• 16.03.2011, 16:12:01
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  • OTS0319 OTW0319

Das Kreuz ist zulässig!

Linz (OTS) - Der Vorsitzende der Bundesvertretung Gesundheits- und
Pflegeberufe in der GÖD - Johann Hable - begrüßt die Entscheidung des
VfGH, dass das Aufhängen von Kreuzen auch in Kindergärten zulässig
ist.

In Anbetracht der Katastrophe in Japan, der steigenden Armut, auch
in Österreich, sowie der zunehmenden Selbstmordrate darf das Symbol
Kreuz, das für Erlösung und Frieden steht in den öffentlichen
Einrichtungen nicht fehlen.

Besonders Jugendliche und Kinder brauchen Werte, an denen sie sich
orientieren können.

Hable tritt für die Beibehaltung der Kreuze in Kindergärten,
Schulen, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen, Kuranstalten und
sonstigen öffentlichen Einrichtungen ein.

Hable fordert auch die Festschreibung des Kreuzes im
EU-Vertragsrecht, sowie in den EU-Gründungsverträgen.

Johann Hable
Vorsitzender der Bundesvertretung 9
Gesundheits- und Sozialberufe
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Rückfragehinweis:
Johann Hable
Tel.: 0664/24 35 335

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