• 28.03.2011, 12:07:16
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  • OTS0128 OTW0128

Bures schickt TKG-Novelle in Begutachtung - Stärkung von Verbraucherrechten und Wettbewerb

Wien (OTS/BMVIT) - Infrastrukturministerin Doris Bures schickt
heute, Montag, die TKG-Novelle zur Umsetzung des EU-Telekompakets in
Begutachtung. Die Novelle soll die Verbraucherrechte stärken und so
einen wirksamen Schutz vor überhöhten Rechnungen durch
unbeabsichtigte Daten-Downloads bieten. Außerdem werden die
Informations- und Transparenzverpflichtungen bei Vertragsabschluss
ausgeweitet. Andererseits zielt die Novelle auf die Stärkung der
Wirtschaftlichkeit bei der Nutzung von Funkfrequenzen und setzt
gleichzeitig Anreize für Investitionen in Netzwerktechnologien der
neuen Generation, etwa durch die gemeinsame Nutzung von
Infrastrukturen und die Erstellung eines Infrastrukturverzeichnisses.
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Infrastrukturministerin Doris Bures will eine grundsätzliche Lösung
zum Schutz der KonsumentInnen vor überhöhten Rechnungen für Telefon-
und Datendienste. "Eben weil Telefon- und Datendienste einen enormen
Stellenwert für jeden Einzelnen haben, wollen wir hier für die
KonsumentInnen noch mehr Sicherheit schaffen." Jährlich wenden sich
mehr als 4.400 KonsumentInnen an die Rundfunk- und
Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) mit Beschwerden über hohe
Telefonrechnungen. Davon waren es im Vorjahr 1.300 Personen und heuer
bis dato 400, bei denen Rechnungen für Datendienste bestritten worden
sind.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass die Regulierungsbehörde die
Betreiber mit Verordnung dazu verpflichten kann, ihren KundInnen
wirksame und unentgeltliche Kostenkontrolleinrichtungen zur Verfügung
zu stellen. Das umfasst z.B. Information über die laufenden Kosten,
automatische Benachrichtigung bei bestimmten Schwellenwerten oder
dass der Download bei Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten
unterbrochen wird und nur durch ein ausdrückliches Okay des
Teilnehmers fortgesetzt wird.

Außerdem schreibt die Novelle bessere Information und mehr
Transparenz bei Vertragsabschluss vor. Zentraler Punkt dabei:
Umfassende Transparenz über die Dienste, die der Nutzer in Anspruch
nehmen will. Dazu gehören auch die Qualität der Dienste, etwa die
Verbindungsgeschwindigkeit sowie die Informationen über allfällige
Einschränkungen im Hinblick auf die Erreichbarkeit oder die Nutzung
von Diensten, soweit sie von den Dienste- oder Netzbetreibern
beeinflusst werden können.

Die neuen Regelungen begrenzen die Vertragsdauer beim Erstabschluss
auf höchstens 24 Monate. Zudem müssen die Anbieter den Verbrauchern
die Möglichkeit geben, auch einen Vertrag über maximal 12 Monate zu
schließen. Weiters in der Novelle: Die kostenlose Papierrechnung und
die erstmalige Festlegung bei den Einspruchsfristen gegen Rechnungen
auf mindestens sechs Wochen und längstens drei Monate.

Die TKG-Novelle erleichtert für die Wirtschaft die Nutzung von
Funkfrequenzen, etwa durch generelle Bewilligungen (also nicht
eingeschränkt auf bestimmte Nutzungen oder Technologien). Die
Mitbenutzungsrechte bei der Infrastruktur werden ausgeweitet.
Zugleich werden die Anreize zum Ausbau der Netzinfrastruktur
verstärkt, etwa indem bei der Gewährung des Zugangs zu NGA-Netzen
eingegangene Risiken berücksichtigt werden, damit die
Telekommunikationsbetreiber mit ihren Investitionen eine angemessene
Rendite erzielen können.

Die TKG-Novelle schafft die gesetzliche Voraussetzung für die
Erstellung eines Infrastrukturverzeichnisses. In diesem Verzeichnis
sollen Informationen über die Art, Verfügbarkeit und geografische
Lage von für Kommunikationslinien nutzbaren Anlagen, Leitungen oder
sonstige Einrichtungen aufgenommen werden. Unternehmen werden dann
einen Überblick darüber haben, welche Infrastrukturen bestehen, die
im Rahmen von Mitbenutzungsrechten verwendet werden können.

Zentraler Grundsatz aller Regelungen ist weitestgehende Technologie-
und Diensteneutralität. Die Regulierungsbehörde soll daher befugt
sein, eine Mindestqualität für Netzübertragungsdienste
vorzuschreiben, um eine wettbewerbswidrige Behinderung oder
Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern. Ein
wesentlicher Punkt in diesem Zusammenhang ist eine umfassende
Transparenz über die Dienste, die der Nutzer in Anspruch nehmen will.
Dazu gehören auch die Qualität der Dienste, etwa die
Verbindungsgeschwindigkeit sowie die Informationen über allfällige
Einschränkungen im Hinblick auf die Erreichbarkeit oder die Nutzung
von Diensten, soweit sie von den Dienste- oder Netzbetreibern
beeinflusst werden können. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk, Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto:susanna.enk@bmvit.gv.at

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