• 13.04.2011, 08:46:40
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  • OTS0016 OTW0016

EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / Erwerbsangebot

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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13.04.2011

Erwerbsangebot von Atrium European Real Estate Limited für alle der E35,000,000
6.8 per cent Bonds due 21 December 2011 von Manhattan Development s.r.o.

NICHT FüR DIE VERBREITUNG INNERHALB ODER IN ODER AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER
WOHNSITZ IN IRGENDEINER JURISDIKTION IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG GESETZWIDRIG
IST. (SIEHE UNTEN "ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRäNKUNGEN")

Prag, 13. April 2011: Atrium European Real Estate Limited (die Gesellschaft),
gab heute eine Einladung an die Inhaber der noch ausstehenden E35,000,000 6.8
per cent Bonds due 21 December 2011 von Manhattan Development s.r.o. (die
Emittentin (eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft) (ISIN:
AT0000330964) (die Schuldverschreibungen) bekannt, ihre Schuldverschreibungen
der Gesellschaft zum Kauf gegen Bargeld anzubieten (das Angebot). Das Angebot
wird zu den Bedingungen und vorbehaltlich der Bestimmungen und definierten
Begriffe gemacht, die in der von der Gesellschaft für das Angebot erstellten und
mit 13. April 2011 datierten Erwerbsangebotsunterlage (Tender Offer Memorandum)
(das Tender Offer Memorandum) enthalten sind. Das Angebot unterliegt den unten
genannten und im Tender Offer Memorandum ausführlicher beschriebenen
Angebotsbeschränkungen.

Das Angebot soll der Gesellschaft weiterhin die Umsetzung ihrer Strategie
ermöglichen, ihre ausstehenden Verbindlichkeiten zu erwerben, um unmittelbar
Zinsersparnisse zu erzielen und gegebenenfalls Finanzierungsmöglichkeiten zu
günstigeren Bedingungen zu nützen.

Die Gesellschaft wird E1.010 (der Kaufpreis) für jeweils E1.000 Nominalwert
jener Schuldverschreibungen zahlen, deren Erwerb sie in Übereinstimmung mit dem
Angebot akzeptiert hat. Die Gesellschaft wird auch die angefallenen Zinsen für
diese Schuldverschreibungen bezahlen.

Bezeichnung der Schuldverschreibungen
E35,000,000 6.8 per cent. Bonds der Manhattan Development s.r.o. due 2011

ISIN
AT0000330964

Ausstehendes Gesamtnominale
E35.000.000*

Menge die dem Angebot unterliegt
Jede und alle

Kaufpreis
E1.010 für jeweils E1.000 Nominalwert

* Derzeit werden Schuldverschreibungen im Gesamtnominalwert von E1.500.000 von
der Gesellschaft gehalten.

Das Angebot beginnt am 13. April 2011 und endet um 17.00 Uhr (Wiener Zeit) am
13. Mai 2011 (das Angebotsende), soweit es nicht verlängert, erneuert oder
beendet wurde.

Um berechtigt zu sein den Kaufpreis zu erhalten, müssen Inhaber der
Schuldverschreibungen ihre Schuldverschreibungen gültig vor dem Angebotsende
anbieten, indem sie einen gültigen Angebotsauftrag (Tender Instruction) (wie im
Tender Offer Memorandum beschrieben) abgeben oder eine Abgabe in ihrem Namen
veranlassen und diese vor dem Angebotsende vom Tender Agent erhalten wird.
Inhaber von Schuldverschreibungen, die das Angebot annehmen möchten, sollten
hinsichtlich der Verfahren, die für die Annahme des Angebots eingehalten werden
müssen, das Tender Offer Memorandum lesen. Im Zuge des Angebots angebotene
Schuldverschreibungen sind unwiderruflich angeboten, außer unter den begrenzten
Umständen, die im Tender Offer Memorandum beschrieben sind.

Der erwartete Transaktionszeitplan ist wie folgt zusammengefasst:

Ereignis                               Erwarteter Zeitpunkt/Datum 
Beginn:                                13. April 2011
Angebotsende:                          17.00 Uhr (Wiener Zeit) am 13. Mai 2011
Bekanntgabe der Annahme 
und der Ergebnisse:                    Um oder gegen 17.00 Uhr (Wiener Zeit) am 
                                       16. Mai 2011
Abrechnungsdatum (Settlement Date):    17. Mai 2011

Von Zwischenhändlern (Intermediary) oder Clearingsystemen bestimmte Stichtage
werden vor den oben genannten Stichtagen liegen.

Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie in dem Tender Offer Memorandum
dargelegt, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen das Angebot jederzeit
verlängern, erneuern, abändern, beenden oder Bedingungen abbedingen.

Weitere Informationen
Das Angebot ist im Tender Offer Memorandum vollständig beschrieben
(Verteilungsbeschränkungen unterliegend). Dieses ist erhältlich beim Tender
Agent. Die Deutsche Bank AG, London Branch, wurde als Dealer Manager für das
Angebot beauftragt.

Informationsanfragen bezüglich des Angebots richten Sie bitte an:

DEALER MANAGER

Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom

Telefon: +44 20 7545 8011
An: Liability Management Group
E-Mail: [email protected]

Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs des Erwerbsangebots der
Schuldverschreibungen sowie für alle Dokumente und Unterlagen über das Angebot
richten Sie bitte an:
TENDER AGENT

Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom

Telefon: +44 20 7547 5000
Fax: +44 20 7547 5001
An: Trust & Securities Services
E-Mail: [email protected]

FREIZEICHNUNGSKLAUSEL (DISCLAIMER)
Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum zu lesen.
Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum enthalten wichtige
Informationen, die vor jeder Entscheidung hinsichtlich des Angebots aufmerksam
gelesen werden sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel bezüglich der von Ihnen
vorzunehmenden Handlung haben, wird Ihnen empfohlen, unverzüglich persönliche
Beratung auch hinsichtlich der steuerlichen Folgen durch Ihren Aktienhändler,
Bankmanager, Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen anderen unabhängigen
Finanzberater einzuholen. Jede Person oder jedes Unternehmen, deren
Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Vermittler, Händler, einer Bank,
Treuhänder, Treuhandunternehmen oder einer anderen Mittelsperson gehalten
werden, müssen diese Mittelsperson kontaktieren, wenn sie im Rahmen des Angebots
Schuldverschreibungen anbieten möchten. Weder die Gesellschaft noch der Dealer
Manager noch der Tender Agent geben irgendeine Empfehlung ab, ob Inhaber von
Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots Schuldverschreibungen anbieten
sollten.

ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum in
bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den
Besitz dieser Bekanntmachung und/oder des Tender Offer Memorandum gelangen,
werden von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem Tender Agent
aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu
beachten. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum stellen
ein Kaufangebot oder eine Aufforderung ein Verkaufsanbot für die
Schuldverschreibungen zu stellen dar. Im Rahmen des Angebots angebotene
Schuldverschreibungen werden nicht von Inhabern von Schuldverschreibungen
akzeptiert, wenn unter irgendwelchen Umständen solche Angebote oder
Aufforderungen rechtswidrig wären. In jenen Rechtsordnungen, in denen
Wertpapiergesetze, Gesetze gegen Emissionsbetrug (Blue Sky Laws) oder andere
Gesetze es notwendig machen, dass das Angebot durch einen lizenzierten
Vermittler oder Händler gemacht wird und der Dealer Manager oder eines seiner
verbundenen Unternehmen (Affiliates) in diesen Rechtsordnungen ein solcher
lizenzierter Vermittler oder Händler ist, wird angenommen, dass das Angebot für
die Gesellschaft vom Dealer Manager oder von seinem jeweiligen verbundenen
Unternehmen (je nach Sachlage) in diesen Rechtsordnungen gemacht wurde.

Italien. Weder diese Bekanntmachung, noch das Angebot noch das Tender Offer
Memorandum oder andere Dokumente oder Unterlagen wurden dem
Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa
(CONSOB) entsprechend der italienischen Gesetze und Vorschriften übermittelt.
Das Angebot wird in der Republik Italien als ein befreites Angebot gemäß
Art.101-bis, §3-bis der Verordnung Nr.58 vom 24. Februar 1998, wie novelliert
(das Finanzdienstleistungsgesetz), und Art.35-bis, §4, lit (b), der CONSOB
Verordnung Nr.11971 vom 14. Mai 1999, wie novelliert, durchgeführt. Inhaber der
Schuldverschreibungen dürfen die Schuldverschreibungen entsprechend dem Angebot
durch autorisierte Personen (wie Investmentfirmen, Banken oder Finanzmakler,
denen solche Tätigkeiten in Italien entsprechend dem
Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB Verordnung Nr.16190 vom 29. Oktober
2007, wie novelliert, und der Verordnung Nr.385 vom 1. September 1993, wie
novelliert, erlaubt sind) und ansonsten in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht
oder von CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde festgelegten
Erfordernissen anbieten.

