• 28.03.2011, 16:42:27
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Mitterlehner schickt Ökostrom-Novelle in Begutachtung

Jährliches Fördervolumen steigt um 43 Prozent auf 30 Millionen Euro - Abbau der Wartelisten für neue Ökostrom-Anlagen - Unabhängig von Atomstrom-Importen werden

Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner hat heute die Novelle des Ökostromgesetzes in die
sechswöchige Begutachtung verschickt. "Wir wollen den Anteil
Erneuerbarer Energien gezielt ausbauen, unabhängig von Atomstrom
werden und effiziente Investitionen für mehr Wachstum und Green Jobs
auslösen", betont Mitterlehner. "Daher erhöhen wir das jährlich
verfügbare Fördervolumen um 43 Prozent auf 30 Millionen Euro und
bauen gleichzeitig die lange Warteliste für den Bau neuer Anlagen
durch eine einmalige Aufstockung um fast 100 Millionen Euro ab", sagt
Mitterlehner. Zudem enthält die Novelle ein neues
Kostenbegrenzungsmodell für die energieintensive Industrie, um
Nachteile im internationalen Wettbewerb zu verhindern. "Im Sinne der
Energiestrategie Österreich wollen wir nicht nur ein nachhaltiges,
sondern auch ein leistbares und sicheres Energiesystem schaffen", so
Mitterlehner.

Höheres Fördervolumen für neue Ökostrom-Anlagen

Derzeit gehen rund 60 Prozent der Stromerzeugung auf Wasserkraft und
30 Prozent auf Wärmekraft zurück. Rund 10 Prozent basieren auf
gefördertem Ökostrom aus Wind, Photovoltaik, Kleinwasserkraft,
Biomasse und Biogas. Dieser Anteil soll durch die neuen Maßnahmen bis
spätestens 2015 auf 15 Prozent ausgebaut werden. Durch die Novelle
soll die jährliche Förderung für die Unterstützung neuer
Ökostrom-Anlagen von 21 Millionen auf jährlich 30 Millionen Euro
erhöht werden. Das heißt, dass die Errichter und Betreiber von
Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15
Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen von den Konsumenten
(Haushalten, Betrieben) unterstützt werden. Durch die geplante
Ausweitung nehmen die jedes Jahr dazukommenden Anlagen künftig über
die Laufzeit ihrer Anlagen bis zu 800 Millionen Euro ein, die sich
aus dem Marktpreis sowie den geförderten Tarifen zusammensetzen.

Zum Abbau der Warteliste bei der Einreichungsstelle OeMAG soll nach
dem Inkrafttreten der Novelle ein zusätzliches Volumen von insgesamt
97 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Um in den Genuss dieser
Sonderförderung zu kommen, müssen geringere Tarife akzeptiert werden.
So soll verhindert werden, dass die Kosten für die Konsumenten aus
dem Ruder laufen oder eine Überförderung der Anlagen entsteht, weil
sich die verwendeten Technologien seit der Einreichung weiter
entwickelt haben. Die Entscheidung, ob er das Vorreihungs-Angebot zu
den neuen Konditionen annimmt oder weiter wartet, trifft aber der
Projektwerber.

Bei der Photovoltaik liegen derzeit 3.700 Anträge vor, die mit dem
alten Modell bis zum Jahr 2023 brauchen würden, bis sie in den Genuss
einer Förderung kommen würden. Laut der Novelle können alle
Photovoltaik-Anträge, die bis Ende 2010 eingereicht worden sind, zu
einem Tarif von 30 Prozent unter dem jetzt gültigen Einspeisetarif
vorgereiht und abgewickelt werden. Betroffen wären rund 3.150
Anträge. Selbst die neuen Tarife liegen immer noch auf und teilweise
über dem Niveau in Deutschland, wo die Mittel zuletzt massiv gekürzt
werden mussten. Dementsprechend positiv sind die Rückmeldungen
mehrerer heimischer Betreiber, die ihre Anlagen auch mit dem
reduzierten Tarif errichten wollen.

