• 08.04.2011, 10:59:44
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SP-Stürzenbecher kritisiert Vorratsdatenspeicherung

"Massiver Eingriff in die Grundrechte"

Wien (OTS/SPW-K) - Nachdem schon in der vergangenen Sitzung des
Wiener Gemeinderats ein rot-grüner Antrag gegen die Umsetzung der
Novellen zum Telekommunikationsgesetz, sowie zum
Sicherheitspolizeigesetz und zur Strafprozessordnung betreffend
Vorratsdatenspeicherung eingebracht worden ist, wurde die
entsprechende Novelle zum Telekommunikationsgesetz gestern Nachmittag
im Technologieausschuss des Parlaments behandelt. Der SP -
Landtagsabgeordneter Dr. Kurt Stürzenbecher übte heftige Kritik an
den vorliegenden Novellen und sprach in Zusammenhang mit der
geplanten Vorratsdatenspeicherung von einem massiven Eingriff in die
Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf
Datenschutz. Mit den gegenständlichen Novellen soll die EU -
Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden. Die
Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Anbieter von
Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen
Kommunikationsvorgängen, ohne das ein Anfangsverdacht oder eine
konkrete Gefahr besteht.

Stürzenbecher: "Während das Infrastrukturministerium ein
mustergültiges Begutachtungsverfahren durchgeführt und das Ludwig
Boltzmann-Institut für Menschenrechte beauftragt hat, die
Grundrechtseingriffe so gering wie möglich zu halten, haben Justiz-
und Innenministerium ein solche Vorgangsweise für die sie
betreffenden Bereiche nicht einmal ansatzweise für nötig befunden.
Hier wird in einem hohem Ausmaß an Ignoranz einfach drüber gefahren."
Der aktuelle Entwurf für die Novellierung von Strafprozessordnung und
Sicherheitspolizeigesetz gehe weit über die ohnehin schon sehr
bedenkliche EU-Richtlinie hinaus, kritisierte der SP - Abgeordnete.
So können insbesondere Staatsanwaltschaft und Polizei nicht nur im
Zuge der Verfolgung schwerer Straftaten auf die gesammelten
Datenbestände zugreifen, sondern sich dieser Ermittlungsmethode bei
der Verfolgung jeder Straftat, unabhängig von deren Schweregrad,
bedienen. In bestimmten Fällen ist ein Zugriff der Polizei auf
Vorratsdaten überdies auch ohne vorangegangene richterliche
Anordnung, ja sogar ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft möglich.

Der SP - Landtagsabgeordnete verlangte daher als Mindestmaß die
Ergebnisse des ExpertInnenhearings, das im Rahmen des Justizausschuss
stattgefunden hat, einzuarbeiten.
Stürzenbecher abschließend: "Kriminalitätsbekämpfung ja, aber
Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, die der Bespitzelung
unbescholtener BürgerInnen Tür und Tor öffnet, nein! Für solche
schikanösen und rechtlich höchst fragwürdigen Bestimmungen haben die
Menschen zu Recht kein Verständnis. Und Wien hat das in seiner
Stellungnahme zu den geplanten Novellen auch klar und deutlich zum
Ausdruck gebracht. Ich appelliere an die zuständigen Ministerinnen,
ihre politische Verantwortung wahrzunehmen." (Schluss)

Rückfragehinweis:

SPÖ Rathausklub, Presse
   Mag. Louis Kraft
   Tel.: (01) 4000-81 943
   mailto:louis.kraft@spw.at
   http://www.rathausklub.spoe.at
   
   Fax: (01) 533 47 27-8192

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