Empfehlung des Forschungsrates zur Förderfähigkeit von UniversitätsmitarbeiterInnen
Universitäre Forschungsleistungen im Bereich Strukturfonds müssen gesichert werden
Wien (OTS) - Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung
(RFTE) hat die aktuelle Situation der Förderfähigkeit von
universitärem Personal in jenen Projekten erhoben, die mit Geldern
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert
werden.
In der Analyse des RFTE wurden Schwierigkeiten geortet, die zu
Unsicherheiten bei der Anerkennung der Förderfähigkeit von
UniversitätsmitarbeiterInnen führen. Der RFTE hat in seiner
Empfehlung einen klaren Befund erarbeitet und empfiehlt - im Sinne
des Forschungsstandortes Österreich - eine rasche Klärung der
Situation, damit eine Teilnahme bei Forschungsprojekten im Bereich
der Strukturfonds für Universitäten attraktiver wird. Auf Basis der
rechtlichen Analyse vertritt der Forschungsrat die Ansicht, dass
Personalkosten von Universitätspersonal als vollwertig förderfähig
anzuerkennen sind.
Die Strukturfonds stellen mit dem Teilbereich EFRE eine wichtige
Finanzierungsquelle für regionale Forschungsaktivitäten dar. Die
Universitäten sind ein unabdingbarer Partner für diese Projekte und
leisten durch die Expertise von ProfessorInnen und MitarbeiterInnen
des universitären Mittelbaus einen wichtigen Beitrag zum heimischen
Innovationssystem.
Seit der Autonomie der Universitäten mit dem UG 2002 ist auch eine
entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen, die es ermöglicht,
entsprechende Forschungsleistungen auch in geförderten Projekten
einzubringen und abzurechnen.
Die Empfehlung der Ratsversammlung im Wortlaut steht auf der
Webseite des Rates für Forschung und Technologieentwicklung zum
Download bereit. (www.rat-fte.at)
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