• 24.03.2011, 12:28:55
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AK zu Preiserhöhungen bei AON: KundInnen können bis 1. Mai kostenlos Verträge lösen

Zusatzgebühr von 15 Euro im Jahr verärgert KonsumentInnen

Wien (OTS) - 15 Euro mehr im Jahr - und man soll nicht einmal den
Gesamtvertrag kostenlos kündigen dürfen? Das war zunächst die
Auskunft der Telekom an verärgerte Kunden, die den Vertrag kündigen
wollten, weil die Telekom ab 1. Mai zusätzlich zu den vereinbarten
Vertragsentgelten 15-Euro einmal jährlich für fixe Breitband-
Internet-anschlüsse einhebt. Ein Ausstieg sollte nach Auskunft der
Aon-Hotline nur für den Internet-Teil des Kombivertrags gewährt
werden. Nach Einspruch der Arbeiterkammer stellte die Telekom dann
aber im Sinne der KundInnen klar: Natürlich dürfen die KundInnen den
gesamten Kombivertrag kostenlos kündigen, wenn Sie die 15 Euro
Zusatzgebühr nicht wollen. "Dieses Kündigungsrecht steht den
KundInnen nach dem Telekomgesetz bei solch einseitigen
Preiserhöhungen auch zu."

Betroffen sind bestehende und neue Vertragskunden, die die
Internettarife Kombi Paket, aonKombi, aonSuperKombi, aonPowerKombi
oder aon-Breitband Duo bzw. aon-Breitband Pur nutzen. "Das ist eine
einseitige Preiserhöhung des Anbieters", so Zimmer. In einem solchen
Fall haben die KonsumentInnen im Telekomgesetz klare Rechte.

Klare Pflicht zur Vorab-Information für die Anbieter: Die
nachteiligen Änderungen müssen den KundInnen mindestens einen Monat
vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa als
Rechnungsaufdruck, mitgeteilt werden. Die Kunden müssen dabei über
den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen informiert werden.
Und sie müssen informiert werden, dass Sie das Recht haben, den
Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen.

Außerordentliches Kündigungsrecht für die KundInnen: Wenn die
Anbieter laufende Verträge ändern dürfen, dürfen im Gegenzug die
KundInnen diese Verträge im Vorfeld der Änderung kostenlos kündigen.
Bei Kombiverträgen (Festnetz, Internet, Mobilfunk, aonTV, mobiles
Internet) gilt aus Sicht er AK dieses Ausstiegsrecht der KundInnen
jeden-falls für den Gesamtvertrag und nicht bloß für die
Internet-Dienstleistung.

Zahlreiche verunsicherte KonsumentInnen hatten sich bei der AK
gemeldet.Bei Nachfragen an der Aon Hotline hatten die KundInnen
zunächst die falsche Auskunft erhalten, dass sich im Ausstiegsfall
der monatliche Gesamtpreis von beispielsweise 19,90 Euro nur um den
Internetanteil von 3,92 Euro verringert. Jetzt aber hat die Telekom
klargestellt, dass sich das Kündigungsrecht auf den ganzen Anschluss
bezieht und der Tarif nur komplett gekündigt werden kann.

Die AK rät den KundInnen:
+ Wenn Sie aus dem Vertrag aussteigen wollen: Beachten Sie die
Ausstiegsfrist, inner-halb der Sie kostenlos aus dem Vertrag
aussteigen können. Sie gilt im Fall von aon noch bis 01.05.2011

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Ute Bösinger
Tel.: (+43-1) 501 65-2779
mailto:ute.boesinger@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

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