchtgift berichtet ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Je
nachdem, ob es zu einem Unfall gekommen und ob Personen zu Schaden
gekommen sind, drohen beeinträchtigten Lenkern verwaltungs-, zivil-
und strafrechtliche Konsequenzen. Die rechtlichen Vorschriften
erscheinen aber eher "unsauber", weil spezifische Sanktionen nach dem
Lenken eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss zum Teil mit den
Vorschriften über den Alkoholkonsum vermischt sind.
Der Jurist nennt abschließend Forderungen des ÖAMTC zur besseren
Information der Verkehrsteilnehmer bei Medikamenteneinnahme und
Drogenmissbrauch:
Bei Medikamenteneinnahme
* Ärzte und Apotheker sollen verpflichtet werden, bei Verschreibung
bzw. Ausfolgung von Medikamenten die negative Auswirkungen auf die
Verkehrstüchtigkeit haben könnten, ausdrückliche Warnhinweise zu
geben.
* Die Hersteller (Pharma-)Firmen sollten auf internationaler Ebene
verpflichtet werden, durch entsprechende Studien konkretere Daten
über die Dauer bzw. Intensität einer allfälligen Beeinträchtigung der
Verkehrstüchtigkeit zu liefern. Entsprechende Warnhinweise sind
unübersehbar auf der Packung bzw. den Beipackzetteln anzubringen. Da
die Zulassung zahlreicher Medikamente im Ausland erfolgt, ist eine
internationale Regelung erforderlich.
* Wenn Drogen als Medikamente verabreicht werden, muss für den Fall
einer Beanstandung bzw. eines Unfalles eine genaue Dokumentation
vorliegen, damit keine Sanktionen wegen unerlaubten Fahrens unter
Drogeneinfluss vorgeworfen werden kann.
Bei Drogeneinfluss
* Einsatz von Schnelltests zur Erhärtung des Anfangsverdachts (auf
Basis von Schweiß, Speichel oder Urin)
* Drogenspezifische medizinische Schulung der Exekutivorgane
* Ausbildung von sogenannten Drogenärzten, damit auch außerhalb von
Städten mit Bundespolizeidirektionen und den dort Dienst versehenden
Amtsärzten die Möglichkeit besteht, Suchtgiftbeeinträchtigungen
fachgerecht feststellen zu können.
* Schaffung der nötigen organisatorischen und finanziellen
Voraussetzungen, damit Ärzte in ausreichender Zahl für diese
Tätigkeit gewonnen werden können.
* Anpassung der Rechtsgrundlage für das "Coaching" (und naturgemäß
auch dessen Inhalte) an die Drogenproblematik.
Aviso an die Redaktionen:
Unterlagen der Referenten zum Download sowie weitere Informationen
zum ÖAMTC-/ÄKVÖ-Symposium unter www.oeamtc.at/verkehrssicherheit.
Die Unterlagen werden auf Anfrage auch gerne zugesendet.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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