• 23.03.2011, 13:33:15
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Mitterlehner: Ökostrom-Novelle wird Boom beim Ausbau Erneuerbarer Energie auslösen

Präsentation des neuen Ökostromgesetzes: Heuer zusätzlich fast 100 Millionen Euro an Fördervolumen durch Abbau der Wartelisten initiiert - Abhängigkeit von Atomstrom-Importen verringern

Wien (OTS/BMWFJ) - Angesichts der Atomkatastrophe in Japan rücken
der Ausbau der Erneuerbaren Energie und die Energieeffizienz - wie in
der Energiestrategie Österreich vorgesehen - noch stärker in den
Fokus. Mit der Novelle des Ökostromgesetzes will Wirtschafts- und
Energieminister Reinhold Mitterlehner den Anteil des geförderten
Ökostroms am Energiemix deutlich erhöhen, unabhängig von Atomstrom
werden und effiziente Investitionen ermöglichen. "Wir wollen das
Fördervolumen für neue Ökostromanlagen einmalig um fast 100 Millionen
Euro aufstocken und damit die langen Wartelisten abbauen. Darüber
hinaus stehen künftig pro Jahr statt bisher 21 Millionen 30 Millionen
Euro für den Ausbau des Ökostroms bereit, das ist ein Plus von 40
Prozent", betont Mitterlehner. Dazu enthält die Novelle ein neues
Kostenbegrenzungsmodell für die energieintensive Industrie, um
Nachteile im internationalen Wettbewerb zu verhindern.

Mitterlehner will durch die "marktorientierte und effiziente" Novelle
nachhaltige Investitionen für mehr Wachstum und Green Jobs auslösen
und gleichzeitig die Abhängigkeit von Atomstrom-Importen so weit wie
möglich verringern. "Österreich soll mittelfristig wieder zum
Nettostrom-Exporteur werden. Ab 2015 wollen wir nicht mehr auf den
Import von Atomstrom angewiesen sein", betont Mitterlehner. Die
Gesetzesnovelle soll am Montag in Begutachtung geschickt werden.

Die Eckpunkte der Novelle

Österreich zählt bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im
europäischen Vergleich schon jetzt zu den Spitzenreitern. Derzeit
gehen rund 60 Prozent der Stromerzeugung auf Wasserkraft und 30
Prozent auf Wärmekraft zurück, rund 10 Prozent basieren auf
gefördertem Ökostrom aus Wind, Photovoltaik, Kleinwasserkraft,
Biomasse und Biogas. Dieser Teil soll durch die neuen Maßnahmen bis
spätestens 2015 auf 15 Prozent ausgebaut werden. Daher soll die
jährliche Förderung für die Unterstützung neuer Ökostrom-Anlagen von
21 Millionen auf jährlich 30 Millionen Euro erhöht werden. Das heißt,
dass die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre
(bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit garantierten
Einspeisetarifen von den Konsumenten (Haushalte, Betriebe)
unterstützt werden.

Diese 21 Millionen Euro an jährlich dazu kommendem Fördervolumen
haben bisher folgende Zahlungsflüsse zur Folge: Die Konsumenten und
Unternehmen zahlen derzeit pro Jahr insgesamt 340 Millionen Euro für
die Förderung des Ökostroms. Das sind 35 Euro im Jahr pro Haushalt.
Die Betreiber von neuen Ökostromanlagen (private Häuslbauer,
Betreiber von Windparks, etc.) nehmen nach dem aktuellen Gesetz über
die gesamte Laufzeit 550 Millionen Euro an garantierten Stromtarifen
ein, mit der sie ihre Anlage ausfinanziert und einen durchschnittlich
rechnerischen Gewinn von sechs Prozent haben müssten. Diese 550
Millionen setzen sich zusammen aus dem Marktpreis und den geförderten
Tarifen, die alle Konsumenten zahlen.

"Die Vorteile des Ökostrom-Ausbaus und die steigende Unabhängigkeit
von Atomstrom-Importen müssen uns auch etwas wert sein", betont
Mitterlehner. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch
(jährlich 3.500 Kilowattstunden) müsste durch den geplanten Abbau der
Wartelisten rund zehn Euro pro Jahr mehr zahlen. Danach würde es
aufgrund der Ökostrom-Zuschläge zu einer konstanten jährlichen
Steigerung von drei Euro pro Jahr kommen. Allerdings sind rund 25.000
sozial schwächer gestellte Haushalte weiterhin von einem Teil des
Ökostromzuschlages befreit. Durch die Ausweitung nehmen die jedes
Jahr dazukommenden Anlagen künftig über die gesamte Laufzeit ihrer
Anlagen bis zu 800 Millionen Euro ein (Marktpreis und Förderung).

Warteliste für Ökostrom-Anlagen wird abgebaut

Zum Abbau der bestehenden Warteliste bei der Einreichungsstelle OeMAG
soll nach dem Inkrafttreten der Novelle ein zusätzliches Volumen von
insgesamt rund 97 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dafür werden
einerseits Tarife angeboten, die unter den aktuellen Einspeisetarifen
liegen, und andererseits wird es für die Kleinwasserkraft einen
Investitionskostenzuschuss geben. "Wir wollen die Warteliste mit
degressiven Tarifen abbauen, um den Konsumenten einen effizienten
Einsatz ihrer Mittel zu garantieren und eine Überförderung zu
verhindern", so Mitterlehner. "Unsere Intention ist, dass sich der
Ökostrom-Preis nach einer bestimmten Zeit mit dem Marktpreis
schneidet, wenn es zu den erwarteten Technologiesprüngen kommt."

