- 18.03.2011, 09:41:30
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Asyl - BZÖ-Grosz: 39 Millionen Euro Steuergeld für negative Beschwerdeverfahren! - GENUG GEZAHLT
35.000 Beschwerdeverfahren vor dem Asylgerichtshof haben dem Steuerzahler 49 Millionen Euro gekostet, nur bei 20 Prozent der Verfahren hat der Asylwerber Recht bekommen
Wien (OTS) - Seit Gründung des Asylgerichtshofes sind von den mehr
als 50.000 anhängig gewordenen Asylverfahren in Österreich 35.000
Verfahren erledigt worden. Durchschnittlich sind dem Steuerzahler pro
Verfahren 1.400 Euro an Verfahrenskosten - durch Einsprüche der
jeweiligen Asylwerber gegen ihren Bescheid - angefallen. Insgesamt
haben die 35.000 Verfahren knapp 49 Millionen Euro an Kosten
verursacht, nur 20 Prozent der Verfahren sind für den Asylwerber
positiv beschieden worden. Das geht aus parlamentarischen
Anfragebeantwortungen von SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann und
ÖVP-Innenministerin Maria Fekter hervor, berichtet heute der
Anfragesteller BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz.
"Damit ist eindeutig belegt, dass der Steuerzahler mit insgesamt 39
Millionen Euro Kosten für sinnlose Beschwerdeverfahren vor dem
Asylgerichtshof aufkommen musste. 39 Millionen Euro Steuergeld wurden
ausschließlich für Verfahren verwendet, die der Asylindustrie und
deren Rechtsanwälten zu Gute gekommen und eben nicht aufgehoben
worden sind. Nur 20 Prozent der Entscheidungen sind in erster Instanz
aufgehoben worden. Da liegen eine wirtschaftliche Mutwilligkeit und
eine gezielte Ausnutzung der Gesetzeslage auf der Hand. Der
Steuerzahler hat für diese indirekte Förderung der Asylindustrie
genug gezahlt. Es muss daher im Sinne des Steuerzahlers sein, dass
wir in Zukunft diese Einsprüche vorab überhaupt auf ihre
Sinnhaftigkeit in der Argumentation überprüfen", so der
BZÖ-Menschenrechtssprecher.
Beachtlich seien auch die ermittelten Zahlen über die Grundversorgung
der Asylwerber in Österreich. Mit Stichtag 1. Jänner 2010 befanden
sich 15.987 Asylwerber in Grundversorgung und mit Stichtag 1.Jänner
2011 exakt 12.464. Allein für das Jahr 2010 musste der Steuerzahler
mit insgesamt 94 Millionen Euro (exakt 94.300.577,67 Euro) für diese
Grundversorgung aufkommen, wovon 9.055 Straftaten von Asylwerbern
begangen wurden und diese als Tatverdächtigte geführt wurden.
"94 Millionen Euro Steuergeld zahlte der Steuerzahler für die
Asylweber in der Grundversorgung in Österreich. Von den insgesamt ca.
27.500 andauernden Asylwerbern in Österreich wurden allein im Jahr
2010 insgesamt 9055 Straftaten begangen. Wir fordern, dass bereits ab
der ersten Straftat das Recht auf ein Asylverfahren erloschen ist.
Wer sich in einem Gastland nicht benehmen kann, hat hier nichts
verloren und das Recht auf Asyl verwirkt", so der
BZÖ-Menschenrechtssprecher.
Es gäbe sowohl das Menschenrecht auf Asyl als auch das Menschenrecht
auf Sicherheit und Eigentum. Hier müsse der Gesetzgeber endlich
"zwischen Weizen und Spreu trennen". Die derzeitige Situation, wonach
ein Asylwerber ohne entsprechende Konsequenzen auf sein Asylverfahren
mehrfach straffällig werden kann, sei "ungeheuerlich", so Grosz
abschließend.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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