- 29.03.2011, 12:57:20
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Blecha und Khol fordern sofortige Wiedereinführung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Pensionisten
Vorschläge des Seniorenrates für ein nachhaltig finanzierbares Pensionssystem und Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters
Wien (OTS) - Folgenden Themen wurden in der heutigen Sitzung des
Österreichischen Seniorenrates, dem gesetzlich anerkannten
Sozialpartner der älteren Menschen, behandelt:
- Wiedereinführung des Alleinverdienerabsetzbetrages für alle
Pensionisten/innen
- Nachhaltig finanzierbares und generationengerechtes Pensionssystem
- Vorschläge zur Erhöhung des faktischen Antrittsalters
- Pflegefonds, Pflegegeld und Rehabilitation
- Reform des Pensionskassen-Gesetzes
Zu den einzelnen Themen:
- Wiedereinführung des Alleinverdienerabsetzbetrages für alle
Pensionisten/innen
Durch die im Dezember 2010 vom Parlament beschlossene Streichung
des Alleinverdienerabsetzbetrages (AVAB) verlieren seit Jahresbeginn
über 100.000 Pensionistenfamilien zwischen 17 und 30 Euro monatlich.
Mit großer Freude wird daher vom Seniorenrat der Beschluss der
Kärntner Landesregierung unterstützt, diese Abschaffung vor dem
Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen. Begrüßt wird ebenso die
einstimmige Resolution des Oberösterreichischen Landtages dazu.
Die ausgezeichnete und breite politische Zusammenarbeit im
Seniorenrat hat einen wertvollen Beitrag zur Verkürzung des Weges zum
VfGH geleistet. Der Sozialpartner der älteren Generation ist
zuversichtlich, dass der VfGH diese Regelung wegen
Gleichheitswidrigkeit und Verstoßes gegen den Vertrauensgrundsatz
aufhebt.
Der Österreichische Seniorenrat verfolgt dennoch weiterhin
intensiv auf politischer Ebene die Wiedereinführung des AVAB für alle
Pensionisten. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, dieser
Ungerechtigkeit schnell ein Ende zu setzen und bereits vor der
Entscheidung des VfGH den AVAB rückwirkend wieder einzuführen.
- Nachhaltig finanzierbares und generationengerechtes Pensionssystem
Am 28. März tagte die Kommission zur langfristigen
Pensionssicherung. Seitens der Seniorenvertreter wurden folgende
Forderungen nach dem Schließen aller Schlupflöcher und der Erhöhung
des faktischen Antrittsalters zur Sicherstellung der langfristigen
Finanzierbarkeit der Pensionssysteme erhoben:
* Einbeziehung der Beamtenpensionen (Ruhegenüsse) in die
Berechnungen für die langfristige Finanzierbarkeit der
Pensionssysteme;
* Harmonisierung der Pensionssysteme der Bundes-, Landes- und
Gemeindebeamten und Überleitung in die gesetzlichen
Pensionsversicherung;
* Abschaffung von Pensions-Sonderregelungen;
* Rasches rechtskonformes Auslaufen der
Langzeitversichertenregelung;
* Reform der Altersteilzeit, da durch die geblockte Variante die
ursprüngliche Zielsetzung verfehlt wird;
* Schaffung von Anreizen damit länger gearbeitet wird und das
faktische Pensionsantrittsalter erhöht wird.
Im Falle eines festgestellten Mehrbedarfes bei der
Finanzierbarkeit muss primär auf Maßnahmen zur Erhöhung des
faktischen Pensionsantrittsalters abgestellt werden. Die weiteren
vier Faktoren Beitragssatz, Pensionshöhe (Neuzugang),
Pensionsanpassung und Bundesbeitrag sind nicht in gleicher Form
einzubeziehen.
- Vorschläge zur Erhöhung des faktischen Antrittsalters
Eine höhere Erwerbsbeteiligung der Älteren ist eine wesentliche
Grundvoraussetzung für die nachhaltige Finanzierbarkeit der sozialen
Sicherheit - insbesondere des Pensionssystems. Der Österreichische
Seniorenrat begrüßt daher ausdrücklich die bereits erfolgte bzw. die
beabsichtigte Umsetzung von "fit2work", Rehabilitation vor Pension
und der Gesundheitsstraße.
Darüber hinaus steht jedoch fest, dass eine längere Beschäftigung
älterer Arbeitskräfte ohne Mitwirkung der Dienstgeber nicht möglich
ist. Sowohl die öffentliche Hand, staatsnahe Unternehmen als auch
private Arbeitgeber sind in Pflicht zu nehmen, das Abschieben älterer
Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit oder in Pensionsformen, die eine
früheren Antritt ermöglichen, zu unterlassen.
Wichtig ist aber auch die Schaffung eines öffentlichen
Bewusstseins, dass nicht der Gang in die möglichst frühe Pension zu
suchen ist, sondern Arbeit zur positiven Lebensgestaltung beiträgt.
Es müssen beide Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - ihren Beitrag
zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters leisten.
Die österreichische Bundesregierung ist aufgefordert, einen
umfassenden Gesetzesentwurf zur Präventions- und Gesundheitsförderung
dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Altersadäquate
Arbeitsplätze sind durch Sensibilisierung der Führungskräfte,
alternsgerechte Arbeitsorganisation. betriebliche
Gesundheitsförderung sowie Qualifikation in Sinne einer Weiterbildung
und lebensbegleitendes Lernen zu schaffen bzw. zu erhalten.