Bei der Photovoltaik liegen derzeit 3.700 Anträge vor, die mit dem
alten Modell bis zum Jahr 2023 brauchen würden, bis sie in den Genuss
einer Förderung kommen würden. Daher können alle Anträge, die bis
Ende 2010 eingereicht worden sind, zu einem Tarif von 30 Prozent
unter dem jetzt gültigen Einspeisetarif vorgereiht und abgewickelt
werden. Das betrifft 3.150 Anträge, die Entscheidung, ob er dieses
Angebot annimmt oder weiter wartet, liegt beim Projektwerber. "Selbst
diese Tarife liegen immer noch auf dem Niveau in Deutschland, wo die
Mittel zuletzt gekürzt worden sind. Wir sind daher überzeugt, dass
die Tarife gut angenommen werden", sagt Mitterlehner.

Bei der Windkraft sind derzeit 152 Anträge in der Warteschleife, die
bei einer Abwicklung im bestehenden System bis zum Jahr 2015 reichen
würde. Zum Abbau dieser Liste soll der Tarif für die Vorreihung um
vier Prozent von 9,7 auf 9,3 Cent pro KWh gesenkt werden. Die
Warteliste bei Kleinwasserkraft wird durch zusätzliche, einmalige
Investitionszuschüsse von rund 20 Millionen Euro abgebaut werden. Das
betrifft 219 Anlagen.

Damit es künftig nicht wieder zu Wartelisten kommt, wird das
Fördersystem umgestellt und transparenter. Die einzelnen Technologien
bekommen fixe Töpfe zugeteilt: Von den 30 Millionen Euro an
jährlichem Fördervolumen für neue Anlagen sind das für die
Photovoltaik drei Millionen Euro (statt bisher 2,1 Millionen). Bei
Wind sind es 14 Millionen Euro, bei Kleinwasserkraft 3,5 Millionen
Euro und bei fester und flüssiger Biomasse sowie Biogas neun
Millionen Euro pro Jahr. Sind diese Töpfe ausgeschöpft, kann erst im
nächsten Jahr wieder eingereicht werden. Gleichzeitig sollen die
Tarife rascher als bisher an die Marktpreise und die technologische
Entwicklung angepasst werden. "Die Systemänderung soll mehr
Transparenz bringen, einen besseren Branchenmix ermöglichen und die
Investitionsplanung erleichtern", sagt Mitterlehner.

Neues Kostenbegrenzungsmodell für energieintensive Unternehmen

Damit Österreichs energieintensive Unternehmen im internationalen
Wettbewerb nicht benachteiligt werden, muss nach Ablehnung des
Industriedeckels durch die EU-Kommission ein neues
EU-vertragskonformes Kostenbegrenzungs-Modell geschaffen werden.
Daher sollen die Ökostromentgelte gemäß Entwurf künftig an die
Netztarife gekoppelt werden. Die energieintensive Industrie liegt auf
einer niedrigeren Netzebene mit niedrigeren Netztarifen als
Gewerbebetriebe und Haushalte, somit kommt es zu einer Staffelung bei
den Abgaben. Dadurch zahlt die Industrie anteilsmäßig einen
niedrigeren Betrag etwa in der Höhe des ursprünglichen
Industriedeckels. Für Haushalte und Gewerbebetriebe soll diese
Umstellung keine Mehrkosten bringen.

Als Übergangsregelung gab es für besonders energieintensive Betriebe
bzw. Großverbraucher eine Überbrückungslösung - die so genannte
de-minimis-Regelung. In deren Rahmen konnten energieintensive
Betriebe bis zu 500.000 Euro als Rückvergütung für ihre
Ökostromkosten erhalten. Diese sind rückwirkend bei der E-Control zu
beantragen.

Energie intelligenter einsetzen

Schon in der Energiestrategie Österreich ist festgelegt, dass die
Energieeffizienz der Schlüssel zur Erreichung der Energie- und
Klimaziele ist. Um den Energieverbrauch tatsächlich auf dem Niveau
von 2005 bei 1.100 Petajoule stabilisieren zu können, werden schon
jetzt zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört beispielsweise die
Förderung der Thermischen Sanierung im Ausmaß von 100 Millionen Euro
pro Jahr. Das Wirtschafts- und Energieministerium unterstützt zudem
die Roadshow von Gemeindebund, FEEI und Kommunalkredit zur Umrüstung
von Beleuchtungskörpern in Gemeinden. "Zusätzlich haben wir mit
wichtigen österreichischen Unternehmen den Pakt für Energieeffizienz
geschlossen und gemeinsam mit Energy Globe die Aktion
"Energiespargemeinde" gestartet", so Mitterlehner abschließend.

Anhänge zu dieser Aussendung finden Sie als Verknüpfung im
AOM/Original Text Service sowie im Volltext der Aussendung auf
http://www.ots.at

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
   Pressesprecher des Bundesministers:
   Mag. Waltraud Kaserer
   Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34
   mailto:[email protected]
   www.bmwfj.gv.at
   
   Mag. Volker Hollenstein
   Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58
   [email protected]

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