Transparency International appelliert an Klubobleute: Keine halbherzigen Lösungen bei Korruptionsbekämpfung - ANHANG
ANHANG zu OTS - Transparency International Anschreiben Klubobleute
Wien (OTS) - Transparency International - Austrian Chapter begrüßt
in einem offenen Brief an die Klubobleute der österreichischen
Parlamentsparteien, dass sie am Dienstag die möglichen legistischen
Konsequenzen aus den medialen Enthüllungen der letzten Wochen - und
Jahre - über Korruptionsverdachtsfälle besprechen werden. "Wir
hoffen, dass sich diese Konsequenzen nicht nur in einer
Anlassgesetzgebung einiger isolierter Teilprobleme und punktuellen
Behebung einzelner Regelungslücken beschränken." sagt DDr. Hubert
Sickinger, Vizepräsident des Beirats von TI-AC, "Stattdessen sollte
ein Gesamtkonzept zur Prävention und Sanktionierung politischer
Korruption und zur Erhöhung der Transparenz über diskussionswürdige
finanzieller Abhängigkeiten von Parteien und politischen Amtsträgern
folgen." Ein derartiges Gesamtkonzept müsste vier Themenbereiche
umfassen:
1. Eine Regelung für die Offenlegung von Parteispenden muss auch
die Landes- und Teilorganisationen der Parteien erfassen.
2. TI-AC begrüßt, dass das Bundesministerium für Justiz
angekündigt hat, das Thema Lobbyismus einer Regelung zuzuführen.
"Nach Einschätzung von TI-AC sollte das künftige öffentliche
Register den politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit
einen Gesamtüberblick über professionelle Interessenvertretung
verschaffen" so Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-AC.
Sich in dieses einzutragen, soll für seriöse Unternehmen und
Interessenvertreter eine ähnliche Selbstverständlichkeit wie die
Eintragung in das Firmenbuch darstellen - und zugleich eine wirksame
Handhabe zur Sanktionierung "korrupter Außenseiter" bieten.
3. Dieser Transparenz auf der Seite der Lobbyierenden muss auch
eine Transparenz seitens der Adressaten von Lobbying gegenüber
stehen. TI-AC begrüßt daher insbesondere die Vorschläge der
Nationalratspräsidentin, in Österreich vergleichbare Regelungen der
Offenlegung der finanziellen Interessen von Abgeordneten wie in
Deutschland einzuführen.
4. "TI-AC hat bereits anlässlich der
Korruptionsstrafrechtsnovellen 2007 und 2009 die volle Einbeziehung
von Abgeordneten in die Bestimmungen gegen Amtsträgerkorruption
gefordert und die 2009 beschlossene Regelung mehrfach als völlig
unzureichend kritisiert.", so Dr. Franz Fiedler, Präsident des
Beirats von TI-AC. In der Intention, Einladungen zu
Repräsentationsterminen vom Strafrecht auszunehmen, wurde weit übers
Ziel geschossen und eine bedenkliche Regelungslücke auch für "echte"
politische Amtsträgerkorruption geschaffen, die bei dieser
Gelegenheit dringend saniert werden muss.
TI-AC appelliert daher an die Verantwortung unserer
Volksvertreter, die gegenwärtige - für das Ansehen der Politik
zweifellos äußerst unerfreuliche - Situation zum Anlass für eine
langfristig tragfähige Regelung der oben angesprochenen
Problembereiche zu nehmen.
Tel: 0699/19714874














