- 05.04.2011, 10:27:57
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Rot-Grün beschließt Erweiterung der Wiener Kunstrestitution
Wien (OTS) - Im Kulturausschuss des Wiener Gemeinderates wird
heute, Dienstag, auf Initiative von SPÖ und Grünen die Erweiterung
der Bestimmungen zur Rückgabe von Kunst- und Kulturgegenständen aus
den Sammlungen der Stadt Wien beschlossen. Konkret wird in Anlehnung
an die 2009 auf Bundesebene durchgeführte Novelle der zeitliche
Rahmen von zu restituierenden Kunstgegenständen von 1933 bis 1945
ausgeweitet (bislang 1938 bis 1945). Räumlich erstreckt sich der
Anwendungsbereich des Gesetzes künftig auf sämtliche Entziehungen im
NS-Herrschaftsgebiet - also auch auf außerhalb des heutigen
Österreich entzogene Kunstgegenstände.
Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny betonte, dass mit dieser
Weiterentwicklung der Bestimmungen zur Kunstrestitution nun eine alle
Eventualitäten umfassende Regelung getroffen werde: "Österreich hat
eine historische und moralische Verpflichtung, was geraubte
Kunstgüter während der NS-Zeit betrifft. Mit dieser Novelle
unterstreicht die Stadt Wien ihre vorbildliche Restitutionspraxis und
setzt einen weiteren Schritt zur lückenlosen Rückgabe von
Kunstgegenständen bedenklicher Herkunft."
Der Grüne Kultursprecher Klaus Werner-Lobo freute sich, dass Wien
als erstes Bundesland seine historische Verantwortung gegenüber dem
Nazi-Kunstraub nun in vollem Ausmaß wahrnehme: "Diese Novelle, aber
auch die Pflege jüdischer Erinnerungskultur sowie die geplante
Umsetzung von Mahnmälern für Deserteure und homosexuelle NS-Opfer,
sind Zeichen dafür, dass Wien die vergangenheitspolitische
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ernst nimmt. In Wien
wird es keine Schlussstriche unter die Geschichte geben."
In den Museen der Stadt Wien und in der Wien Bibliothek werden
seit über zehn Jahren nicht nur eine lückenlose Provenienzforschung,
sondern darüber hinaus auch eine aktive Erbensuche betrieben. Seit
1999 wurden von den Sammlungen der Stadt Wien 103.500 Objekte auf
ihre Provenienz untersucht und rund 5.500 Objekte aus 60 Sammlungen
an ihre rechtmäßigen Eigentümer restituiert. Die Ergebnisse werden
regelmäßig im Internet publiziert. Der auf Wiener Ebene bislang
einzige Fall eines Kunstraubes vor 1938 wurde durch den Wiener
Gemeinderat als Einzelentscheidung positiv beschlossen: Das Bild
"Pappenheims Tod" von Hans Makart konnte 2008 an die Rechtsnachfolger
übergeben werden. Mit der nunmehrigen Gesetzesnovelle sind künftig
auch diese Fälle rechtlich erfasst.
Rückfragehinweis:
Mag. Gerlinde Riedl Mediensprecherin StR. Dr. Andreas Mailath-Pokorny Tel.: 01 4000-81854 mailto:gerlinde.riedl@wien.gv.at Pressereferat der Grünen Wien Tel.: 01 4000 - 81814 mailto: presse.wien@gruene.at
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