- 12.04.2011, 11:12:35
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Matznetter/Bachleitner: SWV fordert Abschaffung des 20 prozentigen Selbstbehaltes für Selbstständige
SWV präsentiert Kampagne: Fairsicherung! Mehr Fairness für Selbstständige
Wien (OTS) - "Österreich hat zwar eines der besten Sozialsysteme -
doch leider nicht für Selbstständige. Unternehmerinnen und
Unternehmer sind in vielen Bereichen der Krankenversichrung deutlich
schlechter gestellt als Angestellte, etwa was den Selbstbehalt, das
Krankengeld oder den Mutterschutz betrifft", erläuterte Christoph
Matznetter, SPÖ-Wirtschaftssprecher und Präsident des
Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes im Rahmen einer
Pressekonferenz. Matznetter fordert daher unter andrem die
Abschaffung des 20 prozentigen Selbstbehaltes bei der
Krankenversicherung für Selbstständige. Er will ein System nach dem
Grundsatz "gleicher Beitrag - gleiche Leistung für alle". ****
Unter dem Titel "Fairsicherung! Mehr Fairness für Selbstständige"
setzt sich der SWV für eine Reform der SVA ein. Dazu folgende
Forderungen:
* Abschaffung des 20-prozentigen Selbstbehaltes
* Senkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung
* Höheres Wochengeld im Mutterschutz
* Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit für EPU
* Mehr Transparenz in der SVA
Selbstbehalt abschaffen
"Es ist nicht einzusehen, dass alle Selbstständige und
ArbeitnehmerInnen 7,65 Prozent ihres Einkommens in die
Krankenversicherung einzahlen und Selbstständige beim Arzt dann noch
einmal zur Kasse gebeten werden", so Matznetter und weiter: "Wir
sprechen hier von rund 473.000 Betroffenen also rund sieben Prozent
aller Versicherten."
Unternehmer Stefan Bachleitner betonte, dass gerade
Einpersonenunternehmen vom derzeitigen Versicherungssystem
benachteiligt würden. "Die SVA hat den strukturellen Wandel unter
ihren Mitgliedern, die heute mehrheitlich Einpersonenunternehmen
sind, nicht nachvollzogen", so Bachleitner, der eine weitgehende
Reform des Systems für notwendig hält.
Mindestbeitragsgrundlage auf Geringfügigkeitsgrenzen senken
"Die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage auf die Höhe der
ASVG-Geringfügigkeitsgrenze ist eine wichtige Forderung, um
Selbstständige mit geringem Einkommen zu entlasten", betonte
Bachleitner. Bei ASVG-Versicherten beträgt die Geringfügigkeitsgrenze
374,02 Euro, das ergibt einen monatlichen Beitrag von 28,61 Euro.
Selbstständige zahlen im GSVG-System fast das Doppelte, nämlich 51,03
Euro bei einer Mindestbeitragsgrundlage von 667,02 Euro. "Gerade für
Selbstständige, die unterhalb jedes Mindestlohnniveaus arbeiten, ist
dieser Unterschied besonders schmerzhaft", erläuterte der
Unternehmer.
Selbstständige Mütter müssen sich Mutterschutz leisten können
Als "unerträglich" bezeichnete Matznetter den Umstand, dass sich
Selbstständige Mütter den im ASVG - gesetzlich vorgeschriebenen
Mutterschutz oft nicht leisten und deswegen auch nicht einhalten
können. "Das Wochengeld beträgt nur 26 Euro pro Tag. Mütter in einem
angestellten Verhältnis erhalten das Nettogehalt der letzten drei
Monate", so Matznetter, der betonte, dass man als Selbstständige eine
zusätzliche Pflichtversicherung benötige, um das Wochengeld überhaupt
zu erhalten. Das bedeute allerdings, dass die Mutter während des
Mutterschutzes weiterhin Beiträge einzubezahlen habe.
Krankheit darf nicht existenzbedrohend sein
Eine weitere Forderung des SWV betrifft das Krankengeld. "Wird ein
Einpersonenunternehmer durch eine Krankheit arbeitsunfähig, so
bedroht das meist seine Existenz", gibt Matznetter zu bedenken. Ein
Grund dafür sei das fehlende Krankengeld durch eine
Pflichtversicherung wie im ASVG. "Selbstständige müssen dafür eine
zusätzliche Versicherung abschließen und das bedeutet eine
zusätzliche finanzielle Belastung", so Matznetter. Da
Einzelunternehmer keine Mitarbeiter haben, "steht im Krankheitsfall
der gesamte Betrieb. Das zeigt bereits, in welcher unsicheren Lage
sich Selbstständige befinden", unterstrich der
SPÖ-Wirtschaftssprecher.
Mehr Transparenz in der SVA
Der letzte Punkt des SWV-Forderungskatalogs betrifft die Transparenz
in der SVA. Der SWV forderte hier einen durchsichtigeren Ablauf,
besonders was die Verwendung der Beiträge betrifft. "Die Versicherten
haben ein Recht zu wissen, wofür ihre Beiträge verwendet werden.
Deshalb sollen sie durch eine jährliche Präsentation des
Geschäftsberichtes und eine regelmäßige Offenlegung über die Höhe und
Veranlagung von Rücklagen informiert werden.", stellte Bachleitner
fest. Auch die Darstellung des Leistungsangebotes sei "optimierbar
und sollte in einer übersichtlichen Form im Internet abrufbar sein".
Kampagnenfahrplan "Fairsicherung! Mehr Fairness für
Selbstständige"
Mit einer Fülle von Aktionen und Medienaktivitäten in den
Bundesländern will der SWV die Öffentlichkeit für dieses Thema
sensibilisieren. Im Netz wird ebenfalls mobilisiert: Unter
www.wirtschaftsverband.at startet heute eine Onlinepetition und auch
auf der Facebook-Seite "Fairsicherung" kann man die Kampagne
unterstützen. "Darüber hinaus wird der SWV in den
Wirtschaftsparlamenten aller Länder Anträge zu unseren Forderungen
einbringen und im Juni stellen wir den Hauptantrag im
Bundeswirtschaftsparlament", erklärte Matznetter, der auf breite
Unterstützung für die Selbstständigen hofft. "Wir wollen ein System
nach dem Grundsatz: gleicher Beitrag - gleiche Leistung für alle".
Rückfragehinweis:
Daniela Fazekas
01 522 47 66 - 32
[email protected]
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