- 29.03.2011, 15:28:09
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Datenschutzratsvorsitzender Johann Maier: Einstimmiger Beschluss gegen die Vorratsdatenspeicherung in Europa
Der Datenschutzrat kritisiert fehlendes Begutachtungsverfahren
Wien (OTS) - Der Datenschutzrat hat in seiner gestrigen Sitzung
nach langer Diskussionsphase einstimmig eine ablehnende Stellungnahme
zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen", berichtet der Vorsitzende
des Datenschutzrates, Nationalratsabgeordneter Johann Maier. Er
bedauert, dass dem Datenschutzrat nicht die Möglichkeit eingeräumt
wurde, die Entwürfe zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) und
zum Sicherheitspolizeigesetz (SGP) vor der Beschlussfassung im
Ministerrat zu begutachten und dazu rechtzeitig Stellung zu beziehen.
Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes weiche in einigen
Punkten von jener Fassung ab, die bereits Gegenstand eines
öffentlichen Begutachtungsverfahrens war. Daher hält es der
Datenschutzrat für angezeigt, die nun einstimmig beschlossene
Stellungnahme samt Beilage auch an die im Parlament vertretenen
Fraktionen weiterzuleiten.
"Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie
weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das
Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen
Regelungen nicht verhältnismäßig sind", so der
Datenschutzratsvorsitzende. Die Vorratsdatenspeicherung sei im Grunde
sogar eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation
aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen. Er
hege zudem massive Zweifel an der Vereinbarkeit des Konzepts der
Vorratsdatenspeicherung mit dem Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskommission sowie mit dem Artikel 8 der Europäischen
Grundrechte-Charta. "Dies zu klären wird Aufgabe des Europäischen
Gerichtshofs sein", so Maier. "Denn gerade die europäische
Grundrechte-Charta fordert vom europäischen Gesetzgeber die
Einhaltung grundrechtlicher Prinzipien und daher auch die
Gewährleistung des Rechts auf Privatsphäre."
Der Datenschutzrat hält es weiters für unumgänglich, raschestmöglich
auf europäischer Ebene eine fundierte Untersuchung der Sinnhaftigkeit
und des Mehrwerts der Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung
schwerer organisierter Kriminalität einschließlich Terrorismus
vorzunehmen. Besonders bedauerlich sei, dass die Europäische
Kommission selbst ihren Evaluierungspflichten der Richtlinie über die
Vorratsdatenspeicherung trotz mehrfacher Ankündigung nicht
nachgekommen sei, gleichzeitig aber von den Mitgliedsstaaten die
Umsetzung der Richtlinie unter Klagsdrohung verlange. "Das ist
absolut unverständlich", sagte Maier. "Sollten diese Ergebnisse
demnächst vorgelegt werden, ist der österreichische Gesetzgeber
aufgefordert, diese bei der Diskussion und Beschlussfassung der
Vorratsdatenspeicherung zu berücksichtigen", so der Vorsitzende
abschließend.
Die vollständige Stellungnahme des Datenschutzrates sowie die
Erläuterungen des Vorsitzenden Johann Maier finden Sie in Kürze auf
der Homepage des Bundeskanzleramtes unter:
http://www.bundeskanzleramt.at/site/6343/default.aspx
Rückfragehinweis:
Mag. Johann Maier
Abgeordneter zum Nationalrat
Vorsitzender des Datenschutzrates
Tel.: 0676/6203070
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