• 17.03.2011, 11:30:12
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  • OTS0142 OTW0142

KORRIGIERTE NEUFASSUNG der OTS0081 von HEUTE

Ärzte-Haftpflichtversicherung: Bedingungen zwischen Versicherungsverband und Ärztekammer ausgehandelt.

Wien (OTS) -

Ärzte-Haftpflichtversicherung: Bedingungen zwischen
Versicherungsverband und Ärztekammer ausgehandelt.

Utl.: ÄrzteService erfüllt die Bedingungen bereits zu 100 Prozent.

Wien (OTS) - Seit August 2010 gibt es eine für niedergelassene
Ärzte, Gruppenpraxen und Privatspitälern gesetzlich vorgeschriebene
Berufshaftpflichtversicherung. Nun hat die Österreichische
Ärztekammer mit dem Österreichischen Versicherungsverband eine
Rahmenvereinbarung ausgehandelt, welche über die im Ärztegesetz
festgelegten Bedingungen hinausgehend, die ergänzenden Bedingungen
regelt, die eine Berufshaftpflichtversicherung jedenfalls erfüllen
muss. Die Inhalte der "Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die
Haftpflichtversicherung (EHVB)" sind im Sinne des §117b ÄrzteG somit
gesetzlich bindend! Der Verein ÄrzteService, seines Zeichen
Marktführer bei den Ärzte-Haftpflichtversicherungen, bietet bereits
eine Haftpflichtversicherung an, die dieser Rahmenvereinbarung zu 100
Prozent entspricht.

Verpflichtende Bedingungen

In insgesamt zwölf Punkten werden ergänzende Bedingungen
formuliert. Jeder Arzt braucht eine Bestätigung seiner Versicherung
für seine Ärztekammer, dass er über eine Haftpflichtversicherung
gemäß Ärztegesetz inklusive der EHVB verfügt, anderenfalls wird er
von der Ärzteliste gestrichen. Gerhard Ulmer, der mit der
ÄrzteService-Haftpflichtversicherung alle zwölf Punkte bereits
erfüllt, erklärt, dass jeder betroffene Arzt diesen Vorgaben der
Ärztekammer und des Versicherungsverbandes, die als Mindeststandards
gelten, folgen muss. "Derzeit sind wir nach unserer Information die
einzigen, deren Angebot bereits vollinhaltlich mit den EHVB
übereinstimmt."

Zwölf Ergänzungspunkte

Diese Bedingungen enthalten Ergänzungen zum Gesetzestext, wie
beispielsweise die Ausweitung der Schadenersatzpflicht auf Vertreter
und ärztliches wie nichtärztliches Personal sowie Auszubildende oder
auf den Betrieb und Bestand einer Hausapotheke im Sinne des
Apothekengesetzes. Die Regelung stellt auch klar, dass die reinen
Vermögensschäden in der gesetzlich definierten Versicherungssumme
enthalten sind. Außerdem fordern die EHVB auch einen weltweiten
Versicherungsschutz, wenn die schadenverursachende Behandlung in
Österreich erfolgte. Mitversichert sind auch Erste-Hilfe-Leistungen
oder Rettungseinsätze - und zwar weltweit.

Preisführer

"ÄrzteService hat nicht nur alle Bedingungen der 14.
Ärztegesetznovelle wie auch die Zusatzbedingungen von der
Österreichischen Ärztekammer und dem Versicherungsverband zu 100
Prozent erfüllt, sondern ist auch jener Anbieter mit dem besten
Preis-Leistungsverhältnis", bestätigt Ulmer und ergänzt: "Der Verein
ÄrzteService wurde von Ärzten für Ärzte gegründet und ist somit den
Medizinern verpflichtet, sich zu bemühen und das Beste zu bieten."
Zusätzliche Leistungen

Der Verein prescht nicht nur mit dem besten
Preis-Leistungs-Verhältnis und der Erfüllung der EHVB vor, sondern
stellt noch wichtige und sinnvolle Deckungserweiterungen bereit. So
sind kosmetische Eingriffe auch ohne medizinische Indikation
mitversichert, es gibt eine Deckung für Verstöße gegen den
Datenschutz, die Versicherung gilt auch für Behandlungen in
exterritorialen Gebieten, für Unweltschäden und Schäden, die im
Rahmen einer egal an welchem Ort der Welt absolvierten Ausbildung
verursachte werden.

Der Verein ÄrzteService ist Marktführer bei
Ärzte-Haftpflichtversicherungen und bleibt seiner Rolle als
innovativer und aktiver Anbieter treu. "Alle Vorteile gelten auch für
bestehende Kunden. ÄrztService-Kunden haben also einen dreifachen
Nutzen: Sie sind gesetzeskonform versichert, ihre Versicherung
entspricht auch den Empfehlungen der Ärztekammer und dem
Österreichischen Versicherungsverband und ihre Versicherung verfügt
auch über ergänzende zusätzliche Vorteile. Ärzte, die ihre
Versicherung anpassen müssen, sollten darauf achten, ob neben den
gesetzlichen Erfordernissen auch die jüngsten ergänzenden Bedingungen
von ihren bestehenden Verträgen erfüllt werden", meint Ulmer.

Rückfragehinweis:
Judith Zingerle MA
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01 402 68 34 oder mailto:[email protected]
www.aerzteservice.com

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