Vereinigtes Königreich. Im Sinne der Section 21 des Financial Services and
Markets Act 2000 wird keine Mitteilung in dieser Bekanntmachung, des Tender
Offer Memorandum und allen anderen Dokumenten oder Unterlagen, die sich auf das
Angebot beziehen, von autorisierten Personen gemacht und solche Dokumente
und/oder Unterlagen wurden nicht von autorisierten Personen genehmigt.
Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Unterlagen nicht an die
allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben
werden. Die Mitteilung solcher Dokumente und/oder Unterlagen als Finanzwerbung
(Financial Promotion) ergeht nur an folgende Adressaten: (i) Personen, die sich
außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, (ii) Anlageberater (Investment
Professionals), die in den Anwendungsbereich des Artikels 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der geltenden
Fassung (der Order) fallen, (iii) Personen, die in den Anwendungsbereich des
Artikels 43(2) der Order fallen oder (iv) andere Personen an die sie rechtmäßig
mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden gemeinsam als Relevante
Personen bezeichnet). Personen im Vereinigten Königreich, die keine Relevanten
Personen sind, sollten nicht auf Grundlage solcher Dokumente oder Unterlagen
oder deren Inhalt handeln oder auf sie vertrauen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Dokumente oder Unterlagen beziehen,
steht nur den Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur gegenüber
Relevanten Personen eingegangen werden. Die Dokumente und Materialien und deren
Inhalte dürfen nicht von Empfängern an irgendeine Person im Vereinigten
Königreich verteilt, veröffentlicht oder (ganz oder teilweise) vervielfältigt
werden.

Frankreich. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt gegenüber der
Öffentlichkeit in der Republik Frankreich gemacht. Weder diese Bekanntmachung,
das Tender Offer Memorandum noch irgendwelche anderen Dokumente oder Unterlagen,
die sich auf das Angebot beziehen, wurden oder werden an die Öffentlichkeit in
Frankreich verteilt und nur (i) Anbieter von Investmentservices für
Portfoliomanagement für Dritte (personnes fournissant le service
d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii)
qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) außer einzelne Personen, wie
definiert in und in Übereinstimmung mit den Artikeln L.411-1, L.411-2 und
D.411-1 bis D.411-3 des französischen Code monétaire et financier, sind
berechtigt am Angebot teilzunehmen. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender
Offer Memorandum wurde oder wird bei der Autorité des Marchés Financiers
eingereicht oder von dieser genehmigt.

Tschechische Republik. Die Verlautbarung dieser Bekanntmachung, des Tender Offer
Memorandums sowie anderer Dokumente oder Unterlagen hinsichtlich des Angebots
werden nicht gemacht an, und diese Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum
sowie andere Dokumente oder Unterlagen dürfen nicht weitergegeben werden an, die
Öffentlichkeit in der Tschechischen Republik. Die Verlautbarung dieser
Bekanntmachung, des Tender Offer Memorandums sowie anderer solcher Dokumente
oder Unterlagen dürfen nur gemacht werden an (i) Personen außerhalb der
Tschechischen Republik und/oder (ii) gewerbsmäßige Kunden (profesionální
zákazník) im Sinne von Art. 2a oder 2b des Gesetzes Nr. 256/2004 über
Geschäftstätigkeiten am Kapitalmarkt (zákon o podnikání na kapitálovém trhu).
Jede Person in der Tschechischen Republik, die kein gewerbsmäßiger Kunde ist,
ist nicht zu diesem Angebot zugelassen.

Jersey. Dieses Angebot ist kein Prospectus oder ein Angebot oder eine Einladung
zur Angebotslegung an die Öffentlichkeit im Sinne des Jersey Gesellschaftsrechts
(Companies (Jersey) Law 1991, as amended) oder der Control of Borrowing (Jersey)
Verordnung 1958 und es wurde keine Zustimmung, Genehmigung oder andere
Bevollmächtigungen nach diesen Gesetzen oder anderen Wertpapierrechten der Insel
Jersey gegeben. Es dürfen daher weder das Tender Offer Memorandum noch ein
sonstiges Dokument, das sich auf das Angebot bezieht, in Jersey verteil werden.

Rückfragehinweis:
Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent:    Atrium European Real Estate Limited
             Seaton Place 11-15
             UK-JE4 0QH  St Helier Jersey / Channel Islands 
Telefon:     +44 (0)20 7831 3113
Email:       [email protected]
WWW:         http://www.aere.com
Branche:     Immobilien
ISIN:        JE00B3DCF752
Indizes:     Standard Market Continuous
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:     Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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