- 09.04.2011, 12:38:16
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BZÖ präsentierte zehn Punkte für eine Lösung der Kärntner Ortstafelfrage
Klagenfurt (OTS) - Das BZÖ hat heute in Klagenfurt eine
Ortstafelkonferenz abgehalten. Teilgenommen haben
BZÖ-Bündnisobmann KO NRAbg. Josef Bucher, der gf. Kärntner
BZÖ-Bündnisobmann NRAbg. Sigisbert Dolinschek,
BZÖ-Volksgruppensprecher NRAbg. Stefan Petzner, der
Landesparteivorstand des BZÖ-Kärnten sowie die Mandatare und
Ortsobmänner der betroffenen Kärntner Bezirke. Im Rahmen der
Ortstafelkonferenz wurde ein "Zehn-Punkte-Paket für eine Lösung der
Kärntner Ortstafelfrage" einstimmig beschlossen und im Anschluss im
Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert.
Bucher betonte, dass die Zeit reif sei, dass endlich eine endgültige
Lösung in der Kärntner Ortstafelfrage gefunden wird. "Die Bürger
wollen Ruhe. Das BZÖ hat ein maximales Interesse, für eine
verfassungsrechtliche und damit endgültige Lösung seinen Beitrag zu
leisten. Die Umsetzung des Zehn-Punkte-Pakets des BZÖ ist die
Grundlage für eine Zustimmung. Es geht uns um ein Miteinander der
Volksgruppen insgesamt", so Bucher, der erklärte, dass es bereits ein
erstes Gespräch zwischen ihm, BZÖ-Volksgruppensprecher Stefan Petzner
und Staatssekretär Josef Ostermayer gegeben habe.
Dolinschek zeigte sich erfreut über die große Zustimmung der
BZÖ-Funktionäre zum Zehn-Punkte-Paket. "Ich lebe selbst im
zweisprachigen Gebiet und kenne die Problematik sehr genau. Es ist
notwendig, dass wir die Problematik jetzt lösen und zu einer
zufrieden stellenden Einigung kommen."
In Anlehnung an ein Zitat von LH Dörfler, dass man sich in der Mitte
der Brücke getroffen habe, sagte Petzner: "Über sieben Brücken musst
du gehen. Es geht nicht nur um Blechtafeln, sondern oftmals auch um
Konflikte auf Basis einer Privilegierung der slowenischen Volksgruppe
und Benachteiligung der Mehrheitsbevölkerung in den Bereichen Schule,
Kindergarten, Vereinswesen, Förderwesen und Kirche. Wer die
Ortstafelfrage nur auf die Ortstafeln reduziert, hat die
Ortstafelfrage nie verstanden. Daher muss eine umfassende Lösung
gefunden werden. Es darf jedenfalls keine Öffnungsklausel durch die
Hintertür in Form einer Gemeindeklausel geben", so der
BZÖ-Volksgruppensprecher.
Zehn Punkte für eine Lösung der Kärntner Ortstafelfrage:
1.Endgültige Lösung per Verfassungsgesetz
Die Kärntnerinnen und Kärntner wünschen sich eine endgültige und
unwiderrufliche Lösung der Kärntner Ortstafelfrage, damit der soziale
Frieden zwischen den beiden Volksgruppen dauerhaft gesichert ist. Um
dies sicherzustellen, muss eine Lösung der Kärntner Ortstafelfrage
per Verfassungsgesetz abgesichert werden und so unangreifbar sein.
2.Keine Öffnungsklausel
Eine Lösung mit der Hintertür einer Öffnungsklausel für weitere
zusätzliche Ortstafeln bedeutet kein Ende des Ortstafelstreites,
sondern dessen Fortsetzung und ist damit keine gute Lösung für
Kärnten. Das BZÖ lehnt daher eine gesetzliche Öffnungsklausel mit der
Option für weitere zusätzliche zweisprachige Ortstafeln und damit
eine Fortsetzung des Ortstafelstreites ab.
3.Ortstafelliste per Gesetz
Um die Anzahl und Namensgebung von zweisprachigen Aufschriften auf
Ortstafeln und Ortsbezeichnungen auch tatsächlich außer Streit zu
stellen, ist anstatt eines Prozentsatzes auf Basis strittiger
Volkszählungsergebnisse eine taxative Auflistung der betroffenen
Gemeinden und Ortschaften mit der jeweiligen deutschen und
slowenischen Bezeichnung direkt per Gesetz vorzunehmen.
