- 13.04.2011, 10:12:25
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UNHCR erneuert Kritik an Fremdenrechtsnovelle
Abänderungsantrag zur Fremdenrechtsnovelle beinhaltet weitere Last-Minute-Verschärfung
Wien (OTS) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR erneuert
seine Kritik an der vorliegenden Fremdenrechtsnovelle, die heute im
Innenausschuss des Parlaments auf der Tagesordnung steht. Selbst der
dort zu behandelnde Abänderungsantrag bringe keine Nachbesserung bei
den besonders kritischen Bereichen wie Anwesenheitspflicht, Schubhaft
und Rechtsberatung, sondern vielmehr eine weitere, unerwartete
Verschärfung für Asylsuchende.
In letzter Sekunde wurde in den Gesetzesentwurf aufgenommen, dass
künftig ein negativer erstinstanzlicher Bescheid des Bundesasylamtes
genügen soll, um die persönlichen Daten der Asylsuchenden an ihren
jeweiligen Herkunftsstaat weiterleiten zu dürfen. In der Praxis
bedeutet das, dass künftig Daten von Flüchtlingen und ihrem
persönlichen Umfeld an genau jene staatlichen Strukturen, vor denen
sie geflohen sind, weitergegeben werden könnten. Denn schließlich
werde in rund einem Fünftel dieser Fälle den Betroffenen später vom
Asylgerichtshof Asyl gewährt und der Flüchtlingsstatus zuerkannt.
"Statt im Sinne eines umfassenden Flüchtlingsschutzes
nachzubessern, wird mit dieser zusätzlichen Änderung die Sicherheit
von Asylsuchenden, deren Familien und Freunden leichtfertig aufs
Spiel gesetzt. Sollte diese Regelung so beschlossen werden, dann
würde das eine weitere Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes in
Österreich bedeuten", so Dr. Christoph Pinter, Leiter der
Rechtsabteilung in Österreich.
Erneut bemängelt wird die Anwesenheitsverpflichtung für
Asylsuchende am Anfang ihres Verfahrens. Sie sollen künftig bis zu
sieben Tage in der Erstaufnahmestelle bleiben müssen, was aus Sicht
von UNHCR eine De-facto-Haft darstellt und sowohl aus rechtlicher als
auch humanitärer Sicht abgelehnt wird. Auch die nach wie vor im
Gesetzesentwurf enthaltene Schubhaft für Kinder von 14-18 Jahren
sowie die mangelhaften Regelungen bei der Rechtsberatung stoßen bei
UNHCR auf Kritik.
Rückfragehinweis:
Rückfragehinweis: Mag.a Ruth Schöffl, Tel. +43-1/26060 5307,
Mobil: +43-699/1459 5307 Mail: [email protected]
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