- 12.04.2011, 16:29:58
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EP-Umweltausschuss will Möglichkeiten für GVO-Verbote ausdehnen
EP fordert wie Berlakovich zusätzliche Verbotsgründe zu Kommissionsvorschlag
Wien (OTS/aiz.info) - Die Zulassung des Anbaus gentechnisch
veränderter Organismen (GVO) soll zwar weiterhin auf europäischer
Ebene geregelt werden, aber wenn ein EU-Mitgliedsland mit der
Regelung nicht einverstanden ist, soll es den Anbau auf seinem Gebiet
verbieten können. Für diese Möglichkeit nationaler Anbauverbote
sprach sich am Dienstag in Brüssel der Umweltausschuss des
Europäischen Parlamentes (EP) aus. Der Handel und die Einfuhr von GVO
sollen dagegen weiterhin gemeinsam in der EU geregelt werden. Dies
entspricht auch der österreichischen Linie, wie sie Umweltminister
Nikolaus Berlakovich schon länger im Ministerrat vertritt und sie
auch bei der Kommission Berücksichtigung fand.
Auch die EU-Kommission hatte den EU-Mitgliedstaaten in ihrem
Vorschlag die Möglichkeit von Anbauverboten eingeräumt. Der Streit
zwischen Kommission und Parlament dreht sich um die Begründung für
Anbauverbote. Die Kommission möchte die wissenschaftliche Prüfung von
neuen GVO allein der europäischen Lebensmittelbehörde überlassen und
über den Umgang mit möglichen Risiken für Umwelt und Gesundheit
gemeinsam in Brüssel abstimmen. Die Europaabgeordneten fordern
dagegen - wie viele Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich - einen
andauernden Diskussionsprozess, nach dem die EU-Mitgliedstaaten den
Anbau von zugelassenen GVO verbieten dürfen, wenn sie Zweifel an der
Entscheidung aus Brüssel haben. Resistenzbildungen bei Schädlingen,
Auskreuzung von GVO oder auch wissenschaftliche Ungewissheiten nennen
die Abgeordneten als mögliche Gründe für ein Anbauverbot.
Berlakovich fordert für Österreich ebenfalls zusätzliche
Verbotsgründe
So argumentierte Berlakovich Mitte März beim Umweltministerrat,
die GVO-Zulassung werde für zehn Jahre gewährt. In dieser langen Zeit
könnte sich der Stand der Wissenschaft ändern, weshalb bei neuen
Erkenntnissen über Umweltrisiken nationale Verbote möglich sein
müssten. Dagegen will die Kommission zwar den EU-Mitgliedstaaten
schon die Möglichkeit einräumen, den Anbau von GVO national zu
verbieten. Aber als Gründe für ein nationales Verbot akzeptiert
EU-Verbraucherkommissar John Dalli lediglich die ablehnende Haltung
der Verbraucher oder zu kleine Betriebsgrößen, die eine Koexistenz
von GVO und konventioneller Erzeugung erschweren. Das reicht jedoch
vielen EU-Mitgliedstaaten nicht. Sie wollen GVO auch mit EU-Zulassung
auf ihrem Gebiet verbieten können, wenn sie Risiken für die Umwelt
sehen. So argumentieren Österreich und Slowenien etwa mit der
Bedrohung der Artenvielfalt als weiteren möglichen Verbotsgrund.
(Schluss) mö/pos
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