BZÖ-Haubner: Hundstorfer zahlt Arbeitslosengeld mit völlig "freier Zeitgestaltung" aus
"Anders als der "normale Arbeitslose", können diese Karenzierten tun, was sie wollen - BZÖ-Anfrage an Hundstorfer"
Wien (OTS) - "Sozialminister Hundstorfer zahlt Arbeitslosengeld
mit völlig "freier Zeitgestaltung" aus. 2009 haben rund 230 Personen
von dieser "Hundstorfer-Serviceleistung" Gebrauch gemacht.
Mittlerweile nutzen über tausend Personen dieses "tolle
Freizeitangebot" des roten Ministers", kritisierte heute die
BZÖ-Sozialsprecherin Abg. Ursula Haubner. "Hundstorfer muss zu dieser
"sozialistischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme" Stellung
beziehen", so Haubner, die dazu auch eine schriftliche Anfrage an den
Sozialminister im Parlament einbrachte.
"Im Gegensatz zu den "normalen Arbeitslosen" können diese
karenzierten Personen ihre Zeit völlig frei gestalten. Eine
Weiterbildungsmaßnahme muss daher nicht gemacht werden. Sie müssen
auch nicht dem heimischen Arbeitsmarkt ständig zur Verfügung stehen
und können somit auch etwa Bildungsreisen ins Ausland unternehmen.
Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld,
das mindestens jedoch 14,53 Euro beträgt. Sie erhalten dieses
Weiterbildungsgeld bzw. das Arbeitslosengeld "aufgrund der
Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes" ohne
Leistungserbringung", empörte sich Haubner und weiter: "Dieser
Missbrauch und diese Ungleichbehandlung gehört rasch abgestellt."
"Seit Jahren erhalten nämlich durch eine Änderung des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Arbeitnehmer, die sich gegen
den Entfall des Arbeitsentgeltes bei ihrer Firma freistellen lassen,
ein Weiterbildungsgeld, wenn ausreichend Versicherungsanwartschaften
vorliegen und ein Dienstverhältnis ununterbrochen zumindest sechs
Monate gedauert hat. Der Arbeitnehmer kann dann mit dem Arbeitgeber
nach § 12 AVRAG für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu
einem Jahr eine solche Freistellung vereinbaren. Voraussetzung für
die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes ist aber auch, dass der
Arbeitgeber nachweislich einen Arbeitslosengeld- oder einen
Notstandshilfebezieher als Ersatzarbeitskraft für diesen Zeitraum
einstellt, die nicht nur geringfügig beschäftigt werden. Das
Weiterbildungsgeld kann dann innerhalb eines Zeitraumes von vier
Jahren in Anspruch genommen werden", erklärte Haubner.