Weiters ist die Attraktivität der geltenden gesetzliche Bestimmung
"Erhöhung der Alterspension bei Aufschub der Geltendmachung des
Anspruches" (§ 261c ASVG) zu steigern und die Zuverdienstgrenze bei
Frühpensionen anzuheben, da dadurch höhere Beitragsleistungen an die
Sozialversicherung erfolgen.
- Pflegefonds, Pflegegeld und Rehabilitation
Die Einigung zur Schaffung eines Pflegefonds, der bis zum Jahr
2014 mit fast 700 Millionen dotiert ist, stellt einen großen
sozialpolitischen Erfolg dar. Die langjährige Forderung des
Seniorenrates nach einer Finanzierung aus Steuermitteln wird erfüllt
und auch die Bündelung der Landespflegegelder beim Bund ist ebenso
ein richtiger und wesentlicher Schritt.
Ein Teil jener Ersparnisse, die die Verwaltungsreform bringen
wird, ist unbedingt für die Rücknahme der zuletzt erfolgten
Änderungen der Mindesterfordernisse bei Pflegestufe I auf 50 Stunden
sowie bei Pflegestufe II auf 75 Stunden zu verwenden.
Das Pflegegeld muss nunmehr endlich jährlich valorisiert werden
und Pflege muss unabhängig von Wohnort, Familienstand oder Vermögen
allen in Österreich im selben Umfang sicher zur Verfügung stehen.
Als weitere Forderungen sind die Durchlässigkeit der
Ausbildungssysteme im Kranken- und Pflegebereich, die verstärkte
Unterstützung pflegender Angehöriger und den weiterer Ausbau von
Stationärer Versorgung und mobiler Diensten zu nennen.
Erinnert wird an die Enquete des Österreichischen Seniorenrates im
September des Vorjahres im Hohen Haus. Die umfangreiche Dokumentation
dieser Enquete steht auf der Homepage www.seniorenrat.at zum
Herunterladen bereit.
In jüngster Zeit mehren sich die Beschwerden, dass Pensionisten
von der ambulanten Rehabilitation gänzlich ausgeschlossen werden.
Dies erscheint dem Seniorenrat unverständlich, da diese in der Regel
mit geringen Kosten für das System verbunden ist. Der Österreichische
Seniorenrat fordert daher einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf
Rehabilitation einschließlich der ambulanten Leistungserbringung für
Pensionisten.
- Reform des Pensionskassen-Gesetzes
Die Verhandlungen zur Reform des PK-Gesetzes auf
Sozialpartner-Ebene laufen nun schon länger als 2 Jahre und endlich
soll nun im Frühjahr 2011 ein Begutachtungsentwurf vorgelegt werden.
Der Seniorenrat als 5. Sozialpartner wurde nicht zu allen Gesprächen
eingeladen, obwohl er als einzige Institution ausschließlich die
Interessen der PensionistInnen vertritt. Vor allem jener rd. 60.000
PK-Leistungsberechtigten, die in den letzten 10 Jahren bis zu 45%
ihrer PK-Pension verloren haben. Diese Verluste sind nicht nur auf
die unbefriedigenden Veranlagungsergebnisse der Pensionskassen,
sondern auch auf die Mitverantwortung der Politik (z.B.: Abschaffung
der Mindestertragsgarantie, verspätete Absenkung des
Rechungszinssatzes, Erhöhung der Aktienquote u.ä.m) zurückzuführen.
Diese Verluste sind nicht mehr aufholbar und es gibt außerdem auch
keine Absicherung gegen weitere Verluste in der Zukunft.
Im Sinne der schwer benachteiligten Leistungsbezieher wurden im
Oktober 2010 vom Seniorenrat - in einem gemeinsamen Positionspapier
mit dem Fachverband der Pensionskassen - folgende Maßnahmen
vorgeschlagen:
1) Steuerliche Maßnahmen:
a) Einräumung einer Option zum Umstieg in eine Sicherheits-VRG
(mit entsprechender Steuerbegünstigung)
b)Vorweg-Steuermodell (Würde z.B. im Jahr der Inanspruchnahme dem
BMF rd. EUR 300 MIo. an a.o. Budgeteinnahmen bringen)
2) Nichtdotation der verpflichteten Schwankungsrückstellung für
bereits geschädigte PK-Leistungsberechtigte
3) Vertretungsmöglichkeit von PK-Leistungsberechtigten in den
Aufsichts- und Beiräten der Pensionskassen
Bei den steuerlichen Maßnahmen präferiert bzw. fordert der
Seniorenrat weiter das Vorwegsteuermodell, da es bei einem Umstieg in
die derzeit geplante Sicherheits-VRG zu weiteren Pensionskürzungen
von rd. 30 - 35% kommen würde und vor allem die derzeit vorgesehene
Umstiegs-Prämie so unattraktiv ist, dass nur wenige
PK-Leistungsberechtigte dies in Anspruch nehmen werden.
Sollte das Vorweg-Steuermodell nicht berücksichtigt werden, würde
der Begutachtungsentwurf nicht den Interessen des Seniorenrates bzw.
der PK-Leistungsberechtigten entsprechen.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenrat
Mag. Wolfgang Braumandl
Tel.: 01/8923465
mailto:[email protected]
http://www.seniorenrat.at
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