4.Zweisprachige Bezeichnungen nur für Ortstafeln und
Ortsbezeichnungen
Eine verfassungsgesetzliche Lösung der Kärntner Ortstafelfrage muss
eine klare Regelung beinhalten, dass zweisprachige Bezeichnungen in
den betroffenen Gemeinden ausschließlich auf Ortstafeln und
Ortsbezeichnungen anzubringen sind, ausdrücklich nicht jedoch für
Haus- und Hofnamen, Flurnamen, Wanderwege und Aufschriften auf
öffentlichen und amtlichen Gebäuden gelten.
5.Deutsch als Amtssprache
Das BZÖ lehnt einen gesetzlichen Zwang für die betroffenen Gemeinden
neben Deutsch auch Slowenisch als Amtsprache einführen zu müssen ab,
sondern tritt dafür ein, dass grundsätzlich in ganz Kärnten Deutsch
als Amtssprache zu gelten hat.
6.Schließung des Atomkraftwerkes im slowenischen Krsko
Zur Konfliktbewältigung zwischen Kärnten und Slowenien gehört auch
ein verbindlicher Etappenplan betreffend des grenznahen
Atomkraftwerkes in Krsko mit dem Ziel, eine Schließung von Krsko zu
erreichen. Die österreichische Bundesregierung hat hiezu gegenüber
Kärnten die Verpflichtung, sämtlich mögliche Mittel gegenüber
Slowenien, aber auch Kroatien auszuschöpfen.
7.Sicherung der Rechte für die deutsprachige Minderheit in Slowenien
Eine endgültige Lösung der Kärntner Ortstafelfrage beinhaltet auch
eine Bringschuld Sloweniens gegenüber der deutsprachigen Minderheit
im eigenen Land. Als Mitglied der Europäischen Union und auf Basis
des geltenden Völkerrechtes ist nicht nur Österreich, sondern auch
Slowenien zur Einhaltung der Rechte von Volksgruppen und Minderheiten
verpflichtet. Die Sicherstellung und Zuerkennung der vollen Rechte
für die deutschsprachige Minderheit in Slowenien ist daher seitens
Sloweniens umgehend umzusetzen und seitens der österreichischen
Bundesregierung im Zuge einer Ortstafel-Lösung auch einzufordern.
8.Keine Privilegierung der slowenischen Volksgruppe und keine
Benachteiligung der Mehrheitsbevölkerung
Hinter dem Streit um zweisprachige Ortstafeln stecken oftmals auch
Konflikte auf Basis einer Privilegierung der slowenischen Volksgruppe
und Benachteiligung der Mehrheitsbevölkerung in den Bereichen Schule,
Kindergarten, Vereinswesen, Förderwesen und Kirche. Ein friedliches
Zusammenleben beider Volksgruppen hängt daher weniger von der
Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln ab, sondern vielmehr vom Abbau
von Privilegien für die slowenische Volksgruppe und einem Ende der
Benachteiligung der Kärntner Mehrheitsbevölkerung. Für beides setzt
sich das BZÖ ein. Beides ist im Zuge einer Ortstafellösung
sicherzustellen.
9.Umsetzung per Stufenplan
Aus der Geschichte lernend und im Interesse des sozialen Friedens
zwischen den Volksgruppen spricht sich das BZÖ für die schrittweise
Umsetzung einer Ortstafel-Lösung im Rahmen eines festgelegten
Stufenplanes und gegen eine überfallsartige Aufstellung
zweisprachiger Ortstafeln aus.
10.Bindende Volksbefragung in den betroffenen Gemeinden
Eine Lösung der Kärntner Ortstafelfrage muss vom Volk getragen sein
und darf nicht seitens der Politik von oben verordnet werden. Die
Menschen in den betroffenen Gemeinden müssen daher im Rahmen einer
abzuhaltenden Volksbefragung, deren Ergebnis als bindend zu gelten
hat, über eine Lösung der Kärntner Ortstafelfrage entscheiden können.
Rückfragehinweis:
BZÖ Kärnten - Medien
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