- 31.03.2011, 15:12:08
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- OTS0305 OTW0305
bet-at-home.com: In heute veröffentlichten Schlussanträgen des EuGH Voraussetzungen für ein heimisches Glücksspielmonopol nicht erfüllt!
Linz (OTS) - Stellungnahme von Geschäftsführer Ing. Jochen
Dickinger:
"Wir können die Ansicht keinesfalls teilen, dass in den heutigen
veröffentlichten Schlussanträgen ein Monopol auf Online-Glücksspiel
als rechtmäßig anerkannt wird. Im Gegenteil - der Generalanwalt
knüpft an restriktive Vorschriften im Internet - Sektor sehr strenge
Voraussetzungen, die das österreichische Glückspielmonopol
keinesfalls erfüllt. Ich möchte hier insbesondere auf das eindeutige
Urteil im "Fall Engelmann" hinweisen, das in mehrerer Hinsicht die
Europarechtswidrigkeit der einschlägigen heimischen Regelungen
herausstreicht. Zudem bleibt abzuwarten, ob das Gericht in seinem
Urteil den Anträgen folgen wird."
Über bet-at-home.com
Die bet-at-home.com AG ist Teil der "Betclic Everest Group", einer
führenden französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und
Sportwetten. Über hundertprozentige Tochterunternehmen verfügt die
Gesellschaft über eine von Malta ausgestellte
Online-Glücksspiel-Lizenz. Mit aktuell knapp zwei Millionen
registrierten Kunden aus allen Ländern Europas zählt das an der
Frankfurter und Wiener Börse notierte Unternehmen, das auf
www.bet-at-home.com Sportwetten, Casinospiele und Poker anbietet und
Niederlassungen in Malta, Deutschland und Österreich hat, zu den
populärsten Wettanbietern des Kontinents.
Rückfragehinweis:
Mag. Claus Retschitzegger
Manager, Communications & Legal Affairs
bet-at-home.com Entertainment GmbH
Tel.: +43-732-901 510 24
Mobil: +43-676-840 988 109
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