ELGA: Ärztekammer kritisiert Unklarheiten und lückenhafte Regelungen
Dorner: Datenschutz muss unter allen Umständen gewahrt bleiben - Umgang mit hochsensiblen Daten unzureichend geregelt
Wien (OTS) - Mit kritischen Worten hat am Mittwoch der Präsident
der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Walter Dorner, vor dem
Vorstand der ÖÄK zum vorliegenden Entwurf des Elektronischen
Gesundheitsaktes (ELGA) Stellung bezogen. Dorner hält den Entwurf für
"missglückt". Es gebe strukturelle, organisatorische und massive
rechtliche Vorbehalte sowie eine Vielzahl ungeklärter Fragen. Aus
Sicht der ÖÄK sei es empfehlenswert, vor einer Beschlussfassung die
Erfahrungen des bis Jahresende 2011 laufenden Pilotprojekts
abzuwarten.
Für völlig indiskutabel hält der ÖÄK-Präsident die
"Blanko-Verordnungsermächtigung" des Gesundheitsministers zur Vergabe
von Berechtigungen, auf die gespeicherten Daten zuzugreifen. Dorner:
"Gesundheitsdaten sind hochsensibel. Es muss unter allen Umständen
ausgeschlossen werden, dass mit diesen höchstpersönlichen
Gesundheitsinformationen Schindluder getrieben werden kann."
Zugriffsberechtigungen müssten daher im Konsens entwickelt und im
Gesetz selbst enthalten sein. Analog zum Datenschutzrat spreche sich
auch die ÖÄK für eine Einhaltung der europäischen und
österreichischen Datenschutzrichtlinien aus.
In seiner derzeitigen Form stelle ELGA keine Verbesserung des
medizinischen Alltags zwischen Arzt und Patient dar, kritisierte
Dorner. Die Patienten könnten nur aus dem System hinausoptieren und
gleichzeitig selbstständig einzelne Daten zurückhalten, was wiederum
zu mangelnder Transparenz führen würde. "Sauberer und korrekter wäre
eine Opt-in-Lösung: Die Patientinnen und Patienten erteilen
ausdrücklich ihre Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der
Daten", so Dorners Empfehlung. Sollte es Patienten ermöglicht werden,
ihre Daten nach eigenem Gutdünken ein- oder auszublenden, ohne dass
der behandelnde Arzt davon wisse, dann müssten Haftungsfolgen für den
Arzt dezidiert ausgeschlossen werden. Dorner: "Es handelt sich dann
um eine Bringschuld der Patienten - sie müssen ihren Arzt darüber
informieren, dass Daten ausgeblendet wurden." Ein Zugriff auf
sämtliche Daten dürfe generell nur mit gesteckter e-card und nur in
Anwesenheit des Patienten erfolgen. Für Wahlärzte und Hausbesuche
müsse es Sonderregelungen geben. Als mangelhaft erachtete der
Ärztechef schließlich die Opt-in-Regelung bei besonders sensiblen
Daten (HIV, psychiatrische Erkrankungen etc.): "Schlimmstenfalls
werden hier wichtige Daten unterschlagen; dann kann es zu
unvollständigen oder gar geschönten Arztbriefen bzw. Befunden führen.
Das ist weder im Sinne der Patienten noch im Sinne der Ärzteschaft",
so Dorner abschließend. (sl/ms)
Mag. Martin Stickler
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