Bei der Windkraft sind 152 Anträge in der Warteschleife, die bei
einer Abwicklung im bestehenden System bis zum Jahr 2015 reichen
würde. Zum Abbau dieser Liste soll der Tarif für die Vorreihung um
moderate vier Prozent von 9,7 auf 9,3 Cent pro KWh gesenkt werden.
"Wir sind überzeugt, dass auch die neuen Tarife den Ausbau der
Windkraft ankurbeln werden. Damit können günstig gelegene Projekte
und Standorte auf dem Weg zur Marktreife effizient gefördert werden
anstatt in der Warteschleife zu verharren", so Mitterlehner.

Neue Tarife fördern Weg zur Marktreife

Damit es künftig nicht wieder zu Wartelisten kommt, wird das
Fördersystem durch die Novelle effizienter und transparenter. Die
einzelnen Technologien sollen fixe Töpfe erhalten: Von den 30
Millionen Euro an jährlichem Fördervolumen für neue Anlagen sind das
für die Photovoltaik drei Millionen Euro (statt bisher 2,1
Millionen). Bei Wind sind es 14 Millionen Euro, bei Kleinwasserkraft
3,5 Millionen Euro und bei fester und flüssiger Biomasse sowie Biogas
neun Millionen Euro pro Jahr. Sind diese Töpfe ausgeschöpft, kann
erst im nächsten Jahr wieder eingereicht werden.

Gleichzeitig werden die Einspeisetarife für neue Projekte rascher als
bisher an die Marktpreise und die technologische Weiterentwicklung
angepasst. Das Jahreskontingent soll künftig halbjährig in zwei
Tranchen vergeben werden. Wenn der erste Call für einen Fördertopf
überzeichnet ist, würde der Tarif für neue Anlagen automatisch
stufenweise um bis zu zehn Prozent reduziert. Allerdings können die
Tarife bei Bedarf auch wieder angehoben werden. "Wir wollen den
Konsumenten einen effizienten Einsatz ihrer Fördermittel garantieren
und die Ökostrom-Technologien schrittweise an die Marktpreise
heranführen", bekräftigt Mitterlehner. Denn ein Haushalt mit
durchschnittlichem Stromverbrauch (jährlich 3.500 Kilowattstunden)
müsste allein durch den geplanten Abbau der Wartelisten rund zehn
Euro pro Jahr mehr zahlen. Danach würde es aufgrund der
Ökostrom-Zuschläge zu einer konstanten jährlichen Steigerung von drei
Euro pro Jahr kommen. Allerdings sind rund 25.000 sozial schwächer
gestellte Haushalte weiterhin von einem Teil des Ökostromzuschlages,
nämlich der Ökostrompauschale (ehemals: Zählpunktpauschale), befreit.

Neues Kostenbegrenzungsmodell stärkt Wettbewerbsfähigkeit

Damit Österreichs energieintensive Unternehmen im internationalen
Wettbewerb nicht benachteiligt werden, muss nach Ablehnung des
Industriedeckels durch die EU-Kommission ein neues
EU-vertragskonformes Kostenbegrenzungs-Modell geschaffen werden.
Daher sollen die Ökostromentgelte gemäß Entwurf künftig an die
Netztarife gekoppelt werden. Die energieintensive Industrie liegt auf
einer niedrigeren Netzebene mit niedrigeren Netztarifen als
Gewerbebetriebe und Haushalte, somit kommt es zu einer Staffelung bei
den Abgaben. Dadurch zahlt die Industrie anteilsmäßig einen
niedrigeren Betrag etwa in der Höhe des ursprünglichen
Industriedeckels. Für Haushalte und Gewerbebetriebe soll diese
Umstellung keine Mehrkosten bringen.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
   Pressesprecher des Bundesministers:
   Mag. Waltraud Kaserer
   Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34
   mailto:[email protected]
   www.bmwfj.gv.at
   
   Mag. Volker Hollenstein
   Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58
   [email protected]

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