- 17.03.2011, 17:13:36
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Gesetzgeber geht gegen "Cold Calling" vor Erweitertes Rücktrittsrecht, Lotterien und Glückspiele nichtig
Wien (PK) - Mit einer Änderung des
Konsumentenschutzrechtsgesetzes beschloss der
Konsumentenschutzausschuss heute Maßnahmen,
durch die die in letzter Zeit um sich greifende Praxis der
unerwünschten Telefonwerbung ("Cold Calling") eingedämmt werden
soll. Die neuen mit S-V-Mehrheit verabschiedeten Bestimmungen
verlangen zur Gültigkeit derartiger Verträge nunmehr eine
innerhalb einer Woche abgesandte schriftliche Bestätigung seitens
des Unternehmers an die VerbraucherInnen. In einem von den
Regierungsparteien eingebrachten Abänderungsantrag zur
Regierungsvorlage wird zudem klargestellt, dass "Cold Calling"-
Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen und Wett- und
Lotteriedienstleistungen absolut nichtig sind. Bei sonstigen
"Cold Calling"-Verträgen über Dienstleistungen ist überdies ein
spezielles Rücktrittsrecht vorgesehen, dessen siebentägige Frist
mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Erbringung der Dienstleistung
zu laufen beginnt. Wenn allerdings die Dienstleistung erst nach
ihrer Erbringung fakturiert wird, dann wiederum beginnt die
Rücktrittsfrist erst mit dem Einlangen der ersten Rechnung beim
Verbraucher.
Die Abgeordneten Johann Maier (S) und Gabriele Tamandl (V)
unterstrichen die Bedeutung der nunmehrigen Nichtigkeit von über
"Cold Calling" angebahnten Glückspielen und wiesen darauf hin,
dass gerade dieser Bereich den weitaus größten Teil - rund 80 % -
der Beschwerdefälle ausmacht und von der EU-Fernabsatzlinie nicht
erfasst ist. Maier machte zudem aber auch auf den internationalen
Aspekt der Telefonbetrügereien aufmerksam und meinte, angesichts
des Umstands, dass die Anrufer meist vom Ausland aus agieren,
bedürfe es einer verstärkten Zusammenarbeit der europäischen
Telekom-Regulatoren sowie vollstreckbarer, abschreckend wirkender
Pönalentscheidungen. Er forderte deshalb gemeinsam mit Tamandl in
einem mit S-V-F-G-Mehrheit angenommenen Entschließungsantrag die
zuständigen BundesministerInnen auf, auch auf europäischer Ebene
Initiativen gegen Telefonbetrug zu ergreifen.
Eine von SPÖ und ÖVP initiierte Ausschussfeststellung geht zudem
davon aus, dass seitens der Justizministerin ein Bericht über die
"Cold Calling"-Regelung vorgelegt wird und Gespräche mit dem
Konsumentenschutzminister geführt werden für den Fall, dass sich
auf EU-Ebene eine neue Rechtslage ergibt oder neue nicht
geregelte Konsumentenschutzprobleme auftreten.
Den Oppositionsparteien waren diese Bestimmungen zu wenig, um auf
die "Cold Calling"-Problematik wirksam zu reagieren. Abgeordneter
Heinz-Peter Hackl (F) sah nicht ein, warum die Nichtigkeit bloß
auf Glückspiele beschränkt bleibt, und qualifizierte die
Rücktrittsregelung als "schwammig". Sein Fraktionskollege
Bernhard Vock meinte grundsätzlich, ein illegal zustande
gekommener Vertrag sollte ungültig sein, solange er nicht von den
VerbraucherInnen schriftlich bestätigt werde. Überhaupt gehe es
nicht an, dass nun die VerbraucherInnen aktiv werden müsse, um
den Verpflichtungen aus einem ungewollten Vertrag zu entgehen.
Abgeordnete Birgit Schatz (G) begrüßte zwar die Regelung für den
Glückspielbereich, betonte jedoch ebenfalls, unerbetene Anrufe
dürften nicht zu rechtsgültigen Verträgen führen, und
kritisierte, dass nun die VerbraucherInnen zu ihrem Schutz von
sich aus initiativ werden müssen. Sie warf ferner den
Regierungsparteien vor, die Problematik auf den Verbraucherschutz
in der EU zu verschieben. Mit ihrem Abänderungsantrag, in dem sie
die Nichtigkeit von "Cold Calling"-Verträgen forderte, konnte sie
sich bei der Abstimmung allerdings nicht durchsetzen.
Zweifel an der Praktikabilität der Rücktrittsregelung äußerte
Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B), der auch seinerseits für die
Nichtigkeit sämtlicher im Rahmen von ungebetenen Telefonanrufen
angebahnter Verträge eintrat.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hielt es für wichtig, mit
den Glückspieldienstleistungen nun die "ärgsten" Geschäfte für
nichtig zu erklären. Was sonstige "Cold Calling"-Verträge
betrifft, gelte es, angesichts der grenzüberschreitenden
Dimensionen die europäische Richtlinie abzuwarten. Es bewege sich
einiges, klar sei aber, dass der österreichische
Verbraucherschutzstandard durch die EU-Richtlinie nicht leiden
dürfe, betonte sie.
(Fortsetzung Konsumentenschutzausschuss)
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