- 24.03.2011, 16:00:11
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Gewalt an Menschen mit Behinderungen: Regierung und Länder gefordert
Unabhängiger Monitoringausschuss sieht dringenden Handlungsbedarf
Wien (OTS/BMASK) - Der für die Überwachung der Einhaltung der UN
Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen" (BGBl. III Nr. 155/2008) zuständige unabhängige
Monitoringausschuss fordert in seiner jüngsten Stellungnahme
verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt an Menschen mit
Behinderungen."Die Diskussion über Gewalt und Missbrauch ist mit
einem gesellschaftlichen Tabu belegt, das die Thematisierung
prinzipiell schwierig macht. Bei Gewalt und Missbrauch an Menschen
mit Behinderungen wird der Meinungsaustauch durch das weitere Tabu -
Beeinträchtigung und Behinderung - dramatisch erschwert," so der
Ausschuss in seiner neuesten Stellungnahme.****
"Die Grenzen zwischen einem mahnenden Wort und verbaler Gewalt,
zwischen einer Reaktion und physischer Gewalt, zwischen einer
unabsichtlichen Berührung und sexuellem Missbrauch sind fließend,"
hält der Ausschuss fest und zeigt die Gefahren der derzeitigen
Lebenssituation vieler Menschen mit Behinderungen deutlich auf:
"Strukturen und institutionelle Abläufe erhöhen nachweislich die
Wahrscheinlichkeit, dass sich Machtgefüge bilden, innerhalb derer
Macht missbraucht und Gewalt geübt wird. Je isolierter und
segregierter Menschen mit Behinderungen leben, und je mehr
institutionelle Abläufe in einer Einrichtung oder Wohnform
vorherrschen, desto größer ist die Gefahr, dass sie von Gewalt
betroffen sind."
Die Stellungnahme wurde auf Basis einer öffentlichen Sitzung des
Ausschusses Ende Oktober sowie zahlreicher Rückmeldungen von
Einzelpersonen und Institutionen erstellt. Der Ausschuss sieht darin
eine Bestätigung seiner Bemühungen um Transparenz und effektive
Partizipation an seiner Arbeit.
Der Ausschuss fordert in der Stellungnahme eine Umsetzung der
Vorgaben der Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen. Österreich hat im Bereich des Schutzes vor häuslicher
Gewalt eine internationale Vorbildrolle, diese Regelungen gehen
jedoch nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Frauen und Männern
mit Behinderungen ein.
Der Ausschuss erinnert an die Verpflichtung, unabhängige Behörden
einzurichten, die wirksam alle Einrichtungen und Programme, die für
Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, überwachen können, und
mahnt angesichts geteilter Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern
die vollständige Umsetzung dieser Bestimmung ohne Kompetenzlücken
ein.
Rückfragehinweis:
Büro des Monitoringausschusses Wolfgang Iser Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Tel: +43 1 71100 6301 Fax: +43 1 718 94 70 1150 E-Mail: [email protected] [email protected] Website: www.monitoringausschuss.at
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