• 11.04.2011, 11:36:55
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AK: Versteckte Agrarförderungen raus aus der Ökostrom-Novelle

Keine Nahrungs- und Futtermittel verstromen / Kosten für Privathaushalte einbremsen

Wien (OTS) - Die Novelle des neuen Ökostromgesetzes ist nur ein
Schritt in die richtige Richtung. "An wichtigen Punkten muss
nachgebessert werden", sagt AK Direktor Werner Muhm: Die hohe
Kostenbelastung der Haushalte muss reduziert werden, die
tatsächlichen Ökostromkosten müssen transparenter werden.
Rohstoffunabhängigen Stromquellen, wie Wind und Wasserkraft, sollten
Vorrang bei der Ökostromförderung eingeräumt werden. "Wenn fast 30
Prozent der Fördergelder in Biomasse- und Biogasanlagen fließen
sollen, obwohl klar ist, dass es sich vor allem bei Biogasanlagen um
die ineffizienteste Ökostromerzeugungsform handelt, so ist das der
falsche Weg", so Muhm. Biogasanlagen kosten viel Fördergeld, haben
einen schlechten Wirkungsgrad und tragen damit wenig zur
Ökostromproduktion bei. Besonders problematisch: Mit der Förderung
von Biogasanlagen wird die Verstromung von Nahrungsmittel-Rohstoffen
gefördert. Angesichts steigender Nahrungsmittelpreise sollte klar
sein: Nahrungs- und Futtermittel dürfen nicht verstromt werden. Denn
das könnte die Preisspirale bei Lebens- und Futtermittel noch weiter
anheizen. Die AK kritisiert außerdem, dass auch im neuen
Ökostromgesetz versteckte Förderungen für die Landwirtschaft geplant
werden.

So werden als "Betriebskostenzuschlag" bis zu 4 Cent pro kWh aus dem
Ökostrom-Fördertopf in alte, ineffiziente Biogasanlagen gesteckt.
"Damit gehen bis zu 20 Millionen Euro jährlich für die Unterstützung
für weit effizientere Ökostromerzeugung verloren, wie etwa aus Wind
oder Wasser. Und geradezu absurd: Selbst nach Ablauf der Förderdauer
von 15 Jahren sollen Biogas- und Biomasseanlagen weiter garantierte
"Nachfolgetarife" erhalten. "Förderdauer ist auch Förderzeit, da gibt
es keine Verlängerungsrunden", sagt Muhm.

Ökostrom ja, aber die Lasten gerecht verteilen

Außerdem müssen die Ökostromkosten auf alle Stromverbraucher gerecht
aufgeteilt werden. Im geplanten neuen Ökostromgesetz ist aber
vorgesehen, dass die privaten Haushalte noch stärker als bisher die
Hauptlast der Förderung zahlen. Dabei verbrauchen die privaten
KonsumentInnen nur rund 38 Prozent des Stroms und zahlen jetzt schon
rund 48 Prozent der Kosten für die Ökostromförderung. Mit der Novelle
dürfte ihr Kostenanteil auf rund 55 Prozent steigen. Damit wird sich
nach Schätzungen der AK die jährliche Stromrechnung eines
durchschnittlichen Haushaltes (3.500 kWh) auf durch-schnittlich 45
Euro erhöhen. "Wenn die Landwirtschaftskammer das, wie heute erklärt,
für verkraftbar hält und gleichzeitig fordert, dass die Bauern noch
mehr Förderung bekom-men sollen, ist das entlarvend. Wir als
Arbeiterkammer können so einer unverhohlen als Ökostrom getarnten
Umverteilung von den Konsumenten zu den Bauern nicht zustimmen", so
Muhm. "Die Industrie dagegen verbraucht rund 20 Prozent des Stroms,
soll aber nur mehr knapp 6 Prozent zahlen, und damit nach
AK-Schätzungen um bis zu zwei Drittel weniger als bisher. Dabei
bekommen die Unternehmen bisher einen Teil ihrer Ökostromkosten
zurück - allein für 2008 insgesamt 35 Millionen Euro. Es darf zu
keiner überproportionalen Belastung für die privaten Haushalte
kommen. Der Wirtschaftsminis-ter muss rasch die offiziellen Zahlen
auf den Tisch legen und genau darstellen, wie sich die neuen
Ökostromkosten auf die einzelnen Stromverbraucher auswirken", so
Muhm.

Deshalb fordert die AK:
+ Die Kosten für die Ökostromförderung müssen zwischen den
Stromverbrauchern und den Bundesländern fair verteilt werden. Für
private Haushalte sind sie sozial verträglich und stärker nach dem
Stromverbrauch festzulegen.

+ Schluss mit den Doppelförderungen für Landwirte über den Ökostrom:
Landwirte be-kommen pro Hektar Ackerland, das sie bewirtschaften
(etwa für den Anbau von Mais), geschätzte 200 bis 300 Euro pro Hektar
pro Jahr an Förderungen aus dem Agrarbudget. Erzeugen sie noch
Ökostrom - meist vorwiegend indem sie Mai in Biogasanlagen verstromen
- erhalten sie noch zusätzlich Ökostromförderungen.

+ Verbot des Einsatzes von Nahrungs- und Futtermittel-Rohstoffen -
wie Mais - für die Erzeugung von Ökostrom.

+ Die Deckelung der Ökostromförderung ist wichtig, um nicht durch
überhöhte Förderungen falsche Anreize zu setzen. Ziel der
Ökostromförderung ist es, dass die innovativsten und
kosteneffizientesten Technologien die Marktreife erreichen. Diese
Zielsetzungen müssen laufend überprüft werden.

+ Die Regulierungsbehörde muss jährlich die Kostensituation der
Ökostromerzeuger überprüfen, um das Fördersystem optimal anzupassen.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Ute Bösinger
Tel.: (+43-1) 501 65-2779
mailto:[email protected]
wien.arbeiterkammer.